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Hamster92

Interactive Brokers: Ausgleichszahlung anstelle einer Dividende

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Hamster92

Hallo,

 

ich habe gestern die Dividende von DPW in zwei Teilbeträgen erhalten: Einmal eine Bardividende (mit entsprechendem Abgeltungsteuerabzug in korrekter Höhe) und einmal eine „Ausgleichszahlung anstelle einer Dividende“ (Bruttobetrag, ohne Steuerabzug). Anscheinend war ein Teil meiner Aktien zum Zahlungszeitpunkt verliehen, obwohl das im Kontoauszug nicht einsehbar ist?

 

Bei der Bardividende und Steuer ist mir soweit alles klar, das trage ich in die Zeilen 7, 37 und 38 ein. Die Ausgleichszahlung würde dann in Zeile 18 kommen, weil hier noch kein Steuerabzug stattgefunden hat?

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Hamster92

Wie erkläre ich das nun richtig? Ich hatte 100 Aktien in Bestand, davon waren 2 Stück zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung verliehen (?).

 

Der informative Steuerbericht schlägt mir folgendes vor:

Zeile 7: 180 EUR (entspricht 100 Aktien)

Zeile 37: 44,10 EUR (entspricht 98 Aktien)

Zeile 38: 2,43 EUR (entspricht 98 Aktien)

 

=> 44,10 EUR sind allerdings weniger als 25% von 180 EUR, also ein unplausibler Wert.

 

Ich hätte es folgendermaßen deklariert (gemäß Dividendenreport aus der Kontoverwaltung):

Zeile 7: 176,40 EUR

Zeile 18: 3,60 EUR („Payment in Lieu“ mit Steuerabzug 0,00 EUR)

Zeile 37: 44,10 EUR

Zeile 38: 2,43 EUR

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MeinNameIstHase

Lese ich das richtig, dass du eine dt. Aktie (Post) bei einem ausländischen Broker im Depot hast?

 

Die Post-Dividende wurde 2023 unter Abzug von 25%+Soli (bei einem ausl. Broker läuft das unter QSt-Deutschland) ausgezahlt. Also Zeilen 7, 37,38 (Streng genommen nur, wenn du via Broker eine Steuerbescheinigung beantragst. Faktisch sollte es auch so gehen. Versuchen kann man es ja.)

 

Die Ausgleichsbezüge gehören in "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben - Inländische Kapitalerträge" (Zeile 18).

Die Verleihung unterbricht nicht Deine wirtschaftliche Eigentümerstellung. Die Ausgleichszahlung wird von Dir wie eine Dividende behandelt.

 

Siehe dazu den erweiterten Dividendenbegriff in § 20 Absatz 1 Nr. 1 Satz 4 EStG: 

Als sonstige Bezüge gelten auch Einnahmen, die anstelle der Bezüge im Sinne des Satzes 1 (=Dividende) von einem anderen als dem Anteilseigner nach Absatz 5 (=Definition Anteilseigner) bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden; ...

 

Die Einnahmevergütung für die Verleihung selbst gehören in die Anlage SO (sonst. Einnahme - Leistungen Zeilen 10 bis 14).

§ 22 Absatz 1 Nr. 3 EStG: 

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. ...

 

Vermutlich hast Du bei Depoteröffnung irgendwo Dein Einverständnis gegeben, dass der Broker Deine Wertpapiere kurzfristig verleihen darf und Du damit zusätzliche Einnahmen generierst.

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Hamster92
vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Lese ich das richtig, dass du eine dt. Aktie (Post) bei einem ausländischen Broker im Depot hast?

Genau. Die Aktie wurde mir durch einen CSP (Wheel-Strategie) angedient.

 

vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Die Post-Dividende wurde 2023 unter Abzug von 25%+Soli (bei einem ausl. Broker läuft das unter QSt-Deutschland) ausgezahlt. Also Zeilen 7, 37,38 (Streng genommen nur, wenn du via Broker eine Steuerbescheinigung beantragst. Faktisch sollte es auch so gehen. Versuchen kann man es ja.)

 

Die Ausgleichsbezüge gehören in "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben - Inländische Kapitalerträge" (Zeile 18).

Die Verleihung unterbricht nicht Deine wirtschaftliche Eigentümerstellung. Die Ausgleichszahlung wird von Dir wie eine Dividende behandelt.

Danke, also Zeile 18 für die Ausgleichszahlung.

 

Ich weiß, dass Dividenzenzahlung auf deutsche Aktien bei ausländischen Brokern unter Umständen nicht so optimal sind. Ich hoffe einfach mal, dass sich das Finanzamt bei Nachfragen mit dem Kontoauszug/Dividendenreport zufrieden gibt.

 

vor 4 Stunden von MeinNameIstHase:

Die Einnahmevergütung für die Verleihung selbst gehören in die Anlage SO (sonst. Einnahme - Leistungen Zeilen 10 bis 14).

§ 22 Absatz 1 Nr. 3 EStG: 

Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. ...

 

Vermutlich hast Du bei Depoteröffnung irgendwo Dein Einverständnis gegeben, dass der Broker Deine Wertpapiere kurzfristig verleihen darf und Du damit zusätzliche Einnahmen generierst.

Okay, das dürfte kein Problem sein. Die Summe beläuft sich bei mir auf unglaubliche 1,50 EUR. Da kommt wirklich nicht viel rum, ich nutze das Depot aber auch nur für Optionen. Ich werde die Einverständnis trotzdem wieder rausnehmen, lohnt nicht wirklich.

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