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cpandrea

Sitz fremde UG bei mir zu Hause

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cpandrea

Ein guter Freund hat vor einiger Zeit eine UG gegründet, damit sie eine start-up business betätigen könnten.

Er wird demnächst im Ausland umziehen und momentan sich nur nebenbei um diese start-up kümmern. Er möchte sie nicht momentan auflösen. 

Er hat mich gefragt,  ob er den Sitz der UG bei mir (Privathaus) stellen könnte, weil er momentan die Kosten der UG auf Minimum reduzieren möchte.

 

Welche Nachteile oder Probleme könnten mir entstehen, wenn die UG bei mir zu Hause den Sitz hätte ?

 

Vielen Dank

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beamter97

Wer beantwortet die Briefe der GEZ an die UG - die in deinem Briefkasten landen -, ob die neue Betriebsstätte angemeldet ist? :yahoo:

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Was wird passieren, wenn demnächst das Finanzamt oder Gläubiger ihre Forderungen gegenüber der UG eintreiben wollen - und unter der Adresse der UG nicht Dein Freund, sondern Du wohnst? Das könnte erheblichen Ärger geben! Deine Antwort sollte also "Nein" sein. Und ein "guter Freund" sollte Dich so etwas gar nicht erst fragen.

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CorMaguire
vor 4 Stunden von cpandrea:

Ein guter Freund hat vor einiger Zeit eine UG gegründet, damit sie eine start-up business betätigen könnten.

Er wird demnächst im Ausland umziehen und momentan sich nur nebenbei um diese start-up kümmern. Er möchte sie nicht momentan auflösen. 

Er hat mich gefragt,  ob er den Sitz der UG bei mir (Privathaus) stellen könnte, weil er momentan die Kosten der UG auf Minimum reduzieren möchte.

 

Welche Nachteile oder Probleme könnten mir entstehen, wenn die UG bei mir zu Hause den Sitz hätte ?

 

Vielen Dank

Vielleicht hilft das --> https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh/sitz-der-gmbh-oder-ug-wie-waehle-ich-die-adresse-meiner-gesellschaft/

 

Kurzfassung für den Sitz reicht die Angabe eines Ortes, also mal schauen was überhaupt im Gesellschaftsvertrag/Satzung steht.

Der Verwaltungssitz kann woanders, auch im Ausland, sein. Also würde demnach nichts dagegen sprechen die Auslandsadresse des Freundes zu verwenden.

Sollte sich Dein Freund nochmal bei einem RA schlau machen.

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Taxadvisor

An § 6 AStG gedacht?

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea
· bearbeitet von cpandrea
Am 16.10.2022 um 12:08 von beamter97:

Wer beantwortet die Briefe der GEZ an die UG - die in deinem Briefkasten landen -, ob die neue Betriebsstätte angemeldet ist? :yahoo:

Danke,   meinst du mit GEZ Rundfunk ?    die Briefen würde ich einfach weiterleiten   

vor 23 Stunden von stagflation:

Was wird passieren, wenn demnächst das Finanzamt oder Gläubiger ihre Forderungen gegenüber der UG eintreiben wollen - und unter der Adresse der UG nicht Dein Freund, sondern Du wohnst? Das könnte erheblichen Ärger geben! Deine Antwort sollte also "Nein" sein. Und ein "guter Freund" sollte Dich so etwas gar nicht erst fragen.

Danke

welche Ärger meinst du ?  ich bin kein GF und auch kein Gesellschafter der Firma      aber ich will auch keine Haftung  für Blödsinne von anderen haben   

vor 22 Stunden von Taxadvisor:

An § 6 AStG gedacht?

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke 

§ 6 AStG   betrifft eigentlich die Geselschafter und eventuell GF im Ausland oder habe ich falsch verstanden ?  

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Ramstein

Es gibt professionelle Anbieter von Firmenadressen: eine Postadesse,  dutzende/hunderte Firmen. Die leiten auch nur die Post weiter und beantworten sie nicht.

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slowandsteady
vor 9 Minuten von cpandrea:

ich bin kein GF und auch kein Gesellschafter der Firma      aber ich will auch keine Haftung  für Blödsinne von anderen haben   

Haften würde vermutlich nur die UG bzw. der Geschäftsführer. Du selbst sollest raus sein. In der Praxis kannst du aber trotzdem "Unannehmlichkeiten" haben, wie zB wenn die UG illegale Geschäfte macht, kann es leicht zu einer Hausdurchsuchung kommen oder zu Besuchen wütender Kunden kommen.

 

Vermutlich wäre das beste, eine "c/o"-Adresse bei einem Rechtsanwalt, Coworking Space oder einer "digitale Postbox" anzugeben. Auf meinen Namen würde ich das davon abhängig machen, was die UG genau macht. Ein Bekannter von mir hat eine UG nur für eine kleine App gegründet, die er selbst programmiert (wenige Tausend € Jahresumsatz), da hätte ich zB keine Bedenken. Bei einer "Import/Export" oder "Dropshipping" UG schon eher ;) 

 

vor 17 Minuten von cpandrea:

§ 6 AStG   betrifft eigentlich die Geselschafter und eventuell GF im Ausland oder habe ich falsch verstanden ?  

Ja, aber auf deinen Freund können dann ggf. hohe Steuernachzahlungen zukommen - daher hat dich @Taxadvisor auf die Wegzugsbesteuerung hingewiesen.

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Ramstein
Gerade eben von slowandsteady:

Auf meinen Namen würde ich das davon abhängig machen, was die UG genau macht.

Wieso Namen? Da kommt ein Briefkasten mit dem UG-Namen ans Haus und das reicht.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von Ramstein:

Wieso Namen? Da kommt ein Briefkasten mit dem UG-Namen ans Haus und das reicht.

 

Ah ja. Und der Briefkasten ist dann die "ladungsfähige Adresse", die man bei einer Firmengründung (oder einem Umzug) angeben muss?

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s1lv3r
vor 3 Minuten von stagflation:

Ah ja. Und der Briefkasten ist dann die "ladungsfähige Adresse"

 

Das stimmt wohl. Die Dienstleistung an den Freund lässt sich nicht auf das Anbringen eines Briefkastens beschränken.

 

Es ist allerdings so, dass wenn es mit möglichen negativen Rechtsfolgen verbunden wäre von anderen die eigene Adresse als ladungsfähige Adresse verwenden zu lassen, würden ja nicht zahlreiche Unternehmen diese Dienstleistung ("virtuelles Büro") für 50-100€ im Monat erbringen. Rechtlich gesehen ist das Vorhaben für den OP also meines Erachtens nach problemlos möglich.

 

Einzig Gedanken machen muss der OP sich also hinsichtlich weicher Faktoren:

  • Ist der Freund tatsächlich 100% zuverlässig und sein Geschäft 100% seriös? Andernfalls ist man nämlich tatsächlich mit seiner Wohnadresse erst einmal der erste Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft, geprellte Geschäftspartner und andere ggf. unerfreuliche Gestalten und dann in der Folge erstmal in Erklärungsnot, deren Anliegen abzuwehren.
  • Habe ich dauerhaft Lust für Lau die Post für meinen Freund anzunehmen? Im blödesten Fall kommen auch regelmäßig gelbe Briefe vom Gericht oder Einschreiben, deren Erhalt ich persönlich quittieren muss ...

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Der Briefkasten reicht nicht aus. Sonst könnte man ja auch einfach ein Postfach anmieten.

 

Wichtig ist bei einer ladungsfähigen Adresse ist, dass eingehende Schreiben quittiert werden können.

 

Beispiel: ein behördliches Schreiben oder ein Mahnbescheid geht per Einschreiben ein. Der Postbote will eine Unterschrift. Der Freund im Ausland ist schon seit ein paar Wochen nicht erreichbar. Was jetzt?

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chirlu
vor 2 Minuten von stagflation:

Beispiel: ein behördliches Schreiben oder ein Mahnbescheid geht per Einschreiben ein.

 

Kommt eigentlich nicht vor. Behörden und Mahngerichte schicken per Postzustellungsauftrag (die von @s1lv3r erwähnten gelben Briefe).

 

Für (Übergabe-)Einschreiben von Privaten hat man entweder eine Empfangsvollmacht, oder das Einschreiben geht halt zurück.

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stagflation
vor 5 Minuten von chirlu:

oder das Einschreiben geht halt zurück

 

Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf einlassen.

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Ramstein
vor 13 Minuten von chirlu:

Für (Übergabe-)Einschreiben von Privaten hat man entweder eine Empfangsvollmacht, oder das Einschreiben geht halt zurück.

 

Gerade eben von stagflation:

Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf einlassen.

Glauben soll man in die Kirche. Man muss Einschreiben nicht annehmen, man muss sie auch nicht mit dem Benachrichtigungsschein bei der Post abholen. Wie gesagt: Die gehen dann zurück.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 17 Minuten von Ramstein:

Glauben soll man in die Kirche. Man muss Einschreiben nicht annehmen, man muss sie auch nicht mit dem Benachrichtigungsschein bei der Post abholen. Wie gesagt: Die gehen dann zurück.

 

Überlege doch mal wie das (im Extremfall)  weitergeht:

  • Finanzamt verschickt Steuerbescheid. Steuern werden nicht bezahlt
  • Finanzamt verschickt Mahnungen. Steuern werden nicht bezahlt
  • Finanzamt verschickt die ultimative Zahlungsaufforderung. Diese geht zurück, weil das Einschreiben nicht angenommen wird
  • Finanzamt wählt die öffentliche Zustellung (früher am Schwarzen Brett des Finanzamts, heute per Internet). Die Zahlungsaufforderung gilt damit als zugestellt
  • Bei der nächsten Einreise des Freundes nach Deutschland wird der Freund gleich am Flughafen festgenommen
  • Der Freund behauptet, dass er die Schreiben vom Finanzamt nicht bekommen hätte - und macht den TO dafür verantwortlich, dass er die Schreiben nicht weitergeleitet hätte.

Keine Ahnung, wie das dann ausgeht. Es wird auf jeden Fall eine Menge Ärger geben!

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chirlu
vor 15 Minuten von stagflation:

Finanzamt verschickt die ultimative Zahlungsaufforderung. Diese geht zurück, weil das Einschreiben nicht angenommen wird

 

Wie gesagt, das Finanzamt schickt diese ultimative Zahlungsaufforderung nicht per Einschreiben. Daher geht auch nichts zurück; das Schreiben ist mit dem Einlegen in den Briefkasten wirksam zugestellt.

 

vor 15 Minuten von stagflation:

Der Freund behauptet, dass er die Schreiben vom Finanzamt nicht bekommen hätte - und macht den TO dafür verantwortlich, dass er die Schreiben nicht weitergeleitet hätte.

Keine Ahnung, wie das dann ausgeht.

 

Er kann Wiedereinsetzung beantragen …

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