Loschuh April 21, 2022 Hallo, angenommen ich habe einen Aktien-ETF A mit 1000 Euro Kursverlust verkauft und ich habe einen anderen Aktien-ETF B mit 1000 Euro Gewinn verkauft. Dann müsste ich den Gewinn doch steuerfrei (keine Kap-Ertragsteuer) erhalten (Verlusttopf). Soweit doch richtig? Wenn ich dann den Aktienfond B am nächsten Tag wieder kaufe und mehrere Jahre halte, und dann verkaufe, dann stehe ich mich doch besser, als wenn ich den ETF B nicht zwischendurch verkauft hätte?? Oder passt das nicht? Gruß Lothar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter April 21, 2022 vor 8 Minuten von Loschuh: angenommen ich habe einen Aktien-ETF A mit 1000 Euro Kursverlust verkauft und ich habe einen anderen Aktien-ETF B mit 1000 Euro Gewinn verkauft. Dann müsste ich den Gewinn doch steuerfrei (keine Kap-Ertragsteuer) erhalten (Verlusttopf). Soweit doch richtig? Ja. ETFs sind jedoch nicht "Aktien"Verlusttopf, (Sind nur Einzelaktien), sondern 'Sonstige' (wie Fonds, Zinsen, Dividenden) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu April 21, 2022 vor 8 Minuten von Loschuh: dann stehe ich mich doch besser, als wenn ich den ETF B nicht zwischendurch verkauft hätte?? Macht keinen Unterschied. Wenn du allerdings stirbst und erst deine Erben am Ende verkaufen, hat sich der Zwischenverkauf mit Rückkauf gelohnt; denn der Verlustverrechnungstopf wäre mit deinem Tod verfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag