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CraschOverRi

Meldepflicht nach AWV - Ermittlung, ob Transaktion mit dem Ausland erfolgt ist

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CraschOverRi

Guten Abend,

 

ich bin leider eine sehr unerfahrene Person im Bereich des Aktienhandels, die im Jahr 2020 begonnen hat mit einigen Käufen und Verkäufen am Aktienmarkt teilzunehmen.

 

Ich habe bis jetzt nur an innerdeutschen Handelsplätzen mit Wertpapieren gehandelt. Hierbei sind auch Papiere von ausländischen Unternehmen an diesen Handelsplätzen durch mich gekauft und verkauft worden. Jetzt bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass Transaktionen mit dem Ausland, die einen Wert von 12500 EURO übersteigen, bei der Bundesbank gemeldet werden müssen. In dem Fall dachte ich direkt an meine Aktien ausländischer Firmen - was aber natürlich nicht der einzige Weg sein kann, auf dem eine Auslandstransaktion in meinem Fall (Handel an innerdeutschen Handelsplätzen) zustande kommen könnte.

 

Mich interessieren in diesem Zusammenhang folgende grundlegende Sachverhalte:

1. Können Aktien von Deutschen Firmen an deutschen Handelsplätzen von ausländischen Käufern von mir erworben werden, sofern ich sie verkaufe?

2. Gilt 1. auch für Aktien von ausländischen Firmen, die ich an einem deutschen Handelsplatz veräußere?

3. Wie kann generell festgestellt werden, ob ein deutscher oder ausländischer Teilnehmer an dem deutschen Handelsplatz, an dem ich meine Aktien veräußerte, meine Aktien gekauft hat?

4. Würde im Szenario 3. ein ausländischer Teilnehmer am deutschen Handelsplatz meine Aktien kaufen, wäre das dann eine Auslandstransaktion, die bei überschreiten der 12500 EURO-Grenze bei der Bundesbank meldepflichtig wäre?

 

Ich würde mich freuen, wenn jemand Zeit und Lust hätte mich über diese grundsätzlichen Zusammenhänge aufzuklären.

 

Vielen Dank und Grüße

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Sapine

Mich würde es sehr wundern, wenn das mit Aktientransaktionen zusammenhängt. Hast Du exotische Papiere gehandelt? Und wer hat dich "darauf aufmerksam gemacht"? 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Bei welcher Bank bist du denn? Inländische Banken müssen Wertpapiergeschäfte und Dividendeneingänge ihrer Kunden selbst melden (§ 70 Abs. 1 AWV), womit deren eigene Meldepflicht entfällt (Abs. 5).

 

vor 45 Minuten von CraschOverRi:

Wie kann generell festgestellt werden, ob ein deutscher oder ausländischer Teilnehmer an dem deutschen Handelsplatz, an dem ich meine Aktien veräußerte, meine Aktien gekauft hat?

 

Gar nicht. Jedenfalls nicht von dir.

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