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uang

Energetische Sanierung: KfW 430 und Steuerbonus nach §35c EStG

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uang

Hallo zusammen.

Meine Frage ist etwas abseits des eigentlichen Themenschwerpunkts des WPF, aber bestimmt kann hier der/die ein oder andere was dazu sagen. Ich versuche mich kurz zu halten und den Fall vereinfacht darzulegen. Fragt aber gerne nach falls das ein oder andere Detail doch noch wichtig sein könnte.

 

Sachverhalt:

Meine Partnerin und ich haben im Jahr 2021 unser (selbst bewohntes und in den 1950er Jahren gebautes) Haus umfangreich (energetisch) saniert. Vor Beginn der Baumaßnahmen haben wir folgende Zuschüsse bei KfW und BAFA beantragt und auch bewilligt bekommen.

KfW Programm 430 - energieeffizient Sanieren zum KfW-Effizienzhaus 55: max. Zuschuss beträgt 40% von 120.000€ förderfähigen Kosten.

BAFA Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Errichtung einer Anlage zur Wärmeerzeugung (in unserem Fall eine LW-Wärmepumpe): 35% von 34.000€ förderfähigen Kosten

 

Die förderfähigen Kosten für die Sanierung zum KfW 55 Effizienzhaus lagen am Ende bei 150.000€. Wir haben also 30.000€ Differenz zur max. Summe die im KfW 430 Programm gefördert wird.

 

Grundsätzlich kann man für energetische Sanierungsmaßnahmen auch einen Steuerbonus nach §35c ESTG beantragen. Da bekommt man 20% der förderfähigen Kosten über 3 Jahre (7%, 7%, 6%). Natürlich nur für Maßnahmen die nicht bereits durch ein anderes öffentliches Programm (z.B. KfW, BAFA, Landesprogramme, etc.) gefördert werden. (vgl. §35c (3) EStG)

 

Frage:

Nun wäre meine Idee, dass wir z.B. den Austausch von Fenstern und Türen nicht über KfW fördern lassen, sondern ich für diese Maßnahme einen Steuerbonus nach §35c ESTG beantrage. Angenommen die neuen Fenster/Türen haben 20.000€ gekostet. Dann würde unser Energieberater in der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) nur noch förderfähige Kosten von 130.000€ (anstatt 150.000€) angeben.

Für die Fenster/Türen lassen wir die gesetzlich geforderte Bescheinigung für diese Maßnahme erstellen und beantragen für (20% von) 20.000€ den Steuerbonus.

 

Ist diese Aufteilung eurer Meinung nach so zulässig? Oder wird hier §35c (3) EStG "...  Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt,..." verletzt? Unser Energieberater hat mit dem Steuerbonus geschweige denn mit der Kombination von Steuerbonus und KfW/BAFA Förderung leider überhaupt keine Ahnung.

 

Zusätzlich noch folgende Frage:

Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet und dementsprechend natürlich auch nicht steuerlich gemeinsam veranlagt. Das Haus gehört uns 50:50. Die Rechnungen der verschiedenen Gewerke sind auf uns beide ausgestellt und wurden von unserem Gemeinschaftskonto bezahlt. Müssen wir also auch den Steuerbonus jeweils 50:50 beantragen, oder reicht es wenn den einer zu 100% beantragt? 

 

Meine Steuererklärung für 2021 habe ich noch nicht abgegeben - hatte noch rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt und gewährt bekommen. 

 

 

Falls hier jemand vielleicht aus eigener Erfahrung etwas weiß oder sonst etwas dazu sagen kann wäre ich sehr dankbar.

 

Liebe Grüße

uang

 

 

 

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uang

Kann hier tatsächlich niemand etwas dazu sagen?

 

Vom Finanzamt habe ich bisher noch keine brauchbare Rückmeldung erhalten. Die Frage wurde aber wohl zur weiteren Prüfung nochmal weitergegeben...

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phlp112
· bearbeitet von phlp112

Wenn die Baumaßnahmen Teil der BEG-Förderung sind, scheidet § 35c EStG aus. Daher einfach die Teile nicht bei der BEG in der Förderung beantragen, die du über 35c absetzen möchtest. Wichtig ist für 35c insbesondere die Bescheinigung des ausführenden Unternehmers. Sofern du sowieso über dem Höchstbetrag der BEG liegsts, kann man hierbei eigentlich ganz gut gestalten, indem man vorher schaut, welche Maßnahmen BEG-förderfähig sind und welche über 35c.

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uang

Danke dir.

Über die Bafa BEG Förderung haben wir nur einen Zuschuss für die Wärmepumpe beantragt. Da ist klar, dass ich für die neue Heizung dann keinen Steuerbonus beantragen kann.

 

Etwas unklarer finde ich das ganze aber bei der KfW 430 Förderung. Hier haben wir nicht die Förderung für vorher definierte Einzelmaßnahmen beantragt, sondern Ziel ist es den KfW 50 Standard zu erreichen. Dafür haben wir diverse Maßnahmen durchgeführt. z.B.

- Austausch aller Fenster und Türen

- neues gedämmtes Dach

- Lüftungsanlage

- WDVS

- ....

 

Angenommen, dass die max. Fördersumme bereits durch die ersten drei genannten Maßnahmen ausgeschöpft ist, ist es dann trotzdem erlaubt z.B. für das WDVS den Steuerbonus über §35c zu beantragen?

Das WDSV wird ja zwingend benötigt, um den KfW 55 Standard zu erreichen.... fällt diese Maßnahme daher nicht doch in die KfW Förderung? Oder sind formell nur die Maßnahmen KfW gefördert deren Kosten auch in die "Summe der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten" einfließen (laut "Bestätigung nach Durchführung")?

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