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BERTYO

Risiko Beihilfeergänzungstarif Barmenia?

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BERTYO

Hallo,

nach langer Recherche bin ich auf der Suche nach einer passenden PKV für mein Profil (Beihilfe Bund 50%, Schwerpunkt Weltgeltung und bestmögliche Absicherung) bei der Barmenia gelandet. Soweit so gut, doch mir ist aufgefallen, dass deren Beihilfeergänzungstarif VELU (https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/bk/bedingungen_2/K4658.pdf?2019-08-30T02:40:04Z) nur maximal 80% der nicht beihilfefähigen Aufwendungen erstattet.

Ist das aus eurer Sicht nicht ein zu großes Risiko und quasi ein show-stopper, um sich bei der Barmenia zu versichern? Ich denke da an Szenarien, wo bspw. 5-stellige Beträge nicht beihilfefähig sind. Da würde eine auch nur 20%ige Eigenbeteiligung extrem schnell an die Substanz gehen.

Ist es möglich, den Beihilfeergänzungstarif auch einfach bei einer anderen Versicherung zu buchen (wahrscheinlich nicht...)? 

 

Ich bin da momentan doch unsicher und würde mich über eine Einschätzung sehr freuen. 

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Bassinus
vor 2 Stunden von BERTYO:

Ich denke da an Szenarien, wo bspw. 5-stellige Beträge nicht beihilfefähig sind. Da würde eine auch nur 20%ige Eigenbeteiligung extrem schnell an die Substanz gehen.

Dann erzähl mal welches Szenario da eintritt, dass die Beihilfe gar nichts zahlt. Das sind dann meistens Dinge die entweder nichts mit der derzeit anerkannten Schulmedizin zu tun haben, Schönheitsoperationen oder über den Status hinausgehende Behandlungen die das normale Maß an "Heilung" überschreiteten.

 

Außerdem betrifft eine Versicherung eben den Fall der Absicherung. Bei einer Leistung von 20k wären das 4.000€ Eigenbeteiligung. Wenn du jetzt einen Zusatzversicherung nimmst oder Ergänzungstarif auf 100%, müsstest du die Kosten dementsprechend ins Verhältnis setzen um die Eigenbeteiligung X mal in Anspruch nehmen ehh es sich im Versichertenleben rechnet. Für so einen eher "unrealistisches" Szenario wären mir dann eben mal paar tausend Euro ausgeben sicherlich keine Extraprämie wert, da ich es zahlen kann. Ein Bundesbeamter sollte da auch ausreichend finanziell sattelfest aufgestellt sein.

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chirlu
vor 5 Stunden von BERTYO:

mir ist aufgefallen, dass deren Beihilfeergänzungstarif VELU (…) nur maximal 80% der nicht beihilfefähigen Aufwendungen erstattet.

 

Du hast da ein grundsätzliches Mißverständnis. Es handelt sich um einen Beihilfeergänzungstarif, d.h. er ergänzt die Beihilfe um Dinge, die sie nicht zahlt. Da du nur 50% (oder 70% oder 80%) Beihilfe bekommst, brauchst du auch nur einen Beihilfeergänzungstarif, der 50% (oder 70% oder 80%) abdeckt. Für die restlichen 50% (oder 30% oder 20%), die Beihilfe plus Beihilfeergänzungstarif nicht bezahlen, hast du den gewöhnlichen Beihilfetarif.

 

vor 5 Stunden von BERTYO:

nach langer Recherche auf der Suche nach einer passenden PKV

 

Ich halte es für keine gute Idee, wenn du das selbst machen willst.

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Peter Wolnitza

Nur noch kurz zur Klarstellung:

Der Beihhilfeergänzungstarif ist nicht als Freibrief zu verstehen, quasi für alles, was die Beihilfe nicht zahlt. 

Der Tarif ergänzt die Leistung, wenn die Beihilfe zwar erstattet, aber eben nicht in voller Höhe. (Zahnleistungen, Psychotherapie o.ä.)

Die Behandlung muss also erstmal prinzipiell erstattungsfähig sein, aber in der Höhe begrenzt. 

Kommt leider oft schief rüber und die Betroffenen denken, Sie haben ein komplettes Rundum-Sorglos-Paket dazu gebucht.

 

Prinzipiell ist Barmenia OK.

Ansonsten lies Dir die Barmenia Bedingungen bzgl. Weltgeltung noch mal ganz genau durch. Stichwort: MBKK §15. Abs. 3

Wenn Du es 100% safe haben willst, solltest Du drauf achten, die Zusatzvereinbarung vom PremiumCircle dazu zu bekommen. Da wird diese (Rest)Lücke geschlossen.

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BERTYO

 

vor 4 Stunden von chirlu:

 

Du hast da ein grundsätzliches Mißverständnis. Es handelt sich um einen Beihilfeergänzungstarif, d.h. er ergänzt die Beihilfe um Dinge, die sie nicht zahlt. Da du nur 50% (oder 70% oder 80%) Beihilfe bekommst, brauchst du auch nur einen Beihilfeergänzungstarif, der 50% (oder 70% oder 80%) abdeckt. Für die restlichen 50% (oder 30% oder 20%), die Beihilfe plus Beihilfeergänzungstarif nicht bezahlen, hast du den gewöhnlichen Beihilfetarif.

 

Vielen Dank für die Erklärung. Ich war mir aufgrund der Formulierung im Beihilfeergänzungstarif eben nicht sicher, ob das so gemeint ist. Dort heisst es: "Erstattungsfähig ist der Teil der Aufwendungen, der nicht beihilfefähig im Sinne der jeweils geltenden Beihilfeverordnung ist. Die Erstattung beträgt [z.B.] nach Leistungsstufe 80 . 80 %."

Sprich, nehmen wir an die Behandlung kostet 10k, 50% Restkostenversicherung macht 5k, wird gezahlt, alles unstrittig. 50% Beihilfe macht ebenfalls 5k. Nun sagt die Beihilfe, wir übernehmen davon 4k. Ich lese das nun so, dass vom Restbetrag 1k nur 80% über den Beihilfeergänzungstarif abgedeckt sind, ich also 200 EUR selbst zahlen muss. In gewähltem Beispiel nicht die Welt, aber es mag ja Konstellationen geben (die ich konkret natürlich nicht weiß, ich aber von vornherein nicht pauschal ausschließen würde), bei denen 20% der nicht beihilfefähigen Aufwendungen eine existenzbedrohende Summe darstellt.

 

Oder ist der Passus dann anders zu lesen?

 

vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

Nur noch kurz zur Klarstellung:

Der Beihhilfeergänzungstarif ist nicht als Freibrief zu verstehen, quasi für alles, was die Beihilfe nicht zahlt. 

Der Tarif ergänzt die Leistung, wenn die Beihilfe zwar erstattet, aber eben nicht in voller Höhe. (Zahnleistungen, Psychotherapie o.ä.)

Die Behandlung muss also erstmal prinzipiell erstattungsfähig sein, aber in der Höhe begrenzt. 

Kommt leider oft schief rüber und die Betroffenen denken, Sie haben ein komplettes Rundum-Sorglos-Paket dazu gebucht.

 

Prinzipiell ist Barmenia OK.

Ansonsten lies Dir die Barmenia Bedingungen bzgl. Weltgeltung noch mal ganz genau durch. Stichwort: MBKK §15. Abs. 3

Wenn Du es 100% safe haben willst, solltest Du drauf achten, die Zusatzvereinbarung vom PremiumCircle dazu zu bekommen. Da wird diese (Rest)Lücke geschlossen.

 

Besten Dank! Lese mich da noch mal ein...

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chirlu
vor 4 Minuten von BERTYO:

Oder ist der Passus dann anders zu lesen?

 

Ja.

 

Und du kannst gar nicht Leistungsstufe 80% nehmen, wenn du einen Beihilfesatz von 50% hast. Das steht in der Vorbemerkung.

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