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johanna-maria

Verlustverrechnung bei Erträgen aus dem Ausland

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johanna-maria

Hallo,

 

ich habe mal eine Frage.

Ich habe bei Bank A einen Verlustvortrag in Höhe von Teuro 4,5, der ja ohne Beantragung einer Verlustbescheinigung in das neue Jahr übertragen wird. 

Ich habe bei Bank B einen FSA in Höhe von 1000 €, der mit 800 € ausgenutzt.

Ich habe ich aber Erträge aus einem  ausländischen thesaurierenden Fond ( Deka -SSD Depot) für das ich eine Anlage KAP INV machen muss, und deren Erträge ich seit Jahren deklariere.

Heißt das jetzt etwa, das meine 800 € bei Bank B gegen FSA doch im Rahmen meiner EST-Erklärung zunächst gegen die Verluste verrechnet werden und mein Sparerpauschbetrag in diesem Jahr gänzlich unberücksichtigt bleibt ?

Das wäre Mist, aber ich glaube das ist wohl so.

VG Johanna-Maria   

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Für das Finanzamt hast Du solange keine Verluste, bis Du eine Verlustbescheinigung bei Bank A beantragst.

(Ausnahme wäre die Consorsbank, welche mit der Tochter DAB bzw. Smartbroker am Jahresende verrechnet).

 

Solltest Du die Verlustbescheinigung beantragt haben- könnte man das vielleicht rückgängig machen bis zum 15.12..

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alsuna
vor 28 Minuten von johanna-maria:

Ich habe ich aber Erträge aus einem  ausländischen thesaurierenden Fond ( Deka -SSD Depot) für das ich eine Anlage KAP INV machen muss, und deren Erträge ich seit Jahren deklariere.

Du hast einen Fonds in deinem Deka-Depot in Deutschland und gibst dafür eine Anlage KAP INV ab? Da stimmt ja schon was nicht.

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
vor einer Stunde von johanna-maria:

Heißt das jetzt etwa, das meine 800 € bei Bank B gegen FSA doch im Rahmen meiner EST-Erklärung zunächst gegen die Verluste verrechnet werden und mein Sparerpauschbetrag in diesem Jahr gänzlich unberücksichtigt bleibt ?

 

Wenn es so erklärt wird, ja.

Ich habe ein Depot mit ca. Erträgen in Höhe des Freibetrages, das wird in der Steuererklärung nicht erklärt und der Freibetrag als bereits anderweitig verbraucht erklärt. Dann klappen auch Verlustanrechnungen sowie Topfverechnungen.

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johanna-maria
vor 23 Minuten von alsuna:

Du hast einen Fonds in deinem Deka-Depot in Deutschland und gibst dafür eine Anlage KAP INV ab? Da stimmt ja schon was nicht.

Deka Lux Depot, das passt

 

vor 9 Minuten von Allesverwerter:

Wenn es so erklärt wird, ja.

Ich habe ein Depot mit ca. Erträgen in Höhe des Freibetrages, das wird in der Steuererklärung nicht erklärt und auf der Freibetrag als bereits anderweitig verbraucht erklärt. Dann klappen auch Verlustanrechnungen sowie Topfverechnungen.

 Ist das o.K ? Geht das  auch , wenn man ausländischen Erträge erklären muss, die nicht der KAP unterliegen ? 

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kleinerfisch
vor 22 Stunden von B.Axelrod:

Für das Finanzamt hast Du solange keine Verluste, bis Du eine Verlustbescheinigung bei Bank A beantragst.

(Ausnahme wäre die Consorsbank, welche mit der Tochter DAB bzw. Smartbroker am Jahresende verrechnet).

 

Solltest Du die Verlustbescheinigung beantragt haben- könnte man das vielleicht rückgängig machen bis zum 15.12..

Hier ist eigentlich schon die erschöpfende Antwort.

Dafür ist es völlig egal, woher die dritte Quelle kommt und ob sie als ausländisch deklariert wird oder werden muss.

So lange Du keine Verlustbescheinigung beantragst, bleiben die Verluste bei Bank A, dem Finanzamt unbekannnt und somit der Freibetrag (oder Reste davon) für die restlichen positiven Einkünfte anrechenbar.

Selbst bei interner Verlustverrechnung zwischen A und B wäre das so: Bank A und B gleichen aus -> keine Steuer auf Einkünfte bei B -> kein verbrauchter Freibetrag -> Freibetrag kann in Steuererklärung für andere Einkünfte verwendet werden.

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B.Axelrod

Zur Not könnte man auch noch "Verluste" anschaffen, um die Erträge von 2022 nach 2023 zu verschieben,so dass der 2022er Freistellungsauftrag weiterhin beansprucht wird.- Stichwort "Stückzinstrick".

 

https://der-privatier.com/kap-10-8-5-der-stueckzinstrick/

 

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beamter97

Auch hier im forum "Stückzinsstrick" suchen, gibt diverse Fäden dazu.

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