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btrc

Zinsen und Effektlombardkreditlast von der Steuer absetzbar?

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btrc

Ich habe lange recherchiert zu der Frage:

Kann man die Kosten für Kredite, die zur Wertpapieranlage dienen, in die Verlustverrechnung aufnehmen, d.h. mit Gewinnen verrechnen und die übrigen Verluste ins nächste Jahr vortragen?

Wie ist die Möglichkeit bei Zinsen zu Effektlombardkrediten, die für Aktiendepots verwendet werden. Sind diese Zinsen als Werbungskosten einsetzbar oder mit Aktiengewinnen verrechenbar?

 

Nach meiner Recherche ist dies angeblich seit 2009 nicht mehr möglich, zumindest nicht über Werbungskosten.

 

Allerdings habe ich auch folgende Einschränkung gefunden:
 

Zitat

 

Gezahlte Zinsen bei einem Wertpapierkredit fallen nur in Ausnahmen unter die Werbekosten, sodass du Vorteile genießen kannst.

Dies klappt allerdings nur, wenn du nachweisen kannst, dass du eine Überschusszielerreichung statt eines bloßen Vermögenserwerbs nachweisen kannst.

 

https://www.online-kredite-vermitteln.de/vergleich/wertpapierkredit/

 

Wie weist man eine Überschusszielerreichung nach? Ist die Erzielung von Überschüssen nicht immer das Ziel von Vermögensanlagen? d.h. man kauft eine Coca-Cola Aktie meistens, weil man damit Überschüsse erzielen möchte und nicht, weil man gerne mal eine Aktie davon an die Wand hängen möchte? Wer kann hier etwas Klarheit schaffen?

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Ramstein
vor einer Stunde von btrc:

Nach meiner Recherche ist dies angeblich seit 2009 nicht mehr möglich,

Richtig. Zumindest als Privatanleger.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Dies klappt allerdings nur, wenn du nachweisen kannst, dass du eine Überschusszielerreichung statt eines bloßen Vermögenserwerbs nachweisen kannst.

Das ist nicht die einzige Voraussetzung.

 

Falsch ist in dem verlinkten Artikel übrigens auch noch, dass "Kosten zum Erwerb von Aktien und Fonds nun nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden können".

So pauschal ist das falsch, denn die direkten Spesen werden natürlich berücksichtigt.

 

Stefan

 

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btrc
vor 22 Stunden von B.Axelrod:

Ich verstehe ehrlich gesagt das Steuerdeutsch nicht an jeder Stelle und versuche das mal schrittweise auf mich zu übertragen. Warum soll das für den Privatanleger nicht möglich sein?

Zitat

Eine Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen liegt danach nicht vor, wenn die Kapitalanlage zwar mit Gewinn veräußert wird, aber die Schuldzinsen nicht durch laufende Erträge gedeckt werden könnten.

d.h. wenn am Ende Gewinne übrig bleiben, ist es eine Überschusserzielungsabsicht, wenn aber am Ende ein Minus bleibt und die Schuldzinsen obendrauf kommen, dann nicht?

Zitat

Die Überschusserzielungsabsicht kann auch dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige neben der Absicht, auf Dauer gesehen einen Überschuss zu erzielen, zugleich die Erwartung oder Hoffnung hat, mit der Kapitalanlage steuerfreie Vermögensvorteile zu erzielen.

Absicht, Überschuss zu erzielen habe ich. Steuerfreie Vermögensvorteile? Ich würde zumindest gerne Ausgaben, die ich für die Investition hatte, steuerlich geltend machen.

Zitat

Keine Überschusserzielungsabsicht liegt vor, wenn absehbar über einen Zeitraum von 12 Jahren erhebliche Verluste entstanden sind und der Steuerpflichtige die Wertpapiere angesichts der Höhe der dabei erzielten Einnahmen über Jahrzehnte hätte halten müssen, um einen Überschuss zu erreichen.

Wie ist das zu verstehen? Ich habe z.B. 6 Jahre Gewinne gemacht, 1 Jahr nun Verlust, in diesem Jahr auch einen Kredit in Anspruch genommen.

Über die ganzen Jahre war zwar auch immer schon ein Effektlombardkredit mal mehr mal weniger in Nutzung, wobei ich versäumt habe, die Zinsen hierfür geltend zu machen.

Zitat

Die Überschusserzielungsabsicht bei einem fremdfinanzierten Aktienkauf ist zu verneinen, wenn die Schuldzinsen die voraussichtliche Rendite der Aktien deutlich übersteigen.

Tun sie nicht, sonst hätte man solch eine Finanzierung ja nie gestartet.

 

Wirklich schlauer bin ich immer noch nicht.

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B.Axelrod
vor 2 Stunden von btrc:

Ich würde zumindest gerne Ausgaben, die ich für die Investition hatte, steuerlich geltend machen.

Kannst Du machen- wird aber nicht anerkannt.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/519781/

Bitte die Begründung  II ab Absatz 2 lesen, welche auch auf Aktien-Kleinanleger zutreffend ist.

 

Wenn Du einen grösseren Umfang hast, wäre vielleicht das Traden in einer GmbH sinnvoll.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Die Antwort steht in § 20 Absatz 9 EStG:

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen ....

 

Zinsen werden immer für den Zeitraum der Überlassung eines Kapitalbetrags gezahlt (Eine Definition von Zins). Gezahlte Zinsen für einen Kredit sind Werbungskosten im Sinne des Gesetzes, wenn der Kredit in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit Kapitalerträgen steht. Ansonsten sind sie noch nicht mal Werbungskosten (siehe § 9 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. ... Werbungskosten sind auch ... Schuldzinsen ...).

 

Die aktuellen sogenannten Minuszinsen fallen strenggenommen nicht in diese Definition. Sie sind bestenfalls Werbungskosten für die Kontoführung (Verwahrgebühren). Da stellt sich die Frage, ob sie überhaupt Werbungskosten sind, denn das Guthaben bewirkt ja keine Einkünfte, wenn es auf dem Konto liegt.

 

Und Zinsen sind niemals Bestandteil von Transaktionskosten im Rahmen von Veräußerungen von Wertpapieren. Man kommt mit Zinsaufwendungen nicht in § 20 Absatz 4 EStG, weil sie für den Zeitraum der Kapitalüberlassung gezahlt werden: Gewinn im Sinne des Absatzes 2 (Veräußerungsgeschäfte) ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten.

 

Die einzige Ausnahme sind gezahlte Stückzinsen bei verzinslichen Wertpapieren. Aber hier zahlt man die gerade nicht für die Überlassung von Kapital. Denn sie werden für den Zeitraum, bevor man selbst Kapital überlässt, an den Vorbesitzer gezahlt, bei dem sie zu Zinseinnahmen führen. Sie sind hier einem Rechnungsabgrenzungsposten ähnlich.

Negative Zinsen im Rahmen der steuerlichen Kapitalerträge gibt es in Ausnahmefällen, wenn z.B. etwas storniert oder rückabgewickelt wird.

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