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Harmlos

Verlusttopf vor Freibetrag umgehen?

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Harmlos

Hallo zusammen, 

 

Folgendes Szenario: 

Depot A: Verlusttopf Z.b. 5000€ . Freibetrag daher unangetastet Z.b. Ehepaar 1602€. Noch dieses Jahr anstehende Ausschüttungen. 

 

Depot B: Kein Verlusttopf. Kein Freibetrag. Bisher nur thesaurierende ETFs. 

 

Normalerweise gilt ja: Verlusttopf vor Freibetrag. Da Freibeträge jährlich verfallen ist das ungünstig. 

Das heißt es wäre jetzt folgendermaßen: Ausschüttung kommt in Depot A, Verlusttopf verringert sich. Freibetrag bleibt unangetastet.  

Am Jahresende verfällt der Freibetrag und der Verlusttopf wird ins Folgejahr mitgenommen.  

 

Wenn man jetzt ausschüttende ETFs und den Freibetrag auf Depot B überträgt, dann wird der Freibetrag genutzt und der Verlusttopf in Depot A wird ungemindert ins Folgejahr übertragen. 

Wären ja immerhin knapp über 400€ die durch das Nichtverfallen des Freibetrages gespart werden. 

 

Ist das ok, Grauzone oder illegal?

 

PS: Ich hoffe ich konnte das Szenario verständlich darlegen. Sonst ergänze ich es gerne. Ich habe zu dieser Frage bisher nichts gefunden.

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odensee
vor 11 Minuten von Harmlos:

Ist das ok,

Ja. Um nicht zu sagen "harmlos".

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chirlu
vor 12 Minuten von Harmlos:

Ich habe zu dieser Frage bisher nichts gefunden.

 

Das ist erstaunlich, weil es schon häufig diskutiert wurde.

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Harmlos

Super, vielen Dank für die raschen Antworten.

 

Das macht die "Verlusttopf vor Freibetrag" Regel ja noch unsinniger....

 

Wenn es schon häufig diskutiert wurde, dann kann man den Thread auch einfach schließen/löschen.

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Mick79

Natürlich müssen die Depots bei verschiedenen Banken und vom gleichen Typ (Gemeinschaft) sein.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 18 Minuten von Mick79:

und vom gleichen Typ (Gemeinschaft)

Das ist nicht erforderlich. Ich kann bei meinem Einzeldepot einen Freibetrag von 1602 € eintragen lassen. Z.B. wenn mein(e) Partner*in  gar kein Depot hat, oder wg. Verlustvorträgen die eigenen 801 € nicht nutzen kann/will.

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Mick79

Der Übertrag vom Gemeinschafts- auf ein Einzeldepot zählt dann aber als Schenkung.

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Harmlos

Ist bei verschiedenen Brokern und beides sind Einzeldepots mit Nutzung des gemeinsamen Freibetrags . 

 

Wenn man den Verlusttopf etwas opportunistisch füllt und wenn man Rebalancent oder entspart (mit dem erzwungenem FiFo Prinzip), dann sind zwei Broker ja ein steuerliche muss! :myop:

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Necoro
vor 3 Stunden von Harmlos:

dann sind zwei Broker ja ein steuerliche muss! :myop:

Nur halt aufpassen, welche Broker am Jahresende einen Steuerausgleich vornehmen. Z.B. Consors und alles was die DAB nutzt (z.B. smartbroker).

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beamter97
vor 10 Stunden von Harmlos:

Folgendes Szenario: 

Depot A: Verlusttopf Z.b. 5000€ . Freibetrag daher unangetastet Z.b. Ehepaar 1602€. Noch dieses Jahr anstehende Ausschüttungen. 

@Mick79

Ich verstehe nicht, wie du diesem Text des TO entnimmst, dass es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt.

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Mick79
vor 1 Stunde von Necoro:

Nur halt aufpassen, welche Broker am Jahresende einen Steuerausgleich vornehmen. Z.B. Consors und alles was die DAB nutzt (z.B. smartbroker).

Was für einen Steuerausgleich? Ich bekomme von jeder Bank eine Steuerbescheinigung nur für diese Bank.

 

vor einer Stunde von beamter97:

@Mick79

Ich verstehe nicht, wie du diesem Text des TO entnimmst, dass es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt.

Nur eine Vermutung. Die Rede war von Ehepaar, zwei Freibeträgen und daher gemeinsamer Veranlagung.

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Necoro
vor 26 Minuten von Mick79:

Was für einen Steuerausgleich? Ich bekomme von jeder Bank eine Steuerbescheinigung nur für diese Bank.

DAB und Consors sind eine Bank und führt daher vor Erstellung der Steuerbescheinigungen einen Ausgleich durch, d.h. dass Verlusttöpfe und Freibeträge über alle Depots bei diesen Banken entsprechend berücksichtigt werden und das hier gewünschte Vorgehen sich auf einmal in Luft auflöst.

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Mick79

DAB gibt es ja auch nicht mehr.  :)

Commerzbank, Comdirect und Onvista machen so einen Unfug auch nicht obwohl alles COB ist.

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Necoro
vor 18 Minuten von Mick79:

Commerzbank, Comdirect und Onvista machen so einen Unfug auch nicht obwohl alles COB ist.

Was mich immer wieder überrascht. Denn meines Wissens ist die Vorschrift "Es muss eine JStB über alle Depots einer Bank ausgestellt werden". kA wie sie das ausdribbeln, evtl ist die Definition von "Bank" auch anders als ich das als Laie erfasse.

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Mick79

Ich nehme an das hängt einfach an der Banklizenz.

Comdirect und Onvista gehören inzwischen zwar der Commerzbank, aber sie haben noch eine eigene Lizenz für das Geschäft.

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