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Radarecho

Verkauf von verlustbehafteten Fonds, Verluste geltend machen

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Radarecho

Liebe leute,

ich habe immer noch so meine Verständnis-Probleme mit der Besteuerung von Fonds, 

insbesondere der geschlossenen und über die Jahre  langsam zurückgezahlten Immobilienfonds.

 

Ich lese im Internet  unter der Überschrift:  

Verluste vortragen

Im Falle, dass ein thesaurierender Fond zum Verkaufszeitpunkt keine Wertsteigerung aufweist oder gar Verlust gemacht hat fallen beim Verkauf keine neuen Steuern an. Bereits festgestellte Vorabpauschale werden dennoch angerechnet. Ein Ertrag wird dadurch zum Verlust oder der Verlust vergrößert sich. Anleger können den Verlust ins nächste Steuerjahr vortragen.

 

Ich meine, da muss man höllisch aufpassen, wenn man so einen Fond verkauft,

dass man auch die Verluste geltend macht, um sie in der nächsten Steuerklärung vorzutragen und später noch verrechnen zu können.

 

Ist es eine Lösung für das praktische, dass man so einen Fond eben nur bisauf einen minimalen Restbetrag verkauft, z.b. ein Stück  stehen lässt,

weil dann die Bank die gezahlte, und noch nicht verrechnete  Vorabpauschale in ihren Büchern lässt?

Wenn dann später das letzte Stück auch noch verkauft wird oder  aber andere gleichartige  Fonds-Papier  oder sogar dieselben wieder in das Depot gesteckt werden, werden die bisher kumulierten, noch nicht verrechneten Vorabpauschalen mit den Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden, ohne dass man sie in der Steuerklärung erklärt hat?

 

Danke für Kommentare

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Undercover
· bearbeitet von Undercover
vor 2 Stunden von Radarecho:

Ich lese im Internet  unter der Überschrift:  

Verluste vortragen

Im Falle, dass ein thesaurierender Fond zum Verkaufszeitpunkt keine Wertsteigerung aufweist oder gar Verlust gemacht hat fallen beim Verkauf keine neuen Steuern an. Bereits festgestellte Vorabpauschale werden dennoch angerechnet. Ein Ertrag wird dadurch zum Verlust oder der Verlust vergrößert sich. Anleger können den Verlust ins nächste Steuerjahr vortragen.

 

Ich meine, da muss man höllisch aufpassen, wenn man so einen Fond verkauft,

dass man auch die Verluste geltend macht, um sie in der nächsten Steuerklärung vorzutragen und später noch verrechnen zu können.

 

Ist es eine Lösung für das praktische, dass man so einen Fond eben nur bisauf einen minimalen Restbetrag verkauft, z.b. ein Stück  stehen lässt,

weil dann die Bank die gezahlte, und noch nicht verrechnete  Vorabpauschale in ihren Büchern lässt?

 

Solche Tricks funktionieren natürlich nicht.

Beim Verkauf wird der G/V besteuert und die Vorabpauschale verrechnet.

 

https://www.bvi.de/faq/faq-vorabpauschale/

 

Eine inländische Bank macht das automatisch.

Und bei einem ausländischem Broker musst du das selbst auch so machen.

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beamter97
vor 1 Stunde von Radarecho:

z.b. ein Stück  stehen lässt,

weil dann die Bank die gezahlte, und noch nicht verrechnete  Vorabpauschale in ihren Büchern lässt?

Natürlich kannst du von deinen 100 Stück Anteilen nur 99 Stück verkaufen, aber die Bank berücksichtigt beim Verkauf die auf die 99 Stück entfallende Summe an versteuerten Vorabpauschalen.

Aber was ist so schlimm daran?

Entweder ist der Erlös > Anschaffungskosten, dann wird der Gewinn um die Vorabpauschalen gekürzt und nur der Rest versteuert,

oder der Erlös < Anschaffungskosten, dann wird der Verlust um die Vorabpauschalen vergrößert und in den Verlusttopf "sonstige" gestellt, wo er mit allem anderen verrechnet werden kann.

Wohl dem, der einen deutschen Broker hat, der das alles automatisch macht und die Verlusttöpfe für den Anleger führt.

Bei einem ausländischen Broker darfst du das alles selber über die Anlage KAP erklären, und deine Verlusttöpfe werden beim FA geführt.

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Undercover
vor 6 Minuten von beamter97:

Wohl dem, der einen deutschen Broker hat, der das alles automatisch macht und die Verlusttöpfe für den Anleger führt.

 

Das kann ich nur dick unterschreiben.

Dafür wäre mir meine Zeit zu schade. Zudem macht man da auch leicht Fehler was der Bank normal nicht passiert.

Er reicht ja wenn man den Bereich Krypto manuell bearbeiten muß.

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Radarecho
vor 14 Stunden von beamter97:

Natürlich kannst du von deinen 100 Stück Anteilen nur 99 Stück verkaufen, aber die Bank berücksichtigt beim Verkauf die auf die 99 Stück entfallende Summe an versteuerten Vorabpauschalen.

Aber was ist so schlimm daran?

Entweder ist der Erlös > Anschaffungskosten, dann wird der Gewinn um die Vorabpauschalen gekürzt und nur der Rest versteuert,

oder der Erlös < Anschaffungskosten, dann wird der Verlust um die Vorabpauschalen vergrößert und in den Verlusttopf "sonstige" gestellt, wo er mit allem anderen verrechnet werden kann.

Wohl dem, der einen deutschen Broker hat, der das alles automatisch macht und die Verlusttöpfe für den Anleger führt.

Bei einem ausländischen Broker darfst du das alles selber über die Anlage KAP erklären, und deine Verlusttöpfe werden beim FA geführt.

Hallo Beamter97,

vielen Dank für Deine Hinweise, beruhigt mich.

Ich habe noch abzuwickelnde Immobilienfondanteiler CSEuroreal in meinem Depot, und habe da große Verständnisschwierigkeiten, denn:

Meist (immer?) ein Teil davon aufgelöst wird durch Abverkauf, dann wird das komplett versteuert,
das kann aber doch nicht so richtig sein, denn dann wird ja die SUBSTANZ versteuert und nicht nur der Gewinn.

Irgendwie habe ich gelesen, man sollte diese Papiere bis zum bitteren Ende halten,

weil man dann das richtig stellen kann?!?!

Ich verstehe das nicht.

 Gruß Radarecho

 

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Sapine

Den Erfahrungsschatz zu diesem Fonds findest Du hier

 

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Radarecho
Am 8.3.2022 um 23:50 von Undercover:

Solche Tricks funktionieren natürlich nicht.

Beim Verkauf wird der G/V besteuert und die Vorabpauschale verrechnet.

 

https://www.bvi.de/faq/faq-vorabpauschale/

 

Eine inländische Bank macht das automatisch.

Und bei einem ausländischem Broker musst du das selbst auch so machen.

  Ja,

und die jährlich zu zahlende Vorabpauschale muss bezahlt werden, abzüglich der freigestellten Gewinne, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Insofern geht der Freistellungsbetrag doch nicht verloren, 

es denn,

die Vorabpauschale ist wegen im Kalenderjahr insgesamt gefallener Kurse eh Null !?   

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chirlu
vor 46 Minuten von Radarecho:

die Vorabpauschale ist wegen im Kalenderjahr insgesamt gefallener Kurse eh Null

 

Die Vorabpauschale ist mindestens dieses und nächstes Jahr (für letztes und dieses Jahr) Null, unabhängig von fallenden oder steigenden Kursen, weil es keinen positiven Basiszins gibt.

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Radarecho
Am 13.3.2022 um 19:09 von chirlu:

 

Die Vorabpauschale ist mindestens dieses und nächstes Jahr (für letztes und dieses Jahr) Null, unabhängig von fallenden oder steigenden Kursen, weil es keinen positiven Basiszins gibt.

und das heißt der Freistellungsbetrag kann im Rahmen von Vorabpauschalen nicht ausgeschöpft werden,

sondern nur, wenn man Papiere mit Gewinnen wirklich verkauft? 

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Undercover

Richtig.

Ich verstehe immer nicht warum offenbar viele Leute keine Ausschüttungen haben.

 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher

Eine mögliche Erklärung: Sie sind in der überaus "privilegierten Situation", dass ihnen 200€ jährliche Steuerersparnis, mehr oder weniger "wurscht" ist.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
Am 13.3.2022 um 18:22 von Radarecho:

die jährlich zu zahlende Vorabpauschale muss bezahlt werden

Das ist falsch!

 

Richtig ist:

Die Vorabpauschale ist ein Ertrag, der versteuert werden muss.

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