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Ramstein

Übergewinnsteuer

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 30 Minuten von Ramstein:

Ich schon. Das ist ein Appell an die Umverteiler der Neid-und-Missgunst-Fraktion. Fakten zu berücksichtigen, würde nur stören.

 

Motto: "Störe meine feuchten Umverteilungsträume nicht mit deinen hässlichen Fakten."

Die Umverteilung findet doch schon statt:

MFH 76500 Kwh

 

Gas 2020: 305 €/Monat

Jetzt bei Verivox:

Grundtarif Bestandkunden: 9xx €/Monat

Neukunden: 1.8xx €/Monat

 

Womöglich nach da --> https://www.businessinsider.de/wirtschaft/bis-zu-200-millionen-us-dollar-pro-lieferung-wie-energiehaendler-mit-dem-export-von-us-erdgas-nach-europa-ein-vermoegen-machen-c/

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oktavian
vor einer Stunde von CorMaguire:

das sind doch Marktpreise. Dann muss man den Markt auch machen lassen, denn Arbitrage Möglichkeiten werden bei freien Märkten weg arbitriert. Also keine zwangsweise Umverteilung mit vorgehaltener Pistole auf der Brust wie es bei Steuern läuft unter Androhung von Haftstrafen.

Anstatt dankbar zu sein, dass wir beliefert werden von den USA, wird über den Preis gemeckert. Wieso kauft denn die Bundesregierung nicht direkt, wenn es da risikofreie Arbitragegewinne gibt? Trump hatte übrigens noch günstiger angeboten.

Ich sehe es eher kritisch, dass das Geld nach Russland, Saudi Arabien etc umverteilt wird als dass wir nun LNG von den USA kaufen. Fracking in DE wäre möglich gewesen - natürlich nicht mit der Brechstange, sondern von langer Hand geplant und sicher durchgeführt.

vor 1 Stunde von reckoner:

Wegen diesem Dilemma hatte ich ja das "Welt-Finanzamt" ins Spiel gebracht. Sprich: Es müsste eine weltweite Aktion sein, an der sich alle Länder beteiligen.;)

schöner Traum. War auch mal Idealist :dumb:

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slowandsteady
vor 1 Stunde von reckoner:

Ein Sonderfall sind die Windkraft- und Solaranlagen. Denn die bestehen ja bereits und kosten praktisch nichts mehr, erwirtschaften aber plötzlich deutlich mehr.

Windkraft und Solar sind aber ja die "Guten", die dürfen Übergewinne machen, oder nicht? Wir wollen ja nur die "bösen" Ölkonzerne besteuern :narr:

vor 1 Stunde von reckoner:

Eine Sondersteuer würde hier aber die Neuinstallationen massiv beeinträchtigen, daher sind imho Aktionen in diesem Bereich auszuschließen (vielleicht in ein paar Jahren, wenn >90% des Strom aus erneuerbaren Quellen kommt, aber sicher nicht jetzt).

Das "Merit Order"-Verfahren ist eigentlich das Problem - der Preis des letzten MW Leistung (aktuell meist Gaskraftwerk) legt aktuell den Preis für die gesamte Leistung fest. Auch wenn WKA / PV quasi nur Investitions- und fast keine laufenden Kosten haben. Obwohl Wind und Solar sehr billig produzieren könnten und es auch würden, ist der Preis für deren Strom genauso hoch, weil die Gaskraftwerke den Preis festlegen.

Und je weniger man fossile Kraftwerke braucht (weil immer mehr EEG und daher immer weniger durchschnittliche Auslastung von fossilen Kraftwerken), desto höher wird der Preis pro kWh für fossile Kraftwerke werden, weil deren Angebot schrumpft bzw. der Preis für Brennstoffe oder CO2-Zertifikate steigt. Wir müssen in den nächsten Jahren irgendwann weg von der Strompreisfindung durch das Merit Order Modell und eher in die Richtung "Markt für garantierte Leistung" gehen.

vor 1 Stunde von CorMaguire:

Die Umverteilung findet doch schon statt:

MFH 76500 Kwh

 

Gas 2020: 305 €/Monat

Jetzt bei Verivox:

Grundtarif Bestandkunden: 9xx €/Monat

Neukunden: 1.8xx €/Monat

Warum ist das Umverteilung? Es muss jetzt jeder so viel zahlen. Wenn du ein MFH hast, wirst du es sicher auf deine Mieter umlegen nächstes Jahr, oder nicht? Gas wird für alle extrem teuer - ich habe meinen Abschlag schon mal freiwillig verdoppelt, obwohl ich (noch) nur 10ct/kWh zahle. Was die Leute, die sich über die Gasumlage aufregen, nicht verstehen, ist, dass es trotzdem extreme Preiserhöhungen geben wird, so von 5ct/kWh auf 25ct/kWh, da sind mir die 2.X ct/kWh Umlage auch schon egal dann. 

Diesen Winter heize ich jedenfalls nur auf 18 Grad, obwohl ich mir auch 21 leisten könnte, aber für 200€/Monat mehr (vorher 50, nun 250) kann ich mir viele Pullover kaufen und beim Heizen sparen hat sich noch nie so gelohnt wie kommenden Winter...

 

 

 

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MeinNameIstHase

Das Abschöpfen von Gewinnen aus WKA und PVA ist begrenzt auf die Zuschüsse, die deren Betreiber in früheren Zeiten im Rahmen der Abnahmegarantie erhalten haben. 

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oktavian
vor 5 Stunden von MeinNameIstHase:

Das Abschöpfen von Gewinnen aus WKA und PVA ist begrenzt auf die Zuschüsse, die deren Betreiber in früheren Zeiten im Rahmen der Abnahmegarantie erhalten haben. 

das wäre ja OK, aber meines Wissens bleibt das Geld voll beim Betreiber und statt zum EEG Satz verkaufen die lieber auf dem Markt und wir müssen dadurch mehr zahlen.

 

Die Anlagen haben auch schon erhöhend auf die örtlichen Netzentgelte gewirkt. Also für die unbeteiligten Nachbarn war es schon ein wenig asozial geregelt, aber ich glaube die Entgelte werden jetzt mehr vereinheitlicht. Wäre schön wenn die Übergewinne auch etwas bei den durch Kostenexternalisierung Betroffenen vor Ort ankämen. Bin eher Fan von Bürgerparks als von Konzernparks.

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von oktavian:

Bin eher Fan von Bürgerparks als von Konzernparks.

Ich bin eher ein Fan, dass Grundstückseigentümer im Rahmen der Vermögensverwaltung (sprich als Vermieter) nicht gleich entweder über die gewerbliche Abfärbung (da insbesondere Grundstücksgemeinschaften) oder via Betriebsaufspaltung bei der Errichtung von PVA inkl. Verkauf des Stroms an die Mieter mit ihren Mieterlösen der Gewerbesteuer unterworfen werden. (Die Folgen beim Grundstücksverkauf, wenn die betrieblich sind, kommen hinzu.) Bei der aktuellen steuerlichen Situation werden die daran gehindert, eine PVA selbst zu errichten und sie müssen fremde Dritte ins Boot holen, wenn sie das erwägen. Derzeit bleibt ihnen nur die Option, das Dach ihrer Gebäude als solches zu vermieten, damit Dritte eine PVA betreiben. So wird das nichts mit dem Solar-Ausbau aller Dächer.

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Ramstein

Ersten Beitrag ergänzt um Journaille-Auswertung.

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Caveman8
Am 17.8.2022 um 07:20 von Holgerli:

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Du beziehst keine EEG-Umlage (z.B. für den Strom aus dem Taschenrechner). Wird aber wohl aber nur für die wenigsten kleineren Dachanlagen in Deutschland zutreffen.

2.) Du bist Steuerhinterzieher, weil mit dem Bezug von EEG-Umlage bist Du gewerblicher Betreiber in der Definition des Finanzamtes und z.B. auch in den Augen der IHK wo man Zwangsmitglied wird.

Oder dritte Möglichkeit: 

- Kleinunternehmerregelung in der USt. und Liebhaberei in der EkSt. 
 

Ich denke es ist aktuell eher die Regel seinen Eigenverbrauch nicht zu versteuern. 

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Holgerli
vor 3 Stunden von Caveman8:

Oder dritte Möglichkeit: 

- Kleinunternehmerregelung in der USt. und Liebhaberei in der EkSt. 

Wobei die Kleinunternehmerreglung alleine nicht von der Versteuerung des Gewinns befreit.

Und, dass das FA die Liebhaberei festgestellt hat, habe ich bei PV-Dachanlagen ehrlich gesagt noch nicht gehört.

 

vor 3 Stunden von Caveman8:

Ich denke es ist aktuell eher die Regel seinen Eigenverbrauch nicht zu versteuern. 

Bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher. Also bis weit nach 2018 rein kenne ich einige Anlagen. Und da wird komplett versteuert.

Keine Ahnung wie das aktuell aussieht bei aktuell unter 7ct Vergütung. Selbst bei meiner Anlage recht großen Anlage mit 20 kWp und 17ct Vetgütung aus 2012/13 reden wir mit EV von maximal 3.500 Euro Umsatz(!) im Jahr. Der Gewinn liegt nach Abschreibungen, Kosten etc. deutlichst geringer. Im Endeffekt würde mich hier eine "Übergewinnsteuer" Null jucken, weil wir hier maximal über einen sehr, sehr kleinen dreistelligen Zusatz-Betrag reden.

Höchstwahrscheinlich würde eine behördliche Prüfung hier deutlich mehr kosten als dann die zusätzlichen Steuern einbringen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Und, dass das FA die Liebhaberei festgestellt hat, habe ich bei PV-Dachanlagen ehrlich gesagt noch nicht gehört.

Dann hast du eine Wissenslücke. Denn bei kleinen Anlagen (ich meine bis 10 kWh) ist das sogar ein Rechtsanspruch.

 

Zitat

Ich denke es ist aktuell eher die Regel seinen Eigenverbrauch nicht zu versteuern.

Nur um das klarzustellen: Wer seine Solaranlage über das Finanzamt laufen lässt der muss den Eigenverbrauch versteuern (Liebhaberei ausgenommen, siehe oben).

 

Man muss das Finanzamt aber gar nicht einbinden, und zwar völlig legal (das war auch schon immer so). Strom verkaufen kann man dann aber natürlich nicht.

 

Stefan

 

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Caveman8

Seit 2021 kann man als Anlagenbetreiber (bis 20kwp?) einen Antrag auf Liebhaberei beim FA stellen der immer genehmigt wird. War bei uns bereits der Fall. Daher haben in unserem Baugebiet (alles um 2020-2022) alle diese Regelung gewählt. 
War wohl im Zuge einer Steuererleichterung für Kleinanlagen. 
 

Bei den aktuell sehr geringen Einspeisevergütungen wird das FA wohl eher Interesse an wenig Arbeit haben. 

vor 1 Minute von reckoner:

 

 

Man muss das Finanzamt aber gar nicht einbinden, und zwar völlig legal (das war auch schon immer so). Strom verkaufen kann man dann aber natürlich nicht.

 

Stefan

 

Doch mit der Kleinunternehmerregelung. 
Damit kannst du zwar keine Vorsteuer ziehen, musst aber auch keine USt. auf den verkauften / verbrauchten Strom zahlen. 
 

In der EkSt. wie gesagt Liebhaberei. Gilt für verkauften, sowie für selbst verbrauchten Strom. 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Leyen-Uschi prognostiziert 140 Mrd. Umverteilungsmasse durch eine Übergewinnsteuer.

So sollen wohl (momentaner Stand) 20% des Gewinns, der über dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre liegt, weggesteuert werden. Wen wird das treffen? Ich habe eben mal punktuell und ungefähr geschaut:

 

E.on Durchschnittsgewinn 2019, 2020, 2012: 2,42 Mrd.

Prognose 2022 im Halbjahresbericht: 2,4 - 2,5 Mrd.

Wenn sie noch ein bisschen Bilanzakrobatik betreiben, bleiben also bestenfalls 100 Mio "Übergewinn"; ergibt 20 Mio Übergewinnsteuer. Das sind die berühmt-berüchtigten Peanuts.

 

RWE Durchschnittsgewinn 2019, 2020, 2012: 3,7 Mrd.

Prognose 2022 im Halbjahresbericht: 2,1 - 2,6 Mrd.

Also Übergewinnsteuer 0,00.

 

Ob die Politiker, die laut die Übergewinnsteuer fordern, diese Zahlen kennen?

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HalloAktie

Ich habe jedenfalls in den letzten Monaten verstanden, warum Energieunternehmen immer so grauselig niedrig bewertet waren: eben weil der Staat sofort eingreift, wenn sich etwas tut. Sollen sie den Strommarkt insgesamt schnell reformieren und nicht einmalige Gewinne abschöpfen. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

So sollen wohl (momentaner Stand) 20% des Gewinns, der über dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre liegt, weggesteuert werden.

Allein weil die letzten 2 Jahre die Coronajahre waren (mit entsprechend geringeren Gewinnen) wird das imho vor Gericht niemals standhalten.

Wenn vergleichen, dann mit 2019 und früher, und natürlich inflationsbereinigt (die normale Inflation meine ich, also nicht die energiegetriebene - denn sonst drehen wir uns im Kreis :D).

 

Nochmal was von weiter oben:

Zitat

Also für die unbeteiligten Nachbarn war es schon ein wenig asozial geregelt,

Das ist doch nicht asozial.

Im Gegenteil, wenn sich  an den Risiken Einzelner die (lokale) Allgemeinheit beteiligt, dann ist das sogar sehr sozial. Und es stand ja jedem frei, ebenfalls zu investieren.

 

Stefan

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Kurze Rückmeldung der Praxis der "Übergewinnsteuer", da ich ja anteilig PV-Großanlagenbesitzer einer Anlage auf gepachteten Dach in Direktvermarktung bin (Leistung insg. knapp unter 750kWp) und wir jetzt die Abrechnung für 2022 zusammen haben:

  • StromPBG greift rückwirkend ab Dezember 2022 und schöpft 90% der Marktwerte Solar über 18 ct/kWh ab, allerdings bis 30.6.2023 befristet mit Option auf Verlängerung bis Frühling 2024.
  • Die Marktwerte Solar lagen Dezember 2022 mit 24ct darüber, aber schon im Januar mit 12ct deutlich darunter. Das bedeutet eine Abschöpfung fand bisher nur im Dezember statt und der Monat Dezember ist relativ irrelevant für den Jahresertrag (Dezember wird mit am wenigsten erzeugt)
  • Aber: Die Abschöpfung gilt sowieso nur für Anlagen >1MW, d.h. uns betrifft es nicht ;) 

Das StromPBG kommt also zu spät um wirklich etwas zu bewirken, die fetten Monate waren im Sommer 2022 als die Marktwerte Solar zB im August 2022 an die 40ct/kWh herankamen. Da hätte sich die Abschöpfung gelohnt, aktuell erwarte ich nicht, dass wir nochmal in dem Zeitraum bis 2024 Marktwerte PV von >18ct sehen. Und selbst wenn doch, dann wären 18ct/kWh immer noch mehr viel mehr als unsere Kalkulation von knapp 10ct Vergütung in den ersten 20 Jahren und vorsichtig angesetzte 3ct/kWh in den 5 Jahren danach... 

 

Beschweren will ich mich aber nicht, denn nur im Jahr 2022 erreichen wir jetzt eine Bruttorendite von 18% auf das eingesetzte Eigenkapital (vor Steuer, aber nach Abzug aller Ausgaben und nach Abzug der Annuität von ca. 2% Zinsen + 5% Tilgung). Das wäre bei Immos ein Faktor von 100/(18+2+5)=4 :D  Immobilien sind aber auch nicht 1:1 vergleichbar, weil die Anlage nach max. 25 Jahren komplett wertlos sein wird und Immos nicht.

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DancingWombat
vor 7 Stunden von slowandsteady:

 

Beschweren will ich mich aber nicht, denn nur im Jahr 2022 erreichen wir jetzt eine Bruttorendite von 18% auf das eingesetzte Eigenkapital (vor Steuer, aber nach Abzug aller Ausgaben und nach Abzug der Annuität von ca. 2% Zinsen + 5% Tilgung). Das wäre bei Immos ein Faktor von 100/(18+2+5)=4 :D  Immobilien sind aber auch nicht 1:1 vergleichbar, weil die Anlage nach max. 25 Jahren komplett wertlos sein wird und Immos nicht.

Wie du schon schreibst, ist ein PV Investment nicht direkt mit Immobilien zu vergleichen, da es sich deutlich stärker abnutzt. 

Dennoch war das Jahr 2022 vermutlich ein Rekordjahr das wir so schnell nicht wieder sehen werden. 

P. S. Ich vermute du meinst deine Renditeangabe auf das investierte Kapital und nicht Eigenkapital. Zweiteres wäre ziemlich schlecht um Vergleich. 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 14 Stunden von DancingWombat:

P. S. Ich vermute du meinst deine Renditeangabe auf das investierte Kapital und nicht Eigenkapital. Zweiteres wäre ziemlich schlecht um Vergleich. 

Die Berechnung von gestern war natürlich Quatsch, weil ich die Tilgung mit verwurschtelt habe. Und selbst Tilgung weiß ich nicht mehr, wie ich auf die 25% gekommen bin. Ich kann auf jeden Fall sagen, dass wir normalerweise knapp 10ct Marktwert kalkuliert hatten und in 2022 insgesamt 20.8ct. Die Einnahmen waren also doppelt so hoch.

Ich wollte in diesem Thread auch nur darauf hinweisen, dass die Übergewinnsteuer zumindest bei den PV-Anlagen recht "zahnlos" ausgefallen ist und zB gar nicht für <1MW gilt.

 

Hier war mein erster Thread als Forenneuling zum Thema "Investment in PV". Im Nachhinein ist der 1.5 Jahre alte Thread lustig zu lesen - ich sollte Hellseher werden:

Am 24.9.2021 um 17:32 von slowandsteady:

Allerdings kann in 20 Jahren viel passieren. Wenn die fossilen Erzeugungskosten dauerhaft auf >20ct/kWh steigen sollten, dann werden wir einen PV-Boom ohne gleichen erleben, egal was die Politik macht.

 

 

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