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pmsilva

Aktien und ETF von Bank im Ausland

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pmsilva

Hallo,

Ich lebe in Deutschland, habe aber ein Bankkonto in Portugal (EU), wo ich mit ETFs und Aktien aus den USA handele.
Ich versuche, meine gehandelten Beträge ab 2021 in WISO hinzuzufügen, aber ich habe viele Fragen, da ich es noch nie getan habe und ich nicht fließend Deutsch spreche. Auch diese Information konnte ich noch nirgendwo finden.

 

Von meiner Bank habe ich nur eine Tabelle wie das Beispiel unten mit gemischtem ETF und Aktien:

 

         image.png.cf1e1d2fda3445956247c0b2099203c6.png 

 

Würde mir bitte jemand helfen, wie ich das in die KAP-INV oder KAP eintragen kann? Ich denke, es ist KAP-INV, da es aus dem Ausland kommt.
Aber soll ich das nur insgesamt oder einzeln angeben? Gelten ETFs als Aktien?
In welche Felder von KAP / KAP-INV soll ich was eintragen?

 

Ich würde mich sehr über eine Anleitung freuen, wie ich das deklarieren kann, da mich das mit so vielen Feldern verrückt macht!

 

Vielen Dank im Voraus,
Pedro

 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor einer Stunde von pmsilva:

Aber soll ich das nur insgesamt oder einzeln angeben? Gelten ETFs als Aktien?

Auweia ... hilft das hier weiter?

https://www.finanzfluss.de/etf-handbuch/steuern/

https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html

https://etf.capital/abgeltungssteuer-aktien-und-etfs/

 

Wahrscheinlich solltest du besser einen Steuerhilfeverein oder gleich einen Steuerberater aufsuchen. Mit den Feinheiten des deutschen Steuerrechts haben selbst Durchschnittsforisten, die Muttersprachler sind (also z.B. ich ...), öfter Probleme :unsure: Und ohne konformes Reporting der Depotbank wird's nochmal komplexer.

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Sapine

Meine Erfahrung mit Lohnsteuerhilfevereinen war in Bezug auf die KAP eine komplette Niete. Die hatten schlicht gar keine Ahnung. 

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MeinNameIstHase

Hallo pmsilva,

wenn ich das richtig lese, hast du mit den Veräußerungen Verlust gemacht. Da gibt es für dich zwei Möglichkeiten: Einfach nichts tun oder eine Steuererklärung abgeben, um die Verluste beim Finanzamt feststellen zu lassen. Du kannst diese dann in 2022 oder zukünftigen Jahren mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen.

 

In Deinem Fall täte ich erst gar nicht mit der Anlage KAP-INV anfangen, sondern die Angaben direkt in die Anlage KAP eintragen. Das ist für Dich einfacher. Der Teufel steckt aber im Detail (wie wir hier in Deutschland dazu sagen), weil ich mir nicht sicher bin, ob Du in Deine Frage schon alle Angaben gemacht hast.

 

Zuerst ermittelst du die Veräußerungsergebnisse getrennt für Aktien und für ETF-Investmentfonds (Gewinn = Verkauf - Kauf - Tradingkosten) in Teilsummen.

Die totale Summe kommt in Zeile 19 der Anlage KAP (mit Minuszeichen, weil es ein Verlust ist) , die Teilsumme der ETF (Verlust) kommt in Zeile 22 (ohne Minuszeichen), die Teilsumme nur der Aktienveräußerungen (Verlust) kommt in Zeile 23 (ohne Minuszeichen). Das sind Sonderzeilen nur für Verluste.

 

Das Finanzamt wird darauf keine Steuern kassieren. Es wird Dir aber im Steuerbescheid eine gesonderte Feststellung nicht verrechenbarer Verluste auf den 31.12.2021 geben, getrennt für Aktienveräußerungen und Sonstiges, ohne Aktienveräußerungen. Damit kann man in Zukunft Steuern sparen.

 

Aber ich hätte da noch ein paar Fragen ... und das Finanzamt sicher auch:

 

a) Hattest du keine Ausschüttungen bei den ETF?

b) Hattest du keine Dividenden?

c) Hast Du noch weitere ETF-Anteile im Depot? 

d) Hast du weitere Konten (z.B. Gehaltskonto), wo es Guthabenzinsen gab?

 

zu a) und b)

ETF-Ausschüttungen und Dividenden sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und gehören, aus den USA stammend, brutto in die Zeile 19 der Anlage KAP 2021. Die US-QSt trägt man bis zu 15% in Zeile 41 (anrechenbare noch nicht angerechnete ausl. Steuern) ein.

Beispiel Dividende brutto (110 USD) = 100 Euro ... US-QSt = 30 Euro ... auf dem Konto wurden 70 Euro gutgeschrieben. Somit +100 Euro in Zeile 19, 15 Euro in Zeile 41. Das mit der QSt in Zeile 41 dürfte hier aber völlig egal sein, denn du hast wahrscheinlich noch einen Verlust. Da gibt es nichts, worauf man die QSt anrechnen könnte.

 

zu c)

Wenn noch ETF-Anteile im Depot sind (per 31.12.2020 und per 31.12.2021), dann muss man darauf noch die Vorabpauschale berechnen. Das ist ein Kapitel für sich ... Für die ETF-Anteile, die schon per 31.12.2020 im Depot waren und bis zum 31.12.2021 nicht verkauft wurden, würde sich ein Ertrag ergeben, der ebenfalls in Zeile 19 gehört.

Für die ETF-Anteile, die du lt. Liste in 2021 verkauft hast, müsstest du die Vorabpauschale zwar auch berechnen, aber du könntest sie beim Verkauf dann wieder rausrechnen. Wenn du das also beides nicht machst, bleibt es immer noch richtig. Für ETF, die du erst in 2021 gekauft hast, musst du für 2021 keine Vorabpauschale berechnen, aber dann für die Steuereklärung in 2022.

 

zu d)

Wenn das Banken in Deutschland sind, ist für die Steuererklärung nur wichtig, ob dort ein Freistellungsauftrag eingerichtet und in welcher Höhe der beansprucht wurde. Das steht in der Jahres-Steuerbescheinigung der Bank zu Zeile 16 oder 17 der Anlage KAP. Trägt man die Werte aus der Steuerbescheinigung ebenfalls in die Anlage KAP (Zeilen 7 usw) ein, dann kommt der bereists verbrauchte Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16, sonst in Zeile 17. Du hast ein Wahlrecht, ob Du die Erträge, die bereits versteuert sind, mit in die Anlage KAP einträgst oder nicht.

Guthabenzinsen bei anderen ausländischen Banken gehören in die Zeile 19. Minuszinsen bleiben aber außen vor. (Tja, so ist das nun mal.)

 

Ich gehe davon aus, dass die ETFs in den USA zugelassen sind und nicht die Kriterien erfüllen, dass sie als Aktienfonds in Deutschland von der sogenannten Teilfreistellung Gebrauch machen können. Jedenfalls wird es Dir nicht möglich sein, nachzuweisen, dass Sie die Kriterien erfüllen. 

 

Mein Tipp: Löse das Depot in Portugal auf, verkaufe die US-ETF und eröffne bei einer deutschen Bank ein neues Depot. Dann sparst du Dir den Ärger in Zukunft. 

Falls du dann Gewinn machst, steht das ganz genau im Jahressteuerbescheinigung der Bank für 2022. Das kopierst du dann in die Anlage KAP für 2022, bis die Verluste aus 2021 vom FA verbraucht wurden.
 

... und im nächsten Jahr kennst du dich dann sicher auch besser damit aus.

 

 

 

 

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