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Beamter48

Haftpflichtschaden Zeitwert ---> Neuwert

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Beamter48

Hallo,

 

Wir hatten einen Schaden der durch unsachgemäße Elektroinstallation herrührte.

 

Die Versicherung des Elektrikers zahlte den Zeitwert. Dem Elektriker war die Situation allerdings so unangenehm, dass er nun angeboten hat den Differenzbetrag zwischen Neuanschaffung und bereits beglichenen Zeitwert zu übernehmen.

 

Wie verhält es sich rechtlich? Als Laie würde ich diese zwei Situationen getrennt betrachten. Die Haftpflicht erfüllt ihre Pflicht und die freiwillige Restzahlung des Schädigers können somit nicht gegengerechnet werden. Ist dies so korrekt? 

 

 

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Merol Rolod

Das würde ich auch so sehen. Ich würde natürlich vermeiden, die freiwillige Restzahlung irgendwie schriftlich in Zusammenhang zu dem Versicherungsfall zu bringen. Da muss man nur sehen, wie der Schädiger das bei sich verbucht. Vielleicht ist es gar nicht so einfach, wie man im ersten Moment denkt. :unsure:

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