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LauBiBa

Versicherungsstatus GKV pflicht- oder freiwillig versichert

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LauBiBa

Und gleich noch eine Frage heute von mir:
 

Wie ist die folgende Situation GKV-rechtlich zu werten:

  • bisher Einkommen (relativ knapp) unter der JAEG
  • Mitte 2022 Gehaltserhöhung über die JAEG, auch das Gesamtjahresbrutto (ohne Sonderzahlungen) liegt über der JAEG
  • gleichbleibendes Gehalt bis Mitte 2023, zweites Halbjahr 2023 Elternzeit (ohne Erwerbseinkommen)
    Gesamtjahresbrutto 2023 liegt somit wieder unter der JAEG (allerdings Monatsbrutto im ersten Halbjahr > JAEG/12, wenn diese nicht sehr heftig steigt)

 

Wie ist in dieser Situation der Versichertenstatus 2023: Pflicht- oder freiwillig?
(daraus folgt dann, ob man in Elternzeit kostenlos versichert ist, oder weiterzahlen / gucken, ob Familienversicherung möglich ist, muss)

 

Viele Grüße,

Laura

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Caveman8

Hallo Laura, 

 

wir haben einen sehr ähnlichen Fall gerade auch. Meiner Einschätzung nach bist du freiwillig gesetzlich versichert. Wir haben folgende zwei Lösungen für uns: 

 

- Wechsel in die Private mit einem Tarif der sich für die Elternzeit beitragsfrei stellen lässt. 
- Teilzeitbeschäftigung direkt nach dem Mutterschutz um wieder gesetzlich pflichtversichert  zu sein und anschließend in Elternzeit gehen. 

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Necoro

Ich mag mich täuschen, aber der Wechsel passiert nicht automatisch, sondern nur wenn der AG das meldet. Im Zweifel mal auf den SV-Schlüssel auf dem Lohnzettel schauen: Wenn die erste Stelle eine 1 ist, wirst du weiterhin als pflichtversichert geführt, steht da eine 9, biste freiwillig versichert.

 

Ich war selber jahrelang über der JAEG, aber mein AG hat erst nach 3 oder so Jahren das an die KK gemeldet -- und auch dann habe ich erst das Schreiben von der KK bekommen ("Hey, sie sind nun freiwillig versichert, etc.")

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chirlu
vor 16 Minuten von Necoro:

Ich mag mich täuschen, aber der Wechsel passiert nicht automatisch, sondern nur wenn der AG das meldet.

 

Der Arbeitgeber wird sich bemühen, es der Rechtslage entsprechend zu melden, schon um den andernfalls bei einer möglichen Prüfung anstehenden Ärger zu vermeiden.

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Necoro
vor 17 Minuten von chirlu:

Der Arbeitgeber wird sich bemühen, es der Rechtslage entsprechend zu melden, schon um den andernfalls bei einer möglichen Prüfung anstehenden Ärger zu vermeiden.

Sofern der AG die (aktuelle) Rechtslage halt kennt. Früher musste man ja mehrere Jahre über der JAEG sein (außer es passiert beim Jobwechsel). Diese Änderung ist, glaube ich, zB in meinem Fall das Thema.

 

Ich muss aber auch gestehen, dass ich @LauBiBas Post erst falsch verstanden hatte. Dachte die Frage wäre "Bin ich aktuell freiwillg versichert?".

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LauBiBa
Am 31.5.2022 um 00:09 von Necoro:

Ich muss aber auch gestehen, dass ich @LauBiBas Post erst falsch verstanden hatte. Dachte die Frage wäre "Bin ich aktuell freiwillg versichert?".

Nein, die Frage ist: Wie ist der Versicherungststaus (in der zweiten Hälfte) 2023.

 

Der Arbeitgeber ist sehr groß, ich gehe schon davon aus, dass die Leute haben, die die aktuelle Rechtslage kennen.

 

Ich tippe auch auf "freiwillig", war aber unsicher, weil Ja quasi scho jetzt absehbar ist, dass der Versienst 2023 unser der JAEG liegt und SGB V §6 Abs. 4 sagt:

Zitat

(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.

Und wir haben zwar EG(2022)>JAEG, aber eben nicht EG(2023)>JAEG

 

Im Zweifel mal kurz vor der Elternzeit bei der Krankenkasse anfragen...

 

Auch wenn der freiwillig-Status sich bewahrheitet, kommt PKV aus gesundheutlichen Gründen leider nciht in Betracht. Familienversicherung müsste ber möglich sein, sind beide verheiratet und gesetzlich versichert und haben keine großartigen Einkünfte neben dem Gehalt.

 

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