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membersound

Immobilien-Schenkung vor dem Sozialamt retten - Wohnrecht oder Nießbrauch?

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membersound
· bearbeitet von membersound

Hi Leute,

 

ihr kennt das Problem: die Eltern oder Großeltern kommen ins Pflegeheim, die Rente genügt nicht, also wird vorher im Besitz befindliche Immobilie direkt oder nach dem Tod verkauft, und löst oft 1:1 die angesammelten Heimkosten ab.

 

Nun gibt es ja die Möglichkeit der Schenkung zu Lebzeiten an sein Kind, und nach einer Zeit von > 10J kann das Sozialamt für die Schenkung keine Regressansprüche mehr geltend machen, um die Pflegebedürftigkeit zu decken. Soweit die Theorie.

 

Wenn der Schenkende nun aber noch topfit ist, und gerne so lange wie möglich in seiner verschenkten Immobilie wohnen bleiben möchte:

nimmt man dann lieber das Wohnrecht, oder Nießbrauch?

 

Mir sind die grundsätzlichen Unterschiede bzgl. Eigentum, Verpflichtungen etc bekannt. Darum soll es hier nicht gehen.

Sondern einzig darum: welches von beiden ist die bessere Wahl, wenn es um oben genannte Regressansprüche von Heimkosten >10J geht?

Weiß das jemand (zB aus Erfahrung)?

 

Gibt es eine Vereinbarung, die es dem Empfänger der Schenkung ermöglicht, bei Auszug und Pflegebedürftigkeit des Schenkenden die Immobilie zu veräußern, ohne dass der Erlös ans Sozialamt wandert?

 

Danke

 

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stagflation

Ich habe den Beitrag gemeldet. Klingt nach Anleitung zum Betrug.

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Bassinus

Wohnrecht.

 

Nießbrauch ist Fruchtziehungsrecht. Also die Wohnung wird vermietet und der Mietanteil wird als Einkommen bei Pflegekosten mit einbezogen. Die Kosten aber auf dem Immobesitzer abgewälzt (Instandhaltung).

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membersound
vor 7 Stunden von stagflation:

Ich habe den Beitrag gemeldet. Klingt nach Anleitung zum Betrug.

Bitte was?? :blink:

Das ist eine ganze normale Frage. Zudem ist es absolut üblich, dass Immobilienbesitzer zu Lebzeiten schon ihre Immobilie an ihre Kinder zu verschenken, und dabei beispielsweise ein Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen lassen. Einfach mal googlen, bevor ihr Anschuldigungen in den Raum gestellt werden!!

vor 6 Stunden von Bassinus:

Wohnrecht.

 

Nießbrauch ist Fruchtziehungsrecht. Also die Wohnung wird vermietet und der Mietanteil wird als Einkommen bei Pflegekosten mit einbezogen. Die Kosten aber auf dem Immobesitzer abgewälzt (Instandhaltung).

Verstehe. Die Mieteinnahme fließen hier natürlich trotzdem zum Heim/Sozialamt.

Aber: beim Wohnrecht hat der ehemalige Besitzer doch noch weniger Recht als beim Nießrecht. Wem obliegt denn beim Wohnrecht die Instandhaltung, wenn nicht dem Beschenkten?

 

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Quailman
vor 1 Stunde von membersound:

Die Mieteinnahme fließen hier natürlich trotzdem zum Heim/Sozialamt.

Woher stammen denn Mieteinnahmen, wenn man per Wohnrecht in seinem ehemaligen Haus wohnt?

 

vor 1 Stunde von membersound:

Einfach mal googlen

wäre ja auch ein guter Tipp für dich. Zu diesen Themen gibt es etliche gute Beiträge im Netz ;)

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MeinNameIstHase

Lies Dir das mal durch zum Thema Kinder haften für Pflegekosten der Eltern:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892#:~:text=Seit Anfang 2020 müssen Kinder,Jahres in Kraft getreten ist.

 

Nießbrauch und Wohnrecht machen keinen Unterschied, wenn der Nießbrauch darin besteht, dass der Berechtigte in dem Haus wohnt. Erst, wen es um Vermietung an Dritte geht, denn Nießbrauch umfasst auch dieses Recht. Umgekehrt kann bei einem Wohnrecht der Eigentümer erst vermieten, wenn das Wohnrecht zu Lebzeiten aufgegeben wird (Verzicht).

Steuerlich ist der Wert eines Wohnrechts, dass der Berechtigte z.B. durch finale Pflegeheimunterbringung nicht mehr nutzen kann, gleich mit null anzusetzen. Der Verzicht hat dann keinen Wert mehr.

Aber versuch mal eine Wohnung fremd zu vermieten vor den Augen eines Elternteils, das selbst ins Pflegeheim muss. Das ist ein gefühlter Rauswurf.

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Bassinus
vor 2 Stunden von membersound:

Aber: beim Wohnrecht hat der ehemalige Besitzer doch noch weniger Recht als beim Nießrecht. Wem obliegt denn beim Wohnrecht die Instandhaltung, wenn nicht dem Beschenkten?

Ja. Weniger Rechte als beim Nießbrauch, aber eben auch weniger Recht welches man verwerten kann. Und darum geht es ja ;)

 

Die Instandhaltung trägt bei großen Dingen natürlich beides der Eigentümer (Beschenkte), aber der Geschmack ist ein anderer.

 

Wohnrecht: Schenker wohnt drin und ich mach Mal das Bad für 15.000€.

 

Nießbrauch: Es wohnt ein fremder Dritter drin dessen Miete direkt an die Pflegeeinrichtung geht. Die Instandhaltung dürfen bei dir in der Steuer nicht abgezogen werden, da sie mit keiner Einnahme (deinerseits) zusammen hängen.

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membersound
· bearbeitet von membersound
vor 1 Stunde von Bassinus:

Wohnrecht: Schenker wohnt drin und ich mach Mal das Bad für 15.000€.

Und wenn der Schenker in der Pflegeeinrichtung kommt? Dann könnte der Beschenkte die Immobilie vermieten, müsste die Mieteinnahmen aber natürlich an die Pflegeeinrichtung abgeben,  oder? Wäre zumindest logisch.

Wären Instandhaltungskosten in diesem Wohnrecht-Fall dann steuerlich günstiger für den Beschenken, weil er diese zumindest gegen die Mieteinnahmen rechnen kann, und dann geht nur das was übrig bleibt an die Pflege/Sozialamt?

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chirlu
vor 2 Stunden von Quailman:

Woher stammen denn Mieteinnahmen, wenn man per Wohnrecht in seinem ehemaligen Haus wohnt?

 

 

Es ging um den Fall Nießbrauch (nicht Wohnrecht) und um den Fall, daß derjenige schon nicht mehr in seinem ehemaligen Haus wohnt, sondern im Heim.

 

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Bassinus
vor einer Stunde von membersound:

Und wenn der Schenker in der Pflegeeinrichtung kommt? Dann könnte der Beschenkte die Immobilie vermieten, müsste die Mieteinnahmen aber natürlich an die Pflegeeinrichtung abgeben,  oder?

Nö. Siehe 100.000€ Regel die weiter oben schon verlinkt wurde.

vor einer Stunde von membersound:

Wären Instandhaltungskosten in diesem Wohnrecht-Fall dann steuerlich günstiger für den Beschenken, weil er diese zumindest gegen die Mieteinnahmen rechnen kann, und dann geht nur das was übrig bleibt an die Pflege/Sozialamt?

Nein. Auch das funktioniert so nicht ganz. Zumal Pflegekostenübernahme teilweise von der Steuer ehh absetzbar wären.

 

Aber wie bereits erwähnt. Wohnrecht wäre in diesem Fall (Eingangspost) für Beschenkten besser mMn besser. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 6 Minuten von Bassinus:

Nö. Siehe 100.000€ Regel die weiter oben schon verlinkt wurde.

 

Hä? Natürlich muß der Pflegebedürftige seine Mieteinnahmen aus dem Nießbrauch für seine Pflegekosten einsetzen. Die 100000-Euro-Regel betrifft die Frage, wann Kinder dem Pflegebedürftigen Unterhalt leisten müssen; nicht der Pflegebedürftige sich selbst.

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Bassinus
vor 1 Minute von chirlu:

aus dem Nießbrauch

 

vor 1 Stunde von membersound:

könnte der Beschenkte die Immobilie vermieten, müsste die Mieteinnahmen aber natürlich an die Pflegeeinrichtung abgeben,  oder?

Es ging um Wohnrecht. Mit Wohnrecht hat der Beschenkte sehr wohl das Fruchtziehungsrecht (wenn Wohnrecht nicht ausgeübt vom Schenker) und darf vermieten. Sollte Schenker dich zurück kommen, wäre Eigenbedarfs Kündigung möglich oder Beschenkter muss gleichwertig Ersatz besorgen. Wäre auch einklagbar. Zum Beispiel wenn Sozialamt Wohnung ansonsten bezuschussen müsste. Dann hat man keine Wahl.

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satgar

Wie wäre es denn mit der Option des Verkaufs? Könnte ja auch zu "normalem Marktwert" verkauft werden gegen Familiendarlehen (Familiensplitting wohl auch genannt). Meiner Meinung nach gibt es das Rückforderungsrecht doch nur bei Schenkung, aber nicht bei Verkauf.

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Bassinus

Kind kauft Haus für 100.000€ und zahlt monatlich 500€ Darlehenstilgungsrate an das Elternteil. Das Elternteil muss dieses Geld dann fürs  Pflegeheim neben anderen Einkünften nutzen. Wo ist der Trick? @satgar

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satgar
vor 29 Minuten von Bassinus:

Kind kauft Haus für 100.000€ und zahlt monatlich 500€ Darlehenstilgungsrate an das Elternteil. Das Elternteil muss dieses Geld dann fürs  Pflegeheim neben anderen Einkünften nutzen. Wo ist der Trick? @satgar

Man kann ja verschiedenen Rückzahlungsmodalitäten wählen. Endfälliges Darlehen z.B.

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Bassinus

Wenn alles fremdüblich ist, ja. Und da wirds bei nem endfälligen ohne Sicherheiten schon relativ schwer zwischen nahen Angehörigen. Alles ein Grund das vonseiten Staat da rein zu gehen oder anzufechten. Den Ärger würde ich nicht haben wollen. 

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