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Raphau

Erbschaftssteuer Nießbrauch

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geldvermehrer
· bearbeitet von geldvermehrer
Ergänzung
Am 26.2.2023 um 13:54 von chirlu:

 

Den weiß man ja auch sonst nicht und rechnet folglich mit der Lebenserwartung. Wobei das erst einmal nur den Wert der Schenkung an den Sohn reduziert; unklar ist mir, ob es bezüglich der Ehefrau nicht erst im Todeszeitpunkt relevant wird.

Sie hätte ab dem Todesteitpunkt jährliche Einkünfte aus Kapitalvermögen und das FA wird die Quelle vermutlich prüfen. An dem Tag steht die Lebenserwartung der Frau fest, also auch der Wert des Nießbrauchs für die Mutter. Vermutlich ist dann der Schenkungs-Freibetrag Sohn an Mutter in Höhe von "nur" 20.000€ von Bedeutung:huh:

 

Hier kann ich ergänzen, nachdem ich letzte Woche einen Vortrag über Testamenterstellung besuchte (nur zur Info, der vortragende Fachanwalt für Erbrecht hat aktuell 3 Monate Vorlaufzeit für ein Erstgespräch), bei Erbschaften Kind an Vater oder Mutter beträgt der Freibetrag 100.000€ und nicht 20.000€.

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Solara

Hab da was im Web gefunden. Klick

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geldvermehrer
vor 6 Stunden von Solara:

Hab da was im Web gefunden. Klick

Interessant Danke:thumbsup:

Beim Wertpapierdepot fällt schon mal das Thema Abschreibung weg.

 

Zitat

Das Nutzungsrecht des Nichteigentümer-Ehegatten kann auf unterschiedliche Weise ausgestaltet werden. Entweder der Nichteigentümer-Ehegatte tritt erst aufschiebend bedingt auf den Tod des Eigentümer-Ehegatten in die Rechtsstellung des Verstorbenen oder es wird von Anfang an ein Gesamtnießbrauch vorbehalten. 

Zitat

Da nur ein Ehegatte Eigentümer der Immobilie ist, erhält der andere Ehegatte einen Zuwendungsnießbrauch, der ebenfalls der Schenkungsteuer unterliegt.

 

Von Anfang an wäre kein Problem, wenn ein Freibetrag in Höhe von 500.000€ Mann an Frau noch vorhanden wäre, das ist in dem Fall nicht so.

Bei aufschiebender Gestaltung und Eintritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen bei dessen Tod wird erst dann Schenkungssteuer fällig, interessant. Mit Freibetrag in welcher Höhe wäre noch zu klären. Sohn-Mutter, also 20.000€ oder Verstorbener Ehemann-Ehefrau 500.000€:-*

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Solara
· bearbeitet von Solara

Ich habe in meinem Notarvertrag (Immobilie) nachgeschaut, der Erbanwalt scheint sein Fach zu beherrschen. Mein Junior ist alleiniger Eigentümer, ich alleiniger Nießbrauchsberechtigter, mein Mann aufschiebend bedingt durch das Vorversterben durch mich dann alleiniger Nießbrauchsnehmer. Als ich das damals gelesen habe, war mir die steuerliche Reichweite gar nicht bewusst, ich habe nur zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich für mich zu Lebzeiten finanziell nichts ändert.

 

Ich habe aber jetzt zu den Notarverträgen eine Info gelegt, dass nach meinem Tod zwingend ein Antrag auf rückwirkende Änderung der festgesetzten Schenkungssteuer zu stellen ist, damit der Nießbrauch des Ehegatten berücksichtigt wird. Was das dann im Einzelnen bedeutet, muss der nächste Anwalt klären.

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geldvermehrer
vor 59 Minuten von Solara:

Ich habe in meinem Notarvertrag (Immobilie) nachgeschaut, der Erbanwalt scheint sein Fach zu beherrschen. Mein Junior ist alleiniger Eigentümer, ich alleiniger Nießbrauchsberechtigter, mein Mann aufschiebend bedingt durch das Vorversterben durch mich dann alleiniger Nießbrauchsnehmer. Als ich das damals gelesen habe, war mir die steuerliche Reichweite gar nicht bewusst, ich habe nur zustimmend zur Kenntnis genommen, dass sich für mich zu Lebzeiten finanziell nichts ändert.

Ja, das scheint zu passen:thumbsup:

Zitat

Ich habe aber jetzt zu den Notarverträgen eine Info gelegt, dass nach meinem Tod zwingend ein Antrag auf rückwirkende Änderung der festgesetzten Schenkungssteuer zu stellen ist, damit der Nießbrauch des Ehegatten berücksichtigt wird. Was das dann im Einzelnen bedeutet, muss der nächste Anwalt klären.

Ähnliches habe ich auch hier gefunden:

Zitat

Im Zeitpunkt des Todes des ersten Nießbrauchsberechtigten ist dann zwingend ein Antrag auf rückwirkende Änderung der festgesetzten Schenkungsteuer aus der ursprünglichen Übertragung zu stellen, damit der Nießbrauch des zweiten Ehegatten (mindernd) berücksichtigt werden kann.

https://wista-ag.de/uebertragung-von-immobilien-unter-niessbrauchsvorbehalt/

 

Ich verstehe das jetzt so. Wenn ursprünglich durch Nießbrauch der Wert der Immobilie so weit gesenkt wurde, dass der Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von 400.000€ Elternteil an Kind ausgereicht hat, dann lieber nichts zum Todeszeitpunkt unternehmen. Solange der Vater lebt, fließen die Mieten ja auf sein Konto. Die Eheleute werden vermutlich zusammen veranlagt, also werden die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angegeben und passt. Stirbt der  Vater, ändert der Sohn das Konto der Mieten auf die Mutter, diese gibt die Einkünfte aus V+V in ihrer Steuererklärung an, fertig. Schenkungssteuer fällt wieder nicht an:D

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Modesty

Ich arbeite in diesem Bereich, meine Ausbildung in Sachen Erb/Schenk liegt leider lange zurück. Daher will ich hier keine Zahlen nennen, aber einen gut gemeinten Rat loswerden. Ihr bekommt Immo-Vermögen im Wert von ca 500k übertragen und jetzt gibt es die Überlegung, ob ein weiteres Depot an euch übertragen werden soll. Privat würde ich jeden der mich fragt an einen guten Rechtsanwalt/Steuerberater verweisen. Klar, das kostet zunächst mal Geld, aber aufgrund der im Raum stehenden Summen ist das durchaus sinnvoll investiertes Geld.

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geldvermehrer
vor 30 Minuten von Modesty:

Ich arbeite in diesem Bereich, meine Ausbildung in Sachen Erb/Schenk liegt leider lange zurück. Daher will ich hier keine Zahlen nennen, aber einen gut gemeinten Rat loswerden. Ihr bekommt Immo-Vermögen im Wert von ca 500k übertragen und jetzt gibt es die Überlegung, ob ein weiteres Depot an euch übertragen werden soll. Privat würde ich jeden der mich fragt an einen guten Rechtsanwalt/Steuerberater verweisen. Klar, das kostet zunächst mal Geld, aber aufgrund der im Raum stehenden Summen ist das durchaus sinnvoll investiertes Geld.

Danke, mein Gespräch mit Fachanwalt für Erbrecht findet noch in diesem Monat statt, der eigene Freund und Steuerberater (wir haben zusammen studiert mit Schwerpunkt Steuern) war keine Hilfe und hat eine Beratung bezüglich Depot mit Nießbrauch abgelehnt. Ich lese mich soweit wie möglich in diese Thematik ein, um u.a. die richtigen Fragen im Vorgespräch stellen zu können, ich verlasse mich nicht mehr auschließlich auf Anwälte, Steuerberater und Notare;)

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geldvermehrer

Heute Ernüchterung, Fachanwalt für Erbrecht kennt sich nicht/kaum mit Nießbrauchdepot aus und würde wenn, dann nur zusammen mit einem/meinem Steuerberater tätig werden. Mein Steuerberater und Freund hat das Mandat ja schon abgelehnt, fachliche steuerliche Beratung zum Thema Nießbrauchdepot "nein danke".

Kennt jemand einen Fachanwalt für Erbrecht, der aus der Bayerischen Ecke stammt und das Thema Nießbrauchdepot beherrscht und auch zugänglich für wissensbegierige Mandanten ist:lol:

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
Am 6.3.2023 um 21:10 von geldvermehrer:

Heute Ernüchterung, Fachanwalt für Erbrecht kennt sich nicht/kaum mit Nießbrauchdepot aus und würde wenn, dann nur zusammen mit einem/meinem Steuerberater tätig werden. Mein Steuerberater und Freund hat das Mandat ja schon abgelehnt, fachliche steuerliche Beratung zum Thema Nießbrauchdepot "nein danke".

Kennt jemand einen Fachanwalt für Erbrecht, der aus der Bayerischen Ecke stammt und das Thema Nießbrauchdepot beherrscht und auch zugänglich für wissensbegierige Mandanten ist:lol:

Kennen aus den Medien, scheint ziemlich kompetent zu sein, Präsident des Deutschen Forum für Erbrecht e. V, sitzt in München, ich weiß aber nicht, wie versiert beim Nießbrauchdepot, einfach mal fragen: https://www.groll-gross-steiner.de/ansprechpartner-details/steiner/

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beach.kalle

Möglicherweise kann Dr. Wälzholz, Notar in Füssen, weiterhelfen. Neben seiner Notartätigkeit scheint er sehr versiert in Erbschaft- und schenkungsteuerlichen Themen zu sein. Ich habe erst kürzlich eine Fortbildung zum Thema „Erbschaftsteuerlich optimierte Gestaltungen“ über den Steuerberaterverband mitgemacht. Er machte mir einen sehr kompetenten Eindruck, er ist auch regelmässig als Dozent in diesem Bereich zu finden.

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geldvermehrer

Ich danke euch, jemand aus dem forum hat mir mittlerweile wichtige Inhalte zum Thema Nießbrauch näher gebracht und die Adresse eines diesbezüglich versierten Anwalts mitgeteilt.

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Raphau
· bearbeitet von Raphau

Ich habe noch einmal eine Frage zum Thema Immobilien und Nießbrauch, da wir jetzt so langsam die erwähnte Depotübertragung angehen wollen.
Die Übertragung der Immobilien fand Ende 2021 statt. Hier wurde im Notarvertrag, wie erwähnt der Marktwert von 500.000€ und der Nießbrauch von 15.000€ pro Jahr, festgelegt.


Meine Frage: Kann ich davon ausgehen, dass das Finanzamt diese Werte so akzeptiert hat, da es sich nie zurückgemeldet hat (es kriegt ja die Werte vom Notar geliefert?). Wir würden nämlich beim Depotübertragung ansonsten unsere übrigen Freibeträge gemäß der u. s. Rechnung komplett ausreizen. Wäre halt blöd, wenn das Finanzamt dann auf einmal sagt (Neee, wir bewerten die Immobilie aber mit 700.000€...)

In vielen Quellen (z. B. hier Quelle) wird beschrieben, dass das Finanzamt die Immobilie bewertet und man EInspruch gegen die Höhe einlegen kann/soll bzw. eine eigene Bewertung vorlegen kann/soll. Wir haben lediglich den Verkehrswert beim beim Finanzamt angegeben (war von uns geschätzt) und gut ist. Daraufhin haben wir nie wieder was vom Finanzamt gehört?!

 

Marktwert Immo: 500.000€

Nießbrauch: 15.000€

Vervielfältiger: 11,92 (wegen Alter Eltern)

Nießbrauchwert: 178.800€

steuerlich Übertragen: 321.200€

 

demnach steuerlich übertragen an Bruder: 160.600€,               an mich: 160.600€

davon jeweils 50% durch meinen Vater (80.300€ jeweils) und 50% durch meine Mutter

demnach hätte mein Vater (Besitzer des Depots) noch (400.000€-80.300€)=319.700€ an Übertragungswerten frei.
Korrekt? Oder habe ich irgendwo Denkfehler. Insbesondere würde mich aber die Vorgehensweise des Finanzamts zur Immobilie interessieren, ob ich nach 2 Jahren den damals festgesetzen Marktwert als fix annehmen darf!?

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Raphau

Ich habe inzwischen dieses interessante Tool (Immobilien Preis Kalkulator) vom Gutachterausschuss gefunden, welches auf den Transaktionswerten beruht. Könnte man dies als guten Proxy für den vom Finanzamt herangezogenen Verkehrswert nehmen?

https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de
Ich habe auch einmal beim Finanzamt direkt nachgefragt wie die Immobilie bewertet wurde. Bin mal gespannt auf die Rückmeldung von dort. 

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oktavian
Am 19.10.2023 um 14:38 von Raphau:

Ich habe auch einmal beim Finanzamt direkt nachgefragt wie die Immobilie bewertet wurde. Bin mal gespannt auf die Rückmeldung von dort. 

meines Wissens bewerten die erst, wenn sie auch einen Bescheid erstellen. Evtl geht es schneller sich an die richtige Stelle zu wenden. Manche FA haben Einheitliche Grundbesitzstelle (Einheitsbewertung/Grunderwerbsteuer) mit Telefonnummer auf der homepage.

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Raphau
· bearbeitet von Raphau

Ich habe mich direkt beim zuständigen Finanzamt gemeldet. 
Das befürchte ich auch, aber man müsste doch als Steuerpflichtiger die Auskunft bekommen, wie hoch das Finanzamt den steuerlichen Wert einer Schenkung bemisst, selbst wenn keine unmittelbare Steuerpflicht (Bescheid) resultiert.

Andernfalls könnte ja bei Übertragung von Wertpapieren und einer anderen Auffasung des Finanzamt zum steuerlichen Werts das Kind schon in den Brunnen gefallen sein. 
 

Weiß jetzt auch nicht, ob es Sinn macht länger auf eine Antwort zu warten (kommt die überhaupt?) oder ob mal der Steuerberater dem Finanzamt schreiben sollte? Der hat ja wahrscheinlich kürzere Wege.. Würde sich aber den Spaß vllt auch wieder Kosten lassen…

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hilflos

muss man die Schenkung nicht aktiv angeben und darf sich nicht auf den Notar verlassen Wenn ja wo bei bei der Einkommensteuererklärung ? die für 2021 dürfte ja wohl abgeschlossen sein

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chirlu
vor 29 Minuten von hilflos:

wo bei bei der Einkommensteuererklärung ?

 

Nirgends, da es nichts mit der Einkommenssteuer zu tun hat.

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Raphau

Genau!

Grundsätzlich ist das Finanzamt über die Schenkung ja informiert (durch den Notar). 
Meines Erachtens ist der Vorgang doch auch völlig üblich und verstehe deshalb auch nicht warum es hierzu im Internet keine Erfahrungswerte gibt. Oder ist es einfach nur unüblich, dass sich das Finanzamt 2 Jahre nicht gerührt hat?

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chirlu
vor 1 Minute von Raphau:

Oder ist es einfach nur unüblich, dass sich das Finanzamt 2 Jahre nicht gerührt hat?

 

Nein, es ist normal, dass das Finanzamt nicht reagiert, wenn es nichts zu kassieren gibt.

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Raphau

Aber jetzt müsste es sich ja nach meiner Anfrage eigentlich rühren, oder?

Vllt. ist der ganze Fall aber ja doch komplexer und man muss mal einen Steuerberater fragen wie man hier am besten vorgeht…

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gruber

Bei mir lief das zeitlich so:

Nachdem ich im Grundbuch stand habe ich die Schenkung beim Finanzamt angezeigt.

3 Monate später kam die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung. Die habe ich ausgefüllt, aber keinen Wert angegeben.

16 Monate später hat sich mein örtliches Finanzamt gemeldet wegen Bewertung des Grundstücks und des Hauses. Gleichzeitig wurde vorläufig Steuer festgesetzt.

Ich habe innerhalb von knapp einem Monat alle geforderten Unterlagen gesammelt, Fragebögen ausgefüllt etc. und dort hin geschickt.

6 Monate später kam dann wieder von einem ganz anderen Finanzamt der endgültige Bescheid.

Gesamtdauer: 2 Jahre 3 Monate

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Raphau
vor 12 Stunden von gruber:

Bei mir lief das zeitlich so:

Nachdem ich im Grundbuch stand habe ich die Schenkung beim Finanzamt angezeigt.

3 Monate später kam die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung. Die habe ich ausgefüllt, aber keinen Wert angegeben.

16 Monate später hat sich mein örtliches Finanzamt gemeldet wegen Bewertung des Grundstücks und des Hauses. Gleichzeitig wurde vorläufig Steuer festgesetzt.

Ich habe innerhalb von knapp einem Monat alle geforderten Unterlagen gesammelt, Fragebögen ausgefüllt etc. und dort hin geschickt.

6 Monate später kam dann wieder von einem ganz anderen Finanzamt der endgültige Bescheid.

Gesamtdauer: 2 Jahre 3 Monate

Danke für die Info.

Die Schenkung habe ich nie angezeigt, da ja durch den Notar erfolgt.

Vermutlich musste ich nie eine Erklärung abgeben da der steuerliche Betrag weit unter der Freiebträgen liegt. Dies könnte sich aber jetzt mit weiteren Schenkungen ändern, deshalb wäre es halt vorab so wichtig den durch das Finanzamt ermittelten steuerlichen Betrag zu kennen. 
Meines Erachtens alles kein Hexenwerk, aber in D muss wohl alles mit Steuern möglichst kompliziert und intransparent sein…

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Raphau

Jetzt kam die Antwort vom Finanzamt, dass bisher kein Wert ermittelt wurde da dies steuerlich nicht erforderlich war.

Also das ist doch einfach nur lächerlich…

Wie soll man denn da jetzt weiter vorgehen?

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paradox82
vor 2 Stunden von Raphau:

Also das ist doch einfach nur lächerlich…

Sollen die jetzt von Amts wegen tätig werden, ohne steuerbares Ereignis!? Da sage ich als Steuerzahler: richtig so.

 

Nimm doch dein eigenes Geld in die Hand und such dir einen kompetenten Steuerberater. Dafür sollte das Vermögen noch so eben reichen…

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geldvermehrer
vor 3 Stunden von Raphau:

Jetzt kam die Antwort vom Finanzamt, dass bisher kein Wert ermittelt wurde da dies steuerlich nicht erforderlich war.

Also das ist doch einfach nur lächerlich…

Wie soll man denn da jetzt weiter vorgehen?

Kann es ein, dass das Finanzamt immer erst die 10 Jahresregel bei Erbschaft abwartet und dann rückwirkend alles verschenkte/vererbte innerhalb 10 Jahre bewertet?

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