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börse2009

Fragen zu Riester Banksparplan Günzburg-Krumbach

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börse2009

Hallo zusammen,

 

ich habe seit 2009 einen solchen damals recht populären Banksparplan (mehrmals Testsieger etc.).. denn ich dachte mir damals, das wäre nicht so verkehrt als RK1 Bestandteil im Portfolio. 

 

Damals waren die Bedingungen noch folgendermaßen:

  - attraktive, marktabhängige Verzinsung mit derzeit 2,83 % p.a.

  - zzgl. zum Basiszins erhalten Sie ab dem         6. Laufzeitjahr 0,50 % p.a.
                                                11. Laufzeitjahr 1,00 % p.a.
                                                16. Laufzeitjahr 1,25 % p.a.
                                                21. Laufzeitjahr 1,50 % p.a.

 

Nun erscheint es als wolle mich diese Bank immer wieder einmal umstimmen doch in ein eher Fonds-basiertes Finanzprodukt umzusteigen...

 

Klar die Basisverzinsung ist nun bei 0,001% p.a. Aber die Bonusverzinsung ist ja weiterhin besser als nichts. Ich bin ja immerhin bei 1% angekommen ;)

 

Fragen:

1. Was ist davon zu halten, dass die Bank versucht mich zu einem Wechsel zu bewegen?

2. Gibt es eine alternative (besserer?) Option hier konservativ mit wenig Risiko in RK1 zu investieren?

3. Was tun am Ende des Vertrags vor oder zu Renteneintritt/Ende des Plans? Eine monatliche Rate kommt eigentlich nicht in Frage, da ich so knapp 100 Jahre werden müsste um mein Guthaben komplett ausgezahlt zu bekommen.

4. In einem Schreiben der Bank steht, dass bei Umstellung in die Auszahlphase Kosten in Höhe von ca. 6% anfallen würden. Davon lese ich zum ersten mal(!).

 

Bisher war meine Meinung: "Install & Forget" bzw. einfach laufen lassen und sich nicht beirren lassen. 

 

Was sagt ihr dazu? Doch mal ein unverbindliches Vergleichsangebot zukommen lassen? 

 

Danke und einen schönen Sonntag.

:)

 

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chirlu
vor 49 Minuten von börse2009:

Was ist davon zu halten, dass die Bank versucht mich zu einem Wechsel zu bewegen?

 

Aus Sicht der Bank wäre es super, wenn sie dich mit deinem hoch verzinsten Altvertrag loswerden würde.

 

vor 52 Minuten von börse2009:

In einem Schreiben der Bank steht, dass bei Umstellung in die Auszahlphase Kosten in Höhe von ca. 6% anfallen würden. Davon lese ich zum ersten mal(!).

 

Hast du es bisher überlesen, oder hat die Bank die Kosten neu erfunden? Die sind jedenfalls nicht so günstig.

 

Ansonsten alles schwer zu sagen, denn man müßte die genauen Bedingungen kennen.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von börse2009:

Was tun am Ende des Vertrags vor oder zu Renteneintritt/Ende des Plans?

Du hast ja immer noch die Möglichkeit, einen Teilbetrag förderunschädlich zu Beginn der Auszahlphase zu entnehmen.

Oder aber den Vertrag zu kündigen, und das Guthaben nach Abzug der Förderung auszahlen zu lassen. Die mit den Fördermitteln erzielten Zinserträge darfst du - nach Versteuerung - behalten.

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Idontcare

Install & Forget!

Meine Frau hat den auch. In RK1, 1,001% Rendite nach Kosten durch den Bonus ist aktuell für RK1 mehr als OK und bald sind’s 1,251%. In der Tat zahlen wir auf Grund der attraktiver Steuerkonstellation den Maximalbetrag ein, nicht nur den volle Zulagenbetrag. 
Hatten mal eine Wohnriester-Teilentnahme gemacht. Überlege in der Tat das komplett wieder einzuzahlen (ist in älteren Verträge glaube vor 2009 explizit vorgesehen). Wenn die Zinswende kommt, wird der Basiszins wieder hochgehen. Nach sehr transparenten Regeln BTW, im Gegensatz zu den Überschussbeteiligungen in Versicherungen. Also ich find den Vertrag klasse!

Wie du jetzt auf ich muss 100Jahre alt werden um mein Geld wieder zu bekommen und Kosten von 6% in der Auszahlphase kommst kann ich nicht nachvollziehen. Selbst wenn dem so wäre, würde es mich nicht dazu verleiten in eine Versicherung zu wechseln. Maximal dazu vor Beginn der Auszahlphase förderschädlich zu kündigen oder, so denn zu gegebener verfügbar, den Anbieter zu wechseln.

 

lg, 
 

Idontcare

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satgar

Banksparspläne und Riester-Fondssparpläne (nicht Versicherungen) werden in der Auszahlungsphase ja in der Regel an einen Versicherer überführt. Das ist meist der hauseigene Versicherer wie z.B. dir R+V bei den Volksbanken. Dieser Versicherer führt dann die Verrentung durch. Zum Renteneintrittsalters kann so ein Versicherer benutzt werden, für die Zeit ab dem 85 Lebensjahr muss er es sogar. 
 

Und da gehen natürlich Kosten für ab, das macht der Anbieter nicht umsonst. In solchen Bank- unf Fondssparplänen (DWS, Deka, Union Investment) stand im Produktblatt bei der Auszahlungphase: es gibt Kosten, die kennen wir jetzt aber noch nicht genau. Frühzeitig vor Rentenbeginn teilen wir dir dann mit. Da fallen dann viele vom Stuhl und würden die Verrentungsangebote Ihrer Bank- und Fondsparplananbieter gerne ausschlagen und mit dem Geld zu einem anderen Anbieter Switchen. Dumm nur, dass das Geld keiner will. In der Praxis ist das nicht möglich. EIn Problem, dass auch Finanztest vor geraumer Zeit selbst eingestehen musste, dass Sie damit nicht gerechnet haben und das Problem übersahen. Das Sie nach dieser Erkenntnis aber noch weiter munter Riester-Fondssparpläne empfohlen, ist mir ein Rätsel. Für manch einen wird das noch richtig lustig.

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chirlu
vor 24 Minuten von satgar:

Dumm nur, dass das Geld keiner will.

 

Im Moment jedenfalls. Wenn die Verrentung erst später ansteht, kann sich das bis dahin noch ändern.

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satgar
vor 1 Minute von chirlu:

 

Im Moment jedenfalls. Wenn die Verrentung erst später ansteht, kann sich das bis dahin noch ändern.

Kann man nur hoffen und jedem betroffenen wünschen. Lässt sich grundsätzlich nicht vorhersehen.

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Seabushy

Ich habe auch einen Banksparplan zum Riestern, aber einer Sparkasse. Die grundsätzlichen Fragen bleiben die gleichen - daher hier meine Antworten zur Meinungsbildung:

1) Natürlich wollen die diese Sparpläne loswerden. Ich wurde dazu auch schon zweimal angeschrieben. Wenn es sich explizit um eine RK1-Anlage aus deiner Sicht handelt, einfach behalten! (eine Kündigungswelle wie z.B. BSV ist wohl nicht zu erwarten bzw. zulässig)

2) RK1 und Riester nicht. Kannst die Anlage natürtlich alternativ in ETFs anlegen. Das ist aber dann nicht mehr "fest" Altersvorsorge und auch nicht RK1.

3) 30% des Kapitals kannst du zum Renteneintritt unschädlich auszahlen lassen. Wenn du Glück hast, entsteht mit dem Restbetrag eine "Kleinbetragsrente", die ebenfalls auf einen Schlag ausgezahlt werden kann.

    Ansonsten bliebe nur eine förderschädliche Kündigung - dann sind Zulagen und Steuerersparnis zurück zu zahlen, Zinsen dürfen mWn behalten werden.

4) Du kannst versuchen, im Fall der Fälle eine andere Versicherung zu finden. wird aber schwierig werden... hierzu wie schon erwähnt mal bei Finanztest stöbern.

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beamter97
vor 3 Stunden von Seabushy:

Wenn du Glück hast, entsteht mit dem Restbetrag eine "Kleinbetragsrente", die ebenfalls auf einen Schlag ausgezahlt werden kann.

das klappt nicht:

 

Zitat

Eine Kleinbetragsrente liegt nach § 93 Abs. 3 EStG vor, wenn bei gleichmäßiger Verteilung des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden geförderten Kapitals – einschließlich einer eventuellen Teilkapitalauszahlung, jedoch ohne einen eventuellen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag – über die gesamte Auszahlungsphase der Wert von 1 % der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 SGB IV nicht überschritten wird.

Quelle

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Seabushy
vor 1 Stunde von beamter97:

das klappt nicht:

 

Quelle

Das kannst du doch gar nicht wissen, dazu fehlen alle Informationen!

a) Vorhandenes Kapital auch ohne Auzahlung

b) angesetzter Rentenfaktor dafür

 

Theoretisch also möglich! Auch wenn 32,90 (aktueller Wert) nicht wirklich viel sind.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor einer Stunde von Seabushy:

Das kannst du doch gar nicht wissen, dazu fehlen alle Informationen!

a) Vorhandenes Kapital auch ohne Auzahlung

b) angesetzter Rentenfaktor dafür

 

Theoretisch also möglich! Auch wenn 32,90 (aktueller Wert) nicht wirklich viel sind.

 

Darum ging es @beamter97 wohl nicht ;)

 

Hinweis: das entscheidende Wort in #8 ist: Restbetrag.

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beamter97

@Seabushy

 

Du hast vorgeschlagen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einen Teilbetrag förderunschädlich zu entnehmen, um die nach der Entnahme entstandene Rente wegen des dann geringeren Betrages als Kleinstbetragsrente abfinden zu lassen.

 

Und das hat der Gesetzgeber ausgeschlossen: Die Prüfung, ob eine abfindbare Kleinstbetragsrente vorliegt, muss der Riester-Anbieter vor der Teilauszahlung vornehmen. Sollte die Rente wegen der Teilauszahlung dann unter den Schwellenwert sinken, kann sie dennoch nicht abgefunden werden, weil das verrentbare Vermögen insgesamt zu hoch war.

 

Absolute Werte, Rentenfaktoren etc brauch ich nicht, um zu sagen, dass dein Vorschlag nicht funktioniert.

 

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cjdenver

Wobei mir die Frage kam, was finanziell attraktiver ist: eine foerderschaedliche Kuendigung; oder eine Entnahme aus dem Vertrag zwecks Wohnriester um den Restbetrag auf die Kleinstbetragsregelung zu druecken. Das interessante hieran ist: das durch die Entnahme entstehende Wohnfoerderkonto kann man ja jederzeit (in der Auszahlungsphase qua Gesetz, vorher durch Mitteilung der Selbstnutzungsaufgabe) aufloesen.

 

Muesste ich mal durchrechnen was da besser ist.

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