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toomuchmoon

Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen?

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toomuchmoon

Beispiel: Ich habe den Sparerpauschbetrag von 801€ für mein Depot beantragt. Jetzt realisiere ich 5000€ Kursgewinn durch einen Aktienfond. Dann werden ja die 4199€ mit 25% Abgeltungssteuer (ca. 1050€ Steuer ohne Soli). Wenn ich danach 4500€ Verlust realisiere (ebenfalls durch einen Aktienfond) bekomme ich dann die 1050€ Steuer automatisch wieder zurück? Denn 5000€ Gewinn - 4500€ Verlust = 500€ Gewinn. Und die 500€ liegen im Sparerpauschbetrag ?

Sonstige Kapitalerträge mal weggelassen. Nur diese 2 Transaktionen. 5000 Gewinn und 4500 Verlust.

Bekomme ich das dann automatisch durch die Bank zurück oder muss man dafür eine Steuererklärung machen?

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
Zitat

212

Im Steuerabzugsverfahren hat das Kreditinstitut im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen (§ 43a Absatz 3 Satz 2 EStG). Unterjährig kann das Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten. Dies kann zu einem unterschiedlichen Kapitalertragsteuerabzug führen, je nach Reihenfolge von positiven und negativen Erträgen.
Um dem Erfordernis des Verlustausgleichs über das Kalenderjahr hinweg gerecht zu werden, kann das Kreditinstitut dem Steuerpflichtigen eine Steuergutschrift aus einer nachträglichen Verrechnung mit dem Verlusttopf erteilen.
Der Ausgleich kann technisch über ein vom Kreditinstitut intern für jeden Steuerpflichtigen geführtes Steuerverrechnungskonto vorgenommen werden.
Im Hinblick auf dieses Steuerverrechnungskonto und das skizzierte Ausgleichserfordernis wird es nicht beanstandet, wenn das Kreditinstitut nicht nur am Ende des Kalenderjahres, sondern auch unterjährig (zu bestimmten Stichtagen oder auch täglich bzw. mit jedem neuen Geschäftsvorfall) einen Abgleich vornimmt und dem Steuerpflichtigen einen etwaigen sich ergebenden positiven Steuersaldo erstattet, der im Rahmen der jeweils nächsten Kapitalertragsteuer-Anmeldung verrechnet wird.

Quelle: BMF Schreiben zur Abgeltungssteuer Fassung vom 19.05.2022

 

 

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west263
vor einer Stunde von toomuchmoon:

Jetzt realisiere ich 5000€ Kursgewinn durch einen Aktienfond. Dann werden ja die 4199€ mit 25% Abgeltungssteuer

Wenn der Fonds mind. 51% Aktienanteil hat, kannst Du schon mal 30% vom Gewinn abziehen, vor der Steuerrechnung. 

 

Wenn Du vorhast beide zu verkaufen, würde ich zuerst den mit Verlust verkaufen und dann den mit dem Gewinn. 

Bekenne aber auch, zuerst Verlust Verrechnung und erst wenn der weg ist, kommt der FSA zur Anwendung. 

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B.Axelrod
vor 2 Stunden von west263:

Wenn der Fonds mind. 51% Aktienanteil hat, kannst Du schon mal 30% vom Gewinn abziehen, vor der Steuerrechnung. 

Gleiches gilt aber auch für den Verlust, der ebenfalls nur zu 70% anrechenbar wäre.

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west263
vor 3 Stunden von B.Axelrod:

Gleiches gilt aber auch für den Verlust, der ebenfalls nur zu 70% anrechenbar wäre.

gut zu wissen. Bisher habe ich noch keinen Fonds / ETF Verlust realisiert, das mir das aufgefallen wäre. 

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