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mementi

Steuerlicher Umgang mit ETF-Verlusten im Ausland beim Umzug nach DE

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mementi

Hallo liebe Community,

 

ich lebe aktuell in den USA und werde in den nächsten 1-2 Monaten wieder nach Deutschland ziehen. Ich habe in beiden Ländern ein Depot mit ETF-Anteilen (ganz klassisch 70:30 MSCI World + EM). Mein ETF-Depot in den USA ist recht jung und seit dem Einmarsch in die Ukraine seit Kurzem in den roten Zahlen (~ 14.000 USD im Minus), mein Depot in Deutschland im Plus. Da ich keine Möglichkeit sehe meine ETF-Anteile aus den USA auf ein deutsches Depot zu übertragen, muss ich diese erst verkaufen, das Geld nach Deutschland transferieren und die Anteile erneut kaufen. Dabei realisiere ich einen Verlust in den USA, der mir bei meiner Steuererklärung sowohl in den USA als auch in DE wenig bringt wenn ich meine ETF-Anteile in ein paar Jahrzehnten mal verkaufen werde. Daher nun die Überlegung zusätzlich meine ETF-Anteile in Deutschland zu verkaufen und neu zu kaufen, um einen Gewinn aus dem deutschen Depot zu realisieren und mit meinen Verlusten im US-Depot für meine Steuererklärung in DE gegenzurechnen. Somit sollte ich meiner Überlegung nach in ein paar Jahrzehnten einen geringeren steuerlichen Nachteil haben, der mich sonst um die 14.000 * 0.25 = 3.500 USD kosten könnte.

 

In der Steuererklärung würde ich den Verlust aus meinem US-Depot dann vermutlich in der Anlage KAP-INV in Zeile 14 erfassen, oder? 

 

Mich würde interessieren wie ihr das seht. Die Alternative wäre das Depot in den USA weiter zu halten bis ich wieder bei +/- 0 bin und dann erst zu verkaufen und das Geld nach DE zu transferieren, aber wer weiß schon wie lange das dauern wird. Aber vielleicht gibt es ja auch noch eine andere Möglichkeit, an die ich noch gar nicht gedacht habe? B-) Ich bin für jeden Denkanstoß und jede Meinung dankbar, ich grübel schon fast täglich darüber. :D

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MeinNameIstHase

Mementi,

Es kommt nicht darauf an, wo du was verkaufst, sondern wann: Vor dem Umzug oder nach dem Umzug.

 

Dein Problem ist letztlich: Könnest du Veräußerungsverluste mit anderen Einkünften verrechnen? Ich behaupte mal: In den USA nein, weil du dort ab Wegzug ja gar nichts mehr versteuern musst, also gar keine Einkünfte mehr haben wirst, mit denen man Verluste verrechnen könnte. Insofern ist es ratsam, die Verluste erst nach dem Umzug zu realisieren, denn dann muss das FA in D diese anerkennen und du kannst sie mit späteren Gewinnen irgendwann verrechnen. Der Veräußerungsgewinn ist letztlich: Verkaufserlös (in Euro umgerechnet) abzgl. Anschaffungskosten (in Euro umgerechnet), wobei es keine Rolle spielt, wo man zum Zeitpunkt der Anschaffung gewohnt hat.

 

Trenne das von Fragen, ob ein Broker in Deutschland für dich alles (per Abgeltungssteuer) erledigt oder ob Du dann in D das per Steuererklärung machen musst.

 

Alles andere sind Detailfragen, z.B. in welcher Zeile der Anlage KAP bzw. der Anlage KAP-INV was in welcher Höhe einzutragen ist. Ebenfalls eine Detailfrage ist, ob Du für einen US-ETF die Teilfreistellung für Aktienfonds in Anspruch nehmen kannst oder nicht. Im Verlustfall ist es sogar besser, wenn das nicht zur Anwendung kommt, denn der Verlust wird so steuerlich größer. US-Fonds, die nur in den USA vertrieben werden, werden Dir ganz sicher keine Auskunft darüber geben, ob ihr Fonds nach dt. Steuerrecht ein Aktienfonds ist oder nicht.

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Barqu
7 hours ago, mementi said:

Daher nun die Überlegung zusätzlich meine ETF-Anteile in Deutschland zu verkaufen und neu zu kaufen, um einen Gewinn aus dem deutschen Depot zu realisieren

Ich kenne das DBA mit USA und deinen Status nicht, aber ggf. macht es Sinn, dass du den gewinn realisierst, waehrend du in DE nicht steuerpflichtig ist.

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