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commy

ETF Sparplan vom Kind (Juniordepot) versteuern?

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commy

Guten Morgen,

 

gestern Abend hatte ich eine Diskussion über die ETF Sparpläne meiner Kinder. Ich habe zwei Juniordepots und bespare da jeweils den ETF ACWI von Xtrackers.

 

Jedes Kind hat ja ganz normal jedes Jahr den Sparerfreibetrag über 801 € (ich glaube ab 2023 sogar 1.000 €).

Mein Verständnis zur Nutzung dieses Freibetrag ist wie folgt. 

Ich muss Anteile verkaufen, also Gewinn wirklich realisieren, um den Freibetrag auszunutzen. Sprich am Ende des Jahres am besten Anteile verkaufen, um sie dann wieder zu reinvestieren. 

So könnte man verhindern, dass das Kind irgendwann in 20 Jahren alles verkauft und auf den kompletten Betrag die (vermutlich) 25% Kapitalertragsteuer bezahlt.

 

Jetzt war mein Gegenüber nicht sicher und er meinte ich brauche nichts verkaufen, sondern ich kann den Sparerfreibetrag auch ohne Verkauf ausnutzen.

Nur bin ich mir nicht sicher, wie das möglich sein soll. Er wusste es auch nicht genau ("hat es mal gehört"). 
Vielleicht ist er ja auf dem Holzweg.

 

Wie seht ihr das? Kann man den Sparerfreibetrag auch ohne Verkauf nutzen? Dann bräuchte ich ja irgendwas schriftliches, um zu beweisen, dass ich damals den Betrag x bereits versteuert habe, wenn ich Anteile in 20 Jahre verkaufen möchte.

 

 

Danke und LG

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Sapine

Hier findest Du eine recht umfangreiche Beschreibung über die aktuelle Besteuerung von Investmentfonds. 

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/

 

Den Sparerpauschbetrag kann man ausschöpfen über Ausschüttungen und/oder die ab 2019 erhobene Vorabpauschale, die vor allem bei thesaurierenden Fonds einen Teil der Gewinne auch ohne Verkauf versteuert. Wenn der Pauschbetrag danach nicht ausgeschöpft ist und immer noch Gewinne vorhanden sind, kann man diese über Verkauf realisieren. Sie werden dann mit 0 Euro versteuert. Wichtig ist ein preisgünstiges Depot zu haben, dass die Gebühren den Steuervorteil nicht auffressen, denn man hat sowohl für den Verkauf als auch den Neukauf Gebühren zu zahlen. Die Kaufgebühr lässt sich durch die Anpassung der Sparrate umgehen. Für Kinder kann man übrigens auch einen sogenannte NV-Bescheinigung beantragen womit auch höhere Erträge steuerfrei sind als nur die 1000 Euro 

 

Natürlich muss man das nicht jedes Jahr machen. Gerade am Anfang ist das Depot noch nicht so groß, da reicht es wenn man es vielleicht alle paar Jahre macht. Das hängt natürlich von der Depotgröße und der Börsenentwicklung ab. Mit Blick auf später spart man damit übrigens nicht nur möglicherweise die Kapitalertragssteuer sondern entgeht auch der Falle mit der Krankenversicherung. Wenn Kinder nämlich zu hohe Einkünfte haben, fallen sie aus der Familienversicherung heraus und müssten sich selbst versichern. Die jeweils gültige Einkommensgrenze findest du über die Krankenkassen. 

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Avendo

Ja, man kann den ohne Verkauf nutzen, wenn man Ausschüttungen erhält oder eine Vorabpauschale anfällt. Dazu kommt, dass deine Kids nicht nur 1.000€ sondern mit einer NV Bescheinigung vom Finanzamt etwas über 10.000€ Gewinn steuerfrei jedes Jahr realisieren können solange keine anderen Einkünfte bestehen.

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user0089

Wenn es in Richtung Ausnutzung der NV-Bescheinigung geht, sollte man auch die Familienversicherung in der gesetzlichen Versicherung im Auge behalten.

Siehe https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/.

Hier ist ab etwa 5.820 € im Jahr an Einkünften eine eigene Versicherung notwendig. Das habe ich immer versucht zu vermeiden.

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commy

Vielen Dank Euch!

 

Ok, dann ist es bei meinen Kindern nur über die sogenannte Vorabpauschale möglich. 

Wie genau das geht ist aber leider in dem Artikel nicht erklärt.

 

Diese Pauschale wird ja von der Bank automatisch abgeführt aber wo und wie trägt man diesen Betrag in die Steuererklärung ein? Gibt es da nicht zufällig eine Anleitung :) ich habe beim googeln nichts brauchbares gefunden.

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Irismaria

du kannst ja bei den Banken einen Freistellungsauftrag einstellen, dann werden die Erträge automatisch von der Bank verrechnet und du musst nichts in der Steuererklärung eintragen

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commy

Ja, hm, aber der wird doch nur ausgenutzt, wenn ich etwas aktiv verkaufe? So dass ich am Ende des Jahres einen Steuerbescheid bekomme mit den entsprechenden Kapitalerträgen.

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etf-friese
vor 6 Minuten von commy:

aber der wird doch nur ausgenutzt, wenn ich etwas aktiv verkaufe?

Nein, die Vorabpauschalen werden auch mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.

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BigSpender09

Es wäre schon sehr unnützer Aufwand für ein paar Euro abgeführte Vorabpauschale eine Steuererklärung für die Kinder abzugeben.

Also entweder den Freistellungsgauftrag einrichten, damit die Vorabpauschale damit verrechnet wird oder direkt eine NV Bescheinigung für die Kinder beantragen.

Was Anfangs aber vermutlich auch etwas zu viel des Guten wäre. Um das beurteilen zu können, müsste man aber wissen um welche Summen es hier geht.

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commy

Und ich dachte die Investmentsteuerreform sollte alles leichter und verständlicher machen... :D

Ich sehe gerade, dass schon entsprechende Freisteller in den beiden Depots aktiv sind. Also muss ich gar nichts machen? Nichts in der Steuererklärung angeben?

Aber angenommen ich verkaufe in 20 Jahren einen Betrag über 20.000 € - Rendite sagen wir mal 10% was eben 2.000 € sind. 1.000 € davon sind steuerfrei aber auf die anderen 1.000 € kommen 25% -> 250€ Steuern.
Diese 250€ möchte ich ja gerne vermeiden, indem jährlich oder alle paar Jahre schon während der Sparphase die Pauschbeträge genutzt werden.

 

Denkfehler?

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etf-friese
vor 6 Minuten von commy:

angenommen ich verkaufe in 20 Jahren einen Betrag über 20.000 €

In 20 Jahren sind die Kinder mindestens 18 ;-) Du verkaufst dann gar nichts mehr, Du bist nicht mehr zuständig. Ansonsten kann man das vielleicht alle 5 Jahre mal machen, macht den Kohl aber auch nicht fett. 

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Sapine
vor 12 Minuten von commy:

Denkfehler?

Lies die vorherigen Beiträge noch mal durch und versuche zu verstehen inkl. dem verlinkten Artikel. 

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BigSpender09

 

vor 7 Minuten von commy:

Nichts in der Steuererklärung angeben?

Für die Kinder ist gar keine Steuererklärung abzugeben, solange man unter dem Pauschbetrag von 1.000€ bleibt und der Freistellungsauftrag eingerichtet ist.

Sollte man den vergessen KANN / SOLLTE man eine Erklärung einreichen, um sich die Steuern zurückzuholen.

 

Sollte man irgendwann über den Freibetrag kommen, sollte man dann eine NV Bescheinigung besorgen.

Sobald Gewinne auflaufen, die in Richtung des oben erwähten Betrages kommen (Stichwort Familienverischerung) sollte man dann die Gewinne auch mal steuerfrei realisieren und das Geld direkt wieder anlegen.

 

 

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