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Limit

Fragen/Klarstellungen zur Versteuerung von Optionen 2021

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Limit

Guten Morgen allerseits,

 

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und dabei ergaben sich ein paar Unklarheiten.

 

a) Short Optionen, die in 2021 geöffnet und in 2022 geschlossen wurden kann ich für die Erklärung 2021 verrechnen und muss sie nicht getrennt für 2021 (erhaltene Prämie = Gewinn) und 2022 (gezahlte Prämie = Verlust) aufteilen?

b) Die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Verlusten bei Optionsgeschäften auf 20k€ gilt nicht für das Glattstellen von Optionen?

c) IB hat in seinem "Informativen Steuerreport" In Zl.21 alle erhaltenen Prämien eingetragen und in Zl.24 alle gezahlten. Das müsste doch wegen b) falsch sein?

d) Muss der Wert aus Zl.24 ("Verluste aus Termingeschäften") in Zl.22 ("In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung
von Aktien") mit enthalten sein?

 

Ich hoffe jemand hier kann mir bei der Klärung helfen.

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Allesverwerter

a) 2022 kann nicht in der Erklärung 2021 verrechnet werden.

 

b) Glattstellen fällt nicht unter die 20k€ -Regel

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Taxadvisor

Glattstellen von Stillhalterpositionen fällt nicht unter die Verlustbeschränkung

 

Gruß

Taxadvisor

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worke
Am 13.7.2022 um 09:11 von Taxadvisor:

Glattstellen von Stillhalterpositionen fällt nicht unter die Verlustbeschränkung

 

Gruß

Taxadvisor

Aber auch nur wenn es nicht um einen Barausgleich (Indizes, Futures) geht, oder?

Aktien, ETFs sind davon nicht betroffen.

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