Ich sehe das Problem aber nicht die Lösung. Klar kann ich nach Erhalt des Bescheides zum Grundsteuerwert Einspruch erheben. Ich kann erst mal reinschreiben "Begründung folgt" und abwarten. Irgendwannn wird das Finanzamt mich anschreiben und eine Frist für die Begründung setzen. Laut Herrn Hagen schreibe ich dann ganz allgemein was von "verfassungsrechtlichen Bedenken". Verfahren vor dem BFH wird es bis dahin sicher noch nicht geben, denn das braucht Jahre durch die Instanzen.