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saibottina

Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für energetische Sanierung, die über den maximalen Förderbetrag von BAFA/KfW hinausgehen.

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saibottina
· bearbeitet von saibottina

Hallo zusammen,

 

folgende Frage hat zwar nichts mit Wertpapieren zu tun, aber hier sind ja auch einige Steuerexperten unterwegs, also schaun mer mal:

 

Wir haben von der BAFA einen Teil unserer energetischen Sanierung gefördert bekommen. Bis zu 60.000 € werden mit 20% gefördert, bzw. mit 25% wenn ein "individueller Sanierungsfahrplan" eines zertifizierten Energieberaters zugrundegelegt wird. Das war bei uns der Fall. 

 

Wenn man keine Förderung von BAFA, KfW und Co. nutzt, kann man die Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer absetzen (20% der Kosten, verteilt auf 3 Jahre).

 

Wie ist die Regelung, wenn man zwar eine BAFA-Förderung erhalten hat, die Kosten für die energetische Sanierung jedoch über 60.000€ gekostet hat? Kann man die Kosten oberhalb der 60.000€ steuerlich absetzen? Dafür habe ich beim Finanzamt angerufen. Die Dame hat mit Kollegen gesprochen und konnte mir auch danach nicht weiterhelfen. Der Rat war, es einfach zu probieren und die Kosten über 60.000€  in der Elster-Anlage "energetische Sanierung" aufzulisten. Im Formular gibt es aber kein Feld für solche Beträge wie "bereits von BAFA zum Teil gefördert".

 

Ich mache mal ein Beispiel: 

Im BAFA-Bescheid sind 90.000€ als "förderfähige Kosten" bescheinigt. Davon wurden aber ja nur 60.000€ gefördert. Dann kamen noch weitere 20.000€ dazu, die wir beim Antrag schon gar nicht abgegeben hatten, weil ohnehin klar war, dass wir weit über den 60.000 liegen. Die 90.000€-60.000€=30.000€ kann ich schlecht unter "ungefördert" ins Formular eintragen, weil der Betrag ja durchaus schon im BAFA-Bescheid ein Rolle spielt. Und auch die 20.000€, die nicht bei den BAFA-Beträgen auftauchen, haben aber ja dennoch mit den Tätigkeiten zu tun, die per BAFA gefördert wurden.   

Das Formular scheint für solche Fälle nicht ausgelegt.  Oder es bedeutet einfach, dass es nicht geht. 

 

Wie würdet Ihr hier vorgehen? Jemand schonmal mit solchen Fragestellungen zu tun gehabt?

 

Viele Grüße

saibottina

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

es steht klar im Gesetz, dass sich Förderung und steuerliche Absetzung ausschließen.

Und das ist nicht auf den Betrag bezogen (den man ja splitten könnte), sondern auf das Projekt.

 

Das erleben beispielsweise auch viele die sich eine Wallbox, Wärmepumpe und ähnliches anschaffen.

 

Stefan

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Einzelfragen zu § 35c EStG - Bundesfinanzministerium

Danke für den Link (ich hatte gestern keine Zeit zu suchen).

 

Konkret ist insbesondere Rz 58 treffend.

 

Stefan

 

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saibottina

Vielen Dank Euch für die Antworten, das ist ja in der Tat eindeutig formuliert. Merkwürdig, dass die beim Finanzamt davon nichts wussten. Habe schon alle Rechnungen durchwühlt und hätte mir einiges an Arbeit sparen können.

 

Da sich Steuerermäßigung und öffentliche Förderung ausschließen, bedeutet das dann nicht eigentlich auch, dass es ab einem gewissen Betrag (grob 60.000/Grenzsteuersatz) lohnender ist, keinen BAFA/KfW-Antrag zu stellen, sondern über den Steuervorteil zu gehen? Dann spart man sich auch den Aufwand mit dem Energieberater. Vor allem wenn es schnell gehen muss, ist das Prozedere "erst Handwerker beauftragen, wenn Antrag gestellt wurde" ein ziemlicher Klotz am Bein. Hängt allerdings natürlich von der Zusammenarbeit mit dem Energieberater ab... 

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von saibottina:

Da sich Steuerermäßigung und öffentliche Förderung ausschließen, bedeutet das dann nicht eigentlich auch, dass es ab einem gewissen Betrag (grob 60.000/Grenzsteuersatz) lohnender ist, keinen BAFA/KfW-Antrag zu stellen, sondern über den Steuervorteil zu gehen?

Kommt drauf an, wie Deine steuerliche Situation ist.

 

Der gelistete Energieberater ist wie ein Architekt, der als Vorlagenberechtigter einen Bauantrag einreichen darf. Oft sind es sogar Architekten oder Bau-Ing mit Zusatzqualifikationen. https://www.energie-effizienz-experten.de/ liefert eine Liste der Energieberater, die lt. BAFA/KfW zugelassen sind. Die Webseite wird von der "dena", eine bundeseigene GmbH betrieben.

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baustoffer

Ist ja leider nicht so wie eine handwerkliche Leistung wie eine Wasserschadensanierung, Malerarbeite etc. die absetzbar ist.

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MeinNameIstHase
vor 27 Minuten von baustoffer:

Ist ja leider nicht so wie eine handwerkliche Leistung wie eine Wasserschadensanierung, Malerarbeite etc. die absetzbar ist.

Leider nicht ...


Für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen von haushaltsnahen Handwerkerleistungen gilt nach § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG die gleiche Einschränkung
Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

 

Einzelheiten und alles weitere Wissenswerte zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann man im BMF-Schreiben vom 9.11.2016 nachlesen. Dazu die Änderungen vom 1.9..2021 beachten.

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