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BarbarossaII

Hilfe zur Beamtendeutsch benötigt (Bedeutet ein Komma "oder" , "und" oder was ganz anderes ?)

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BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

benötige Hilfe zur Lesart des folgenden Satzes (bitte nennt neben der Erklärung auch eure konkrete Quelle):

"Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. "

 

 

Das kann man auf mehrere Arten verstehen (Unterschiede unterstrichen):

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Variante I:

"Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie

  • a.) in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind,
  • b.) oder ihre sofortige Bebauung möglich ist

und zusätzlich zu a.) oder b.) die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. "

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Variante II:

Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie

  • a.) in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind,
  • b.) oder ihre sofortige Bebauung möglich ist und zusätzlich zur sofortigen Bebauungsmöglichkeit die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. "

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Variante III:

Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie

  • a.) in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind,
  • b.) oder ihre sofortige Bebauung möglich ist 

und zusätzlich zu entweder a.) oder b.) die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. "

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Variante IV:

"Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie

  • in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind
  • und ihre sofortige Bebauung möglich ist
  • und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist. "

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Bitte nennt neben der Erklärung auch eure konkrete Quelle.

 

Im Voraus Danke,

Barbarossa II

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gruber

Variante IV:

A und B und (C oder D)

 

http://hdr.bmj.de/page_b.1.html (ab Randnummer 89)

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hattifnatt

Variante IV laut Rössler/Troll, BewG (Hervorh. von mir): "Nach A 233 Abs. 6 Satz 3 AEBewGrSt werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen gemäß § 233 Abs. 3 BewG in jedem Fall zum Grundvermögen gerechnet, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ..."

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chirlu
vor 51 Minuten von BarbarossaII:

Das kann man auf mehrere Arten verstehen

 

Kann man nicht. „A, B und C“ bedeutet immer „A und B und C“; das ist in keiner Weise spezifisch juristisch.

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Peter23
vor 21 Stunden von chirlu:

Kann man nicht. „A, B und C“ bedeutet immer „A und B und C“; das ist in keiner Weise spezifisch juristisch.

Das stimmt, aber in diesem Fall, ist da ja noch ein D. Dort steht also „A, B und C oder D“. Das kann man zumindest theoretisch als

1. A, (B und C) oder D lesen (Komma bedeute oder) oder als

2. A, B und (C oder D) lesen (Komma bedeutet und).


Laut Operatorrangfolge wäre in der Mathematik, Logik und Informatik übrigens 1. richtig, weil „und“ Priorität über „oder“ hat:

https://de.wikipedia.org/wiki/Operatorrangfolge

 

Long Story Short: Die Frage war berechtigt und das Beamtendeutsch folgt hier nicht der Logik (im wissenschaftlichen Sinne).

 

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chirlu
vor 3 Stunden von Peter23:

Das kann man zumindest theoretisch als

1. A, (B und C) oder D lesen (Komma bedeute oder)

 

Dann versuchen wir das mal und lassen probeweise „(B und C)“ aus:

Zitat

wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind (…) oder schon durchgeführt ist.

Geht also nicht, weil da gar kein D ist, sondern „die Bebauung begonnen hat oder schon durchgeführt ist“ ein zusammengehöriges C bildet mit gemeinsamem Subjekt (Bebauung).

 

vor 3 Stunden von Peter23:

Laut Operatorrangfolge wäre in der Mathematik, Logik und Informatik übrigens 1. richtig (…) das Beamtendeutsch folgt hier nicht der Logik

 

Hier geht es nicht um Mathematik und nicht um Beamtendeutsch, sondern einfach nur um Deutsch.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 2 Stunden von chirlu:

Geht also nicht, weil da gar kein D ist, sondern „die Bebauung begonnen hat oder schon durchgeführt ist“ ein zusammengehöriges C bildet mit gemeinsamem Subjekt (Bebauung).

Stimmt. In diesem Fall lässt es sich tatsächlich so lösen. Nur wenn dort stehen würde: „oder die Bebauung schon durchgeführt ist“, wäre es uneindeutig. Durch weglassen von „die Bebauung“ in D liegt gewissermaßen eine Klammer um C oder D, was man dann auch vereinfacht C nennen kann, wie Du es gemacht hast.

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cjdenver
vor 3 Stunden von chirlu:

Hier geht es nicht um Mathematik und nicht um Beamtendeutsch, sondern einfach nur um Deutsch.

 

Nice one. 

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stagflation
vor 4 Stunden von chirlu:

Hier geht es nicht um Mathematik und nicht um Beamtendeutsch, sondern einfach nur um Deutsch.

 

Ich bin trotzdem der Meinung, dass jemand, der solche Texte schreibt, so schreiben sollte, dass...

  1. sofort und ohne weiteres Nachdenken klar wird, worum es geht
  2. es nicht zu Missverständnissen kommen kann

Beispielsweise könnte man den Satz auch folgendermaßen schreiben:

 

Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. sie sind in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt
  2. ihre sofortige Bebauung ist möglich
  3. die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen hat begonnen oder ist schon durchgeführt

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chirlu

„Ohne Nachdenken“ wird einfach schwierig.

 

Und die Briten sollten mal ganz ruhig sein, ich sage nur Oxford-Komma.

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BarbarossaII

DANKE an alle !   Meine Frage ist geklärt.

 

Gruß, 

Barbarossa II

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