Zum Inhalt springen
einNeugieriger

Gibt es 2 Verlustverrechnungstöpfe mit 20.000 EUR Beschränkung?

Empfohlene Beiträge

einNeugieriger

Hallo zusammen,

 

damit ich das richtig verstehe:

  1. Es gibt einen Verlustverrechnungstopf für wertlos ausgebuchte Aktien/Wertpapiere bis 20.000 EUR pro Jahr
  2. Es gibt einen Verlustverrechnungstopf für Termingeschäfte bis 20.000 EUR pro Jahr

 

 

Die Höhe von 20.000 EUR ist nur zufällig gleich, es handelt sich um 20.000 EUR pro Topf, d.h. 40.000 EUR an Verlusten pro Jahr absetzbar?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Shoe77

Nein.

Es gibt keinen Verlustverrechnungstopf für diese Verluste. Die Banken verrechnen da gar nichts mehr.

Die Begrenzung für solche Verluste beträgt insgesamt 20k.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Möchtest du jetzt für jede Frage einen eigenen Thread eröffnen? :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Begrenzung für solche Verluste beträgt insgesamt 20k.

Woraus leitest du das ab?

Im Gesetz stehen die 20.000 zweimal, und zwar unabhängig voneinander (auch wenn es der selbe Absatz ist). Die beiden Obergrenzen sind auch ziemlich unterschiedliche, Verluste aus Termingeschäften können nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnet werden, Totalverluste hingegen mit allem.

 

Fazit: Imho sind insgesamt maximal 40.000 Euro dieser Sonderverluste pro Jahr verrechenbar.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 23 Minuten von reckoner:

Woraus leitest du das ab?

 

Freie Erfindung, LOL. o:)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...