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Bolanger

bAv vorübergehend privat fortführen und später zum Arbeitgeber transferieren?

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Bolanger

Hallo,

 

kann man eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat, nach verlassen des Unternehmens vorübergehend privat fortführen und diese dann nach ein paar Monaten erst zu einem neuen Arbeitgeber transferieren oder kündigen? So richtig finde ich dazu keine Infos im Netz. meist wird darauf hingewiesen, dass man eine Versicherung privat fortführen kann oder sie mit zu einem neuen Arbeitgeber nehmen kann. Zur Aufeinanderfolge diese rbeiden Möglichkeiten gibt's wenige Infos.

 

Mögliche Szenarien könnte ein sabbatical sein, bei dem man vorerst die versicherung privat behaält, egal ob beitragsfrei oder mit privaten beiträgen, um dann nach Ende des Sabbaticals dann zu entscheiden, ob man sie mit zu einem neuen Arbeitgeber nimmt oder komplett auflöst. Ähnlich wäre der Fall einer Kündigung, bei der man vorübergehend keinen Job hat und ein zeitlicher Abstand zwischen neuanfang und Ende des alten Arbeitsverhältnisses besteht.

 

Danke und Grüße

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satgar

Die Kündigung einer bAV ist in den seltensten Fällen möglich. Nahezu nie.

 

Die Wechsel zwischen privater Fortführung und neuer Arbeitgeber-VN-Stellung sind aber problemlos möglich. Verlässt man ein Unternehmen ist es nahezu üblich, dass es erst auf die versicherte Person umgeschrieben wird. Oftmals liegt es dann erstmal beitragsfrei. Es dürfte aber auch mit Beiträgen befüllt werden (intern gilt dieser Teil dann als Privatrentenversicherung und wird auch anders besteuert und hat keine Sozialabgabenbelastung). Oftmals lassen neue Arbeitgeber erst nach der Probezeit eine Betriebsrente zu. Nach dieser Zeit kann der Arbeitgeber dann in den Vertrag einsteigen und diesen als bAV wieder aufleben lassen.

 

Das Spiel lässt sich beliebig wiederholen.

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Bolanger

Wie sieht es denn mit einer Kleinstrente bei einem Sabbatical aus oder wenn man nach einer Kündigung keine direkte Anschlussanstellung findet? In dem Fall weiß man bei Verlassen des alten AG ja noch nicht, ob ein neuer AG die Direktversicherung fortführt.

Im Netz findet man die Information, dass man die Kleinstrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kündigen kann. Die Option, diese Kündigung erst mit zeitlichem Versatz auszusprechen und vorerst die Rente privat ggf. beitragsfrei fortbestehen zu lassen ist nicht beschrieben.

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satgar

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Wie geschildert, Kündigungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. Manche Kündigungsmöglichkeiten sind auch von der Zustimmung des Altarbeitgebers abhängig.

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Malagant

Ruf doch einfach mal an. Habe das gerade auch hinter mir und den Vertrag erstmal ruhend gestellt. Kündigung wäre zumindest bei meinem Vertrag möglich gewesen, aber das dürfte in den wenigsten Fällen profitabel sein.

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ZfT

Kann ich aus eigener Erfahung bestätigen, dass es geht: Hatte zwischendrin mal einen Arbeitgeber, der die BAV nicht übernehmen wollte (er hätte lediglich eine Übertragung in seine eigene Versicherung angeboten). Habe die Versicherung dann "privat" fortgeführt und aus dem Netto bezahlt. Der nächste Arbeitgeber gut 2 Jahre später hat sie dann wieder übernommen, das ging problemlos

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Bolanger

Das beantwortet aber nicht die Frage nach der Auflösung mit Zeitversatz. Bei Kündigungen, Abfindungen und Auflösungen wird immer nur davon gesprochen, dass diese bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Umständen möglich sind. Da steht aber nichts, ob man auch noch Monate/Jahre nach Beendigung die Versicherung auflösen kann. 

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hilflos
vor 2 Stunden von Bolanger:

Das beantwortet aber nicht die Frage nach der Auflösung mit Zeitversatz. Bei Kündigungen, Abfindungen und Auflösungen wird immer nur davon gesprochen, dass diese bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Umständen möglich sind. Da steht aber nichts, ob man auch noch Monate/Jahre nach Beendigung die Versicherung auflösen kann. 

man kann eine Direktversicherung nicht kündigen und auflösen. Man kann sie jederzeit stilllegen und nicht mehr einzahlen, egal ob man den Arbeitgeber wechselt oder nicht. Wenn man keinen Arbeitgeber hat , kann man auch nicht vom Brutto Gehalt einzahlen.

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Bolanger
vor einer Stunde von hilflos:

man kann eine Direktversicherung nicht kündigen und auflösen.

der Vollständigkeit halber: Diese Aussage ich sachlich falsch. Korrekterweise müsste sie lauten "Man kann eine Direktversicherung im Regelfall nicht kündigen und auflösen." Es gibt allerdings auch Sonderfälle wie z.B. eine Kleinstbetragsregelung, in der sowas durchaus möglich ist.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
Am 6.7.2022 um 15:04 von Bolanger:

kann man eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat, nach verlassen des Unternehmens vorübergehend privat fortführen und diese dann nach ein paar Monaten erst zu einem neuen Arbeitgeber transferieren oder kündigen?

 

Ja - aber nur wenn der neue AG zustimmt, das muss er aber nicht und viele grosse AG akzeptieren keine Weiterfuehrung eines bestehenden Vertrags sondern bieten nur neue vom eigenen Makler an, der Einfachheit halber. 

 

Zitat

Mögliche Szenarien könnte ein sabbatical sein,

 

Ein sabbatical kenne ich eigentlich nur dergestalt dass man waehrenddessen einen ruhenden Arbeitsvertrag hat und dadnach beim selben AG wieder weiter macht. Dann waere das eh kein Problem. 

 

Zitat

bei dem man vorerst die versicherung privat behaält, egal ob beitragsfrei oder mit privaten beiträgen, um dann nach Ende des Sabbaticals dann zu entscheiden, ob man sie mit zu einem neuen Arbeitgeber nimmt oder komplett auflöst. Ähnlich wäre der Fall einer Kündigung, bei der man vorübergehend keinen Job hat und ein zeitlicher Abstand zwischen neuanfang und Ende des alten Arbeitsverhältnisses besteht.

 

Ja, das geht. 

 

Am 6.7.2022 um 17:02 von satgar:

Nach dieser Zeit kann der Arbeitgeber dann in den Vertrag einsteigen und diesen als bAV wieder aufleben lassen.

 

Das Spiel lässt sich beliebig wiederholen.

 

Ob das so realistisch ist bezweifle ich mal, aus o.gen. Gruenden. Realistischer ist bei haeufigem Jobwechsel eher, dass man jedesmal wieder eine neue BAV-Versicherung angeboten bekommt (mit jeweils neuen Kosten). 

 

Am 6.7.2022 um 19:09 von Bolanger:

Die Option, diese Kündigung erst mit zeitlichem Versatz auszusprechen und vorerst die Rente privat ggf. beitragsfrei fortbestehen zu lassen ist nicht beschrieben.

 

Es gibt keine gesetzliche oder sonstige Frist binnen derer man eine Kleinstrentenregelung anwenden muesste. 

 

vor 5 Stunden von Bolanger:

der Vollständigkeit halber: Diese Aussage ich sachlich falsch. Korrekterweise müsste sie lauten "Man kann eine Direktversicherung im Regelfall nicht kündigen und auflösen." Es gibt allerdings auch Sonderfälle wie z.B. eine Kleinstbetragsregelung, in der sowas durchaus möglich ist.

 

Meist natuerlich nur mit herben Verlusten, da die gezillmerten Abschlusskosten da richtig reinhauen. 

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Bolanger

Hallo,

 

ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen. Gibt es bei einer bAV ähnlich zu Riester auch eine Beitragsgarantie, die zumindest zu Rentenbeginn sicherstellt, dass die eingezahlten Beiträge auch zur Verfügung stehen?

 

 

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HaRaS1983

Man  kann privat zahlen, aber das macht doch 0 Sinn oder was habt ihr für Bedigungen. 

 

Ne BAV lohnt sich ja schon so fast nie. 

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Cauchykriterium
vor einer Stunde von HaRaS1983:

Ne BAV lohnt sich ja schon so fast nie. 

Pauschale Aussagen sind leider selten richtig. Eine bAV liegt ja beispielsweise auch vor, wenn der Arbeitgeber komplett die Beiträge übernimmt.

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