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Sapine

Grundsteuererklärung

Schon gemacht?  

180 Stimmen

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Sapine

Demnächst will ich mich mit der Grundsteuererklärung beschäftigen. Ok - wollen nicht wirklich, ist eher müssen. 

 

Wie schaut es bei Euch damit aus. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? 

 

EDIT: Link zur Wohnraumberechnung

 

Handelsblatt

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beijing84
· bearbeitet von beijing84

Ich habe angefangen, aber dann erstmal wieder aufgehört. Fragen sind nicht immer eindeutig, das Ganze ist im Beamtendeutsch formuliert und es nervt. Liegt sicher auch daran, dass das Grundstück um das es geht, nicht gerade das klassische Einfamilienhaus ist, sondern ein Komplex mit Nebengebäuden, Scheuern usw. Aber das nützt ja nix. Mache die Erklärung über Elster. Und dazu darf ich dann noch das Ganze für meine Mutter machen, die - oh Freude - in einem anderem Bundesland lebt. Da sieht es dann auch anders aus mit der Erklärung.

Am meisten ärgert mich allerdings, dass die Grundstückbesitzer hier die Arbeit für die Behörden machen dürfen, nämlich die Digitalisierung der Grundstücksdaten. Das empfinde ich als eine gewisse Frechheit - die Verwaltung hat die Digitalisierung verpennt und die Bürger dürfen dann als unbezahlte Hilfsarbeiter einspringen.

Edit wg Apfel statt Steuer.

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Tropentraum

Hier in Bayern war es mit den auf der offiziellen Seite hinterlegten Videos, den Kaufverträgen und dem Bayernatlas für die Vermessung meiner antiken Nebengebäude für 2 Immobilien in 1 Stunde erledigt.

Mit den Videos war es echt pipifaxeinfach.

 

Ich hatte es mir schlimmer vorgestellt, weil Steuerberater anscheinend wesentlich mehr Unterlagen anfordern.

 

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Beginner81
vor 12 Minuten von beijing84:

Elstar

 

Eine wohlschmeckende Apfelsorte.

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beijing84
vor 1 Minute von Beginner81:

 

Eine wohlschmeckende Apfelsorte.

Lieber Elstar als Elster  :rolleyes:.......

@ Tropentraum: was genau muss ich mir unter einem "Bayernatlas zur Vermessung antiker Nebengebäude" vorstellen?

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chirlu
vor 15 Minuten von beijing84:

was genau muss ich mir unter einem "Bayernatlas zur Vermessung antiker Nebengebäude" vorstellen?

 

Bayern-Atlas

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beijing84

Danke für den Hinweis, das gibt es tatsächlich so ähnlich auch für Hessen.... Macht die Angelegenheit deutlich einfacher

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gruber
· bearbeitet von gruber
Hinweis zum Bild ergänzt

In Bayern werden nur Flächen für die Berechnung benötigt. Der BayernAtlas wurde erweitert und zeigt bis zum 31.12. (?) die meisten dafür benötigten Daten an, z.B. wenn ein Grundstück mehrere Nutzungen hat.

 

BayernAtlas

Hinweis: zufällig rausgesuchtes Grundstück als Beispiel

 

Ich habe bisher 3 Grundsteuererklärungen abgegeben. Zwei mit Elster, eine auf Papier.

Die auf Papier hat 30 Minuten gedauert und das auch nur, weil wir die meiste Zeit mit der Suche von uralten Unterlagen beschäftigt waren: letzter Einkommenssteuerbescheid wegen Steuernummer und Steuer-ID; Notarvertrag wegen "Grundbuchseite" zusätzlich zu Gemarkung, Flurnummer und Nenner; Baugenehmigung wegen Wohnfläche.

Bei den 2 Erklärungen über Elster war es etwas komplizierter, entweder auf Grund der Eigentümerstruktur oder weil das Grundstück mehrere Nutzungen hat. Zu solchen etwas spezielleren Fällen lassen sich die FAQs, Anleitungen und Videos leider nicht wirklich aus.

 

 

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Noch_Neu_Hier

Ich muss mich damit in SH auch beschäftigen und habe mir das Programm von Buhl.de gegönnt.

Ich habe 2 eigene Objekte sowie das Objekt der Eltern zu erfassen, ehrlich gesagt, vor dem Objekt der Eltern graut mir. 

 

Sonntag soll es hier regnen, dann fange ich mit den eigenen Objekten an.

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Steinlach

Gestern gemacht, und schon ein paar Mal ordentlich geflucht. Nach zwei, drei Korrekturrunden hat mich der Prüfer dann aber schließlich versenden lassen. 
Hilfreich waren die Ausfüllbeispiele für mich. Denn gerade die Berechnung der Fläche in Anlage 2 war eher nicht intuitiv.
 

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ghost_69

Ich habe die Grundsteuer mit diesem Programm gemacht.

 

WISO Grundsteuer

 

Hier gibt es ein paar Daten:

 

Bodenrichtwerte

 

Geodaten

 

Die Grundsteuerreform

 

Es gibt auch zahlreiche Videos

 

 

Ghost_69 :-*

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Tropentraum

@beijing84: Bei meinen Nebengebäuden wurde immer wieder angebaut und der ganze Komplex ist alles andere als rechtwinklig. 

Vor dem Ausmessen mit Maßband und der Flächenberechnung hatte mir wirklich gegraust. Im Bayernatlas konnte ich per Mausklick auf die Ecken der Nebengebäude die Quadratmeterzahl ganz einfach ermitteln.

Vielleicht geht das in Hessen auch so?

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Schlumich

War eigentlich unproblematisch. An einer Stelle war ich unsicher und habe beim FA angerufen, die dafür eine Hotline eingerichtet hatten und habe es nach sagenhaften 30 Minuten auch geschafft, eine nette Dame ans Telefon zu bekommen.

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oktavian

Für Grundstücke in Baden-Württemberg kapiere ich ehrlich gesagt nicht, wieso man da überhaupt was abgeben muss. Alle geforderten Daten liegen doch schon vor: Größe des Grundstückes und Bodenrichtwert (Grundsteuer B). Ich werde das erst mit Absicht im Oktober abgeben mit den Tagen addiert, wo Elster nicht ging. Formulare kamen auch erst verspätet rein.

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beijing84
vor einer Stunde von Tropentraum:

@beijing84: Bei meinen Nebengebäuden wurde immer wieder angebaut und der ganze Komplex ist alles andere als rechtwinklig. 

Vor dem Ausmessen mit Maßband und der Flächenberechnung hatte mir wirklich gegraust. Im Bayernatlas konnte ich per Mausklick auf die Ecken der Nebengebäude die Quadratmeterzahl ganz einfach ermitteln.

Vielleicht geht das in Hessen auch so?

Ja, das klappt - chirlu hat den Link für den Bayernatlas eingestellt, und ich habe dann geschaut, ob es etwas in der Art für Hessen gibt. Gibt es, und auch die Möglichkeit, die qm der Gebäude zu messen!

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asoso

Für BaWü ist das Ganze ziemlich gut vorbereitet. 
Wie @oktavian schon gesagt hat, fragt man sich wieso man nicht einfach nur die Miteigentumsanteile und den Gesamtnenner eintragen muss. Der Rest wäre über automatische Berechnungen und Zuordnungen zu erledigen. 
Nervig ist nur, dass das eigene Flurstück in 2 Teilflächen mit unterschiedlichem Bodenrichtwert aufgeteilt ist. Diese Konstellation lässt sich nicht ohne weiteres Eintragen sondern muss über einen Freitext erklärt werden.

 

Ich bin aber auch mal gespannt, wie es im Oktober bzgl. der Qualität der eingegebenen Daten steht.

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kleinerfisch

Ich kenne des Bayernatlas nicht, wohl aber BORIS Hessen. Dort sind die Grundstücksgrenzen und die Außenmaße der Gebäude sichtbar und auch relativ einfach zu vermessen.

Bei den Gebäuden misst man dann allerdings die Grundfläche und nicht die Wohnfläche. Das führt zu etwa 10% größeren Flächen in Vollgeschossen (natürlich abhängig vom Gebäude), bei Dachgeschossen evtl. noch erheblich mehr, und damit auch höheren Grundsteuern auf Jahre hinaus.

 

Die exakte Grundstücksfläche steht auch im Grundbuch. Grundbuchauszug kostet bei uns 30 EUR.

Die Wohnfläche steht bei Eigentumswohnungen oft in der Betriebskostenabrechung der Hausverwaltung und immer in der Teilungserklärung, die ebenfalls beim Grundbuchamt zu bekommen ist (die sollte man eh kennen). Mit Einfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden hatte ich bisher nichts zu tun.

Oft stehen die Flächen auch im Kaufvertrag.

 

Wie schwierig all die Daten zu bekommen sind, scheint stark vom Bundesland abhängig. Hessen macht das gut, S-H anscheinend auch, Berlin (wie üblich) beschissen.

 

Ich hatte alle Daten zusammen und brauchte für meine erste Erklärung trotzdem wegen der erbärmlichen Benutzerführung bei Elster rund 30 Minuten.

Mit etwas Routine geht es dann in 5-10 Minuten.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von kleinerfisch:

Die Wohnfläche steht bei Eigentumswohnungen oft in der Betriebskostenabrechung der Hausverwaltung und immer in der Teilungserklärung, die ebenfalls beim Grundbuchamt zu bekommen ist

Im Grundbuch selbst steht nur die Teilungsquote (Zähler/Nenner) und ob Sondereigentum (z.B. Garage) vorhanden ist. Für die anderen WE wird auf die Einräumung von Sondereigentum zugunsten bestimmter WE hingewiesen. Dabei wird typ. auf die notarielle Teilungsurkunde und dem Aufteilungsplan verwiesen. Diese Informationen liegen dem Grundbuchamt sicher vor. Aber es müssen keine Wohnflächen in qm im Grundbuchauszug stehen.

 

Der Aufteilungsplan (mit Zeichnung und qm-Berechnungen vom Architekten) wird zuvor von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Die bescheinigt die Teilungserklärung/Aufteilungsplan nach §7 Absatz 4 WEG, was Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch ist. Die Bauaufsichtsbehörde hat somit ebenfalls eine Kopie in den Archiven.

 

Wie läuft sowas typisch ab?

Teilungserklärung (vom Eigentümer, der die Aufteilung veranlasst hat, enthält Aufteilungsplan (erstellt vom Architekten).

Bauaufsicht bescheinigt die Abgeschlossenheit der WE anhand der Angaben vom Architekten. Architekt ist Vorlagenberechtigter bei der Bauaufsicht.

Notar beurkundet dann WE-Aufteilung/Teilungserklärung und reicht Unterlagen ans Grundbuchamt zwecks Eintragung ein.

Grundbuchamt löscht altes Blatt und eröffnet WE-Blätter, in der Teilungsquoten stehen und auf Sondereigentum lt. notarieller Urkunde verwiesen wird.

Das Grundbuchblatt enthält Grundstücksgröße und WE-Miteigentumsquote (Zähler/Nenner), einen Dreizeiler zur Beschreibung (Etage usw), aber keine Wohnflächenangaben.

 

WE=Wohneinheit

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kleinerfisch
vor 46 Minuten von MeinNameIstHase:

Aber es müssen keine Wohnflächen in qm im Grundbuchauszug stehen.

Habe ich das behauptet?

Nein.

Also warum zitierst Du mich und formulierst dann als ob Du meine Aussage verbessern müsstest ("Im Grundbuch selbst steht nur...")?

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Holgerli

Habe mal eine Frage zur Grundsteuererklärung.

 

Für das Grundstück auf dem unser Haus steht, besteht Erbbaurecht. Wir sind Erbbauberechtigte. Die Grundsteuererklärung ist vom Erbbauberechtigten (also uns) und nicht vom Erbbaurechtsausgeber (dem eigentlichen Eigentümer des Grundstücks) auszufüllen.

Entsprechend haben wir einen Brief mit folgendem Text „Zum 1. Januar 2022 waren Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des folgenden Grundstücks: Grundstück auf dem unser Haus steht.

Entsprechend habe ich uns unter GW1 auch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen.

 

Nun kam ein Schreiben vom Erbbaurechtsausgeber, dass wir ja als Erbbauberechtigte verpflichtet seien die Grundsteuer auszufüllen. Da hat er Recht. Beigefügt war das Schreiben des Finanzamts an ihn mit folgendem Text „Zum 1. Januar 2022 waren Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des folgenden Grundstücks: Grundstück auf dem unser Haus steht.

 

Jetzt die Preisfrage: Wen trage ich denn nun unter GW1 auch als Eigentümer des Grundstücks ein? Uns oder Ihn? Rein juristisch ihn weil er der Eigentümer ist und nicht wir. Rein gedanklich aber uns, weil wir ja die komplette Grundsteuer bezahlen sollen und nicht er.

 

Wie haben das andere WPF’ler in unserer Situation gemacht?

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Cai Shen
Zitat

Eigentumsverhältnisse
Zu Zeile 32
Geben Sie bitte an, wem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört. Bei einem Erbbaurecht geben
Sie bitte die Rechtsform des Erbbauberechtigten, bei einem Grundstück mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden
die Rechtsform der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grund und Bodens an.

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/wp-content/uploads/2022/08/Anleitung-Bundesmodell.pdf

 

 

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Sapine

Beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung ist rausgekommen, dass im Grundbuch der  Mülltonnenabstellplatz noch anteilig auf mich läuft, der eigentlich zusammen mit der Eigentumswohnung verkauft hätte sein sollen. Soll man nicht glauben was es alles gibt. Mal schauen ob ich irgendjemanden finde, der sich für den Fehler zuständig fühlt und ihn vor allem korrigiert. 

 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 1 Stunde von Cai Shen:

Danke. Lt. der Anleitung müssen wir aber gar keine Grundsteuerklärung abgegeben weil:

 

Wer muss die Feststellungserklärung abgeben?

"Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers
des Gebäudes"

 

 

Edit:

Dann ist es aber doppelt gemoppelt: Beim Grundstück (GW1) trage ich jetzt den Erbbaurechtsausgeber ein, da "bei einem Grundstück mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden
die Rechtsform der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grund und Bodens an."

Beim Gebäude (GW2) stehen wir drin, aber ich muss nochmal angegeben, wer der Eigentümer des Grundstücks ist.

Und woher soll ich wissen, wann der Mensch geboren ist und wie seine Steuernummer ist?

Ich lasse da jetzt uns drin stehen, schreibe einen Text in den Freitext rein, dass das Erbauu ist und wer der eigentliche Besitzer ist, dass das Forumlar BS ist. Soll sich das Finanzamt drum kümmern. Kein Bock mehr.

 

Edit 2: Oder ist "Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden" ungleich Erbbaurecht wo mein Gebäude auf dem Grund und Boden des Erbbaurechtsausgebers steht?

 

Mag sein, dass ich bei ESt-Erklärun mittlerweile Routine habe und den BS dort garnicht mehr sehe. Aber das hier ist Krampf pur.

 

Ich kann mittlerweile verstehen, warum nur so wenige bisher abgegeben haben. :unsure:

 

 

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MeinNameIstHase

Die Feststellungserklärung ist das Eine, wer am Ende einen Bescheid zum Zahlen bekommt, das Andere.

 

§ 261 BewG

Erbbaurecht
Bei Erbbaurechten ist für das Erbbaurecht und das Erbbaurechtsgrundstück ein Gesamtwert nach den §§ 243 bis
260 zu ermitteln, der festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde. Der ermittelte
Wert ist dem Erbbauberechtigten zuzurechnen. Für Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte gelten die
Sätze 1 und 2 entsprechend.

 

und BaWü, Niedersachsen und Hamburg haben da eigene Paragraphen, vermutlich mit ähnlichem Inhalt.

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