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orschiro

Minijob sinnvoll neben freiberuflicher Tätigkeit?

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orschiro

Hallo zusammen, 

 

ich bin hauptberuflich Freiberufler und über die KSK versichert. 

 

Nun hat mir ein potentieller neuer Kunde angeboten, er könnte mich als Minijobber (450 EUR Basis) anstellen.

 

Ist das denn steuerlich in irgendeiner Form sinnvoll?

 

Andernfalls würde ich diesen Kunden nämlich ganz einfach über meine Selbstständigkeit abrechnen, wie alle anderen auch.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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chirlu
vor 3 Minuten von orschiro:

Ist das denn steuerlich in irgendeiner Form sinnvoll?

 

Wahrscheinlich, wenn du sonst mehr als 2% Steuer darauf bezahlen würdest. Normalerweise würde ich auch sagen, gute Möglichkeit, um Rentenversicherungszeiten zu bekommen. Aber du bist ja vermutlich schon über die Künstlersozialkasse gesetzlich rentenversichert.

 

vor 5 Minuten von orschiro:

Andernfalls würde ich diesen Kunden nämlich ganz einfach über meine Selbstständigkeit abrechnen, wie alle anderen auch.

 

Ganz wahlfrei ist das nicht, Stichwort Scheinselbständigkeit.

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oktavian

bei einem minijob kann der arbeitgeber genau sagen, was du gerade machen sollst von den Dingen die du nach Arbeitsvertrag so machst. Bei Selbständigkeit wird eher das Ziel vorgegeben und die Umsetzung macht man dann in eigener Verantwortung. Theoretisch sind das zwei verschiedene Dinge, aber praktisch weiß es eben keiner, wie es genau läuft.

vor 3 Stunden von chirlu:

als 2% Steuer

bei Minijob kommen noch Unfallversicherung, Arbeitslosen und Schwangerschaftsumlage U1/U2. Vorteil bei minijob wäre Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaubsansprüche. Ist also schon anders. Bei Krankheit müsste der Arbeitgeber 80% erstattet bekommen (siehe U1) Muss du rechnen, welcher deal besser ist. Allerdings wird der Arbeitgeber komisch gucken, wenn du gleich krank bist oder deadlines nicht einhälst. Das ist eben erst mal das Problem des Arbeitgebers. Man schuldet als Arbeitnehmer nicht 'beste Arbeit', sondern Durchschnittsarbeit. Bin natürlich nur Laie im Arbeitsrecht.

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orschiro

Danke euch! 

 

Chirlu, wie meinst du das mit den 2% Steuern?

 

Rentenversicherung tatsächlich bereits gedeckt durch die KSK. 

 

Oktavian, wie kann ich das genau durchrechnen, welcher Deal besser ist? 

 

Was muss ich alles berücksichtigen? 

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chirlu
vor 5 Minuten von orschiro:

wie meinst du das mit den 2% Steuern?

 

Du kannst (der Arbeitgeber kann) den Verdienst aus einem Minijob pauschal mit 2% abschließend besteuern. Also beispielsweise bei 400 Euro Verdienst fallen 8 Euro Steuern an.

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orschiro
1 hour ago, chirlu said:

 

Du kannst (der Arbeitgeber kann) den Verdienst aus einem Minijob pauschal mit 2% abschließend besteuern. Also beispielsweise bei 400 Euro Verdienst fallen 8 Euro Steuern an.

Ach verstehe! Und dem gegenübergestellt müsste ich also ausrechnen, wie viel Steuern ich proportional zahlen würde, wenn ich das über die Selbstständigkeit abrechne, richtig?

Jetzt ist mir noch ein Punkt eingefallen, der interessant sein könnte. 

 

Je mehr Einkommen ich über die Selbstständigkeit habe, desto höher fällt natürlich mein Sozialversicherungsbeitrag aus, der über die KSK läuft. 

 

Wenn ich also für Minijob wie auch Selbstständigkeit 450 EUR ausgezahlt bekomme, dann lohnt sich doch Minijob mehr, weil damit nicht mein selbstständiges Einkommen steigt und somit auch nicht meine Sozialversicherungsbeiträge über die KSK. 

 

Andererseits sollte ich vielleicht wollen, dass mein Einkommen aus Selbstständigkeit steigt, um mehr Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, um damit wieder mehr in die gesetzliche Rente einzuzahlen. 

 

Wie seht ihr das?

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chirlu
vor 3 Minuten von orschiro:

dem gegenübergestellt müsste ich also ausrechnen, wie viel Steuern ich proportional zahlen würde, wenn ich das über die Selbstständigkeit abrechne, richtig?

 

Wenn du überhaupt Steuern bezahlst, ist es auf jeden Fall (viel) mehr, denn der Steuertarif setzt bei 14% ein und geht bis 47,5%.

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alsuna
vor 9 Stunden von orschiro:

Andererseits sollte ich vielleicht wollen, dass mein Einkommen aus Selbstständigkeit steigt, um mehr Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, um damit wieder mehr in die gesetzliche Rente einzuzahlen. 

Du zahlst dann mehr für alle SV-Beiträge. Welche zahlst du denn? 

Mehr raus bekommst du nur bei der Rente. Das kann, je nach den Annahmen, die man trifft, sich lohnen oder teuer sein. 

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oktavian
vor 10 Stunden von orschiro:

Wenn ich also für Minijob wie auch Selbstständigkeit 450 EUR ausgezahlt bekomme

der Kunde müsste aber beim Minijob mehr bezahlen als 450 damit du 450 ausbezahlt bekommst: U1/U2/Krankenversicherung (oder bist du privat?), Rentenversicherung

 

Wäre das gewerblich oder privat vom Arbeitgeber aus? Du kannst auch bei der minijob-zentrale anrufen und fragen, was anfallen würde.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/02_Minijob_Rechner/2020/node.html

Ergebnis des Rechners bei 450 Auszahlung:

grafik.thumb.png.b59ee4e49a29c9dc0c615c643d4a0022.png

 

oder wäre das nur kurzfristig?

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/05_abgaben_kurzfr_mjgewerbe/node.html

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chirlu
vor 10 Stunden von orschiro:

Wenn ich also für Minijob wie auch Selbstständigkeit 450 EUR ausgezahlt bekomme, dann lohnt sich doch Minijob mehr, weil damit nicht mein selbstständiges Einkommen steigt und somit auch nicht meine Sozialversicherungsbeiträge über die KSK.

 

Ja. Das liegt einfach daran, daß der Minijob-Arbeitgeber insgesamt ja nicht 450 Euro für dich ausgibt, sondern rund 580 Euro (weniger, falls du privat krankenversichert bist). 67,50 Euro davon sind Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung und erhöhen deine Rentenansprüche.

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orschiro

Das ist ein guter Punkt! Muss ich mit ihm besprechen. Er sagte lediglich auf 450 Euro Basis. 

 

Dann wäre also die korrekte Rechnung 450 Minijob abzüglich SV und 2% Steuern vs. +450 mehr Selbständigkeit abzüglich proportional höheren Steuern und SV via KSK. 

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chirlu
vor 18 Minuten von orschiro:

Dann wäre also die korrekte Rechnung 450 Minijob abzüglich SV und 2% Steuern

 

Der Arbeitnehmeranteil ist beim Minijob nur 3,6% (zur Zeit – RV-Beitragssatz minus 15%). Du kannst dich davon befreien lassen und zahlst dann gar keinen SV-Beitrag, dann hast du aber entsprechend weniger Rentenzuwachs. Die Steuern sind eigentlich AN-seitig, werden aber (freiwillig) oft vom Arbeitgeber getragen.

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orschiro

Danke! Unter diesen Bedingungen erscheint mir der Minijob dann doch vorteilhafter. 

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oktavian
vor 1 Stunde von orschiro:

Danke! Unter diesen Bedingungen erscheint mir der Minijob dann doch vorteilhafter. 

Was bietet der Kunde denn als Auszahlung bei minijob vs. Auftrag an Freiberufler? Müsstest du nicht auf das Angebot warten und dann vergleichen. Oder wie bist du zu dem Schluss gekommen?

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