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juliusjr

Wie vorgehen, wenn Broker falsch versteuert?

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Hab heut Post von ING erhalten. Sie haben meinen Einspruch erhalten, akzeptieren ihn aber nicht aus dem bereits genannten Grund (dass wm datenservice Fälligkeit 31.12.22 angibt)

 

Falls ich nicht zufrieden damit bin soll ich das Schlichtungsverfahren der Banken wählen(Ombudsmann) oder Klage einreichen. 

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IndexP

Und die Genußscheine gehören wirklich (und unwiderruflich) Deinem Kind?

Oder hat sich da jemand bei der Steuer-Optimierung verzockt?

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juliusjr

Ähm, ja, sie bekam mal eine Schenkung von mir und die Schenkung wurde auch ans Finanzamt gemeldet....

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kleinerfisch
Am 13.1.2023 um 10:57 von juliusjr:

Falls ich nicht zufrieden damit bin soll ich das Schlichtungsverfahren der Banken wählen(Ombudsmann) oder Klage einreichen. 

Schlichtungsverfahren kostet nichts und braucht keinen Anwalt.

Außerdem wird die Verjährung gehemmt, man kann also anschließend immer noch klagen.

Umgekehrt oder gleichzeitig geht's allerdings nicht.

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Das endgültige Urteil der Schlichtung ist noch nicht gefallen, aber eigentlich kann man sich die Schlichtung sparen. Das is eigentlich nur eine Instanz die nochmal alles wiederholt. Sie darf aber steuerlich eh kein Urteil sprechen. Ich hätt mir das also sparen können und sollen. Es kann nur ein Urteil geben wenn sie die ING steuerlich nicht beraten dürfen und sich nicht steuerlich einmischen dürfen.....

Außerdem brauchen die 1,5 Monate um mir die Stellungsnahme der anderen Bank zu schicken - ist das so gewollt?

Hat schon jemand mal die Schlichtung als nütlich empfunden?

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kleinerfisch

Ja, ich habe bereits mehrfach dort "geklagt" und entweder Recht bekommen oder die Bank wurde auf einmal kooperationsbereit.

Und ja, es ist langwierig. Natürlich muss man dem Ombudsmann die Angelegenheit schildern. Der Aufwand hielt sich für mich in Grenzen, weil ich ja alles schon mal an die Bank geschrieben hatte.

 

vor 23 Stunden von juliusjr:

Sie darf aber steuerlich eh kein Urteil sprechen.

Wie kommst Du darauf?

Sie kann Urteile sprechen über die steuerliche Behandlung Deiner Erträge durch die Bank. Das betrifft ja nur das Verhältnis zwischen Dir und der Bank.

Das Finanzamt könnte bei Angabe der Details eine andere Auffassung habe, aber das ist ein ganz anderer Vorgang. Es ist außerdem unwahrscheinlich, da die Steuer bereits abgegolten ist und entweder gar nicht angegeben wird oder durch die Jahressteuerbescheinigungen der Banken als nachgewiesen gilt, in der nur Summen auftauchen.

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Dankeschön für deinen Erfahrungsbericht.

Ich hab die Schlichtung angeschrieben (in der Wartezeit der Stellungsnahme der gegnerischen Bank) und gefragt ob sie überhaupt Urteile in Steuerangelegenheiten geben kann: Die Antwort war: Nein, dürfen sie nicht, sie wollen nur vermitteln.....(genaue Antwort müsst ich nachschauen, hab ich ja nicht per email, weil sie nur per Brief antworten....)

Hab jetzt meine Rechtsschutz angefragt ob sie den Fall annehmen. Ich soll jetzt zuerst ein Anwaltstelefon kostenlos von ihnen anrufen, das kann evtl schon helfen. Das werd ich am Montag mal machen... .

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juliusjr

Ein Ombudsmann hat mir jetzt geschrieben: Kurzfassung:Er kann steuerlich kein Urteil geben und die ING müsste sich sowieso nicht dran halten.

 

Das hätten die mir auch gleich sagen können (ok, als ich mal zwischendurch gefragt hab, haben sie mir es ja schon so gesagt).

Wenigstens ist jetzt die Antwort sehr zügig gekommen.... 

Ich nehm jetzt einen Rechtsanwalt und werd euch irgendwann schreiben wie es weiter gegangen ist....

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von juliusjr:

Ich nehm jetzt einen Rechtsanwalt und werd euch irgendwann schreiben wie es weiter gegangen ist....

 

Willst Du das wirklich machen? Kostet Geld - und die Erfolgsaussichten sind eher gering.

 

Vielleicht solltest Du Dir für die Zukunft merken, dass man bei Zahlungen um den Jahreswechsel nicht im Voraus wissen kann, ob sie noch im alten Jahr oder erst im neuen Jahr ankommen.

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Allesverwerter
vor 3 Stunden von juliusjr:

Ein Ombudsmann hat mir jetzt geschrieben: Kurzfassung:Er kann steuerlich kein Urteil geben und die ING müsste sich sowieso nicht dran halten.

 

Das hätten die mir auch gleich sagen können (ok, als ich mal zwischendurch gefragt hab, haben sie mir es ja schon so gesagt).

Wenigstens ist jetzt die Antwort sehr zügig gekommen.... 

Ich nehm jetzt einen Rechtsanwalt und werd euch irgendwann schreiben wie es weiter gegangen ist....

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html;jsessionid=123B19513BDA429312E5016C0378018E.2_cid500#doc14738830bodyText1

Das wäre noch eine Option...

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juliusjr
· bearbeitet von juliusjr

Bafin hab ich angefragt und will sich nicht in Steuerangelegenheiten einmischen. 

Wegen Rechtsanwalt: so hat es eigentlich auch gleich anfangs  mein Steuerberater gesagt. Der hat es als eindeutig für 2023 angesehen. 

 

Problem ist dass ING es nicht juckt, weil WM datenservice fällig 31.12.2022 eingespeichert hat und ING meint die  Besteuerung mit dem Fälligkeitsdatum fest zu machen. 

 

Aber Drägerwerk gab es 2020 die Meldung im Bundesanzeiger, dass der Genussschein am 2.1.23 fällig wird. Und so hab ich auch das Geld valuta bekommen. 

 

Ja die Frage ist, ob beides gültig ist und mir die ING die Zunge rausrecken darf.....

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chirlu

Statt Geld für einen Rechtsanwalt rauszuwerfen, würde ich es jetzt per Steuererklärung mit dem Finanzamt regeln (wie ja auch schon zweimal vorgeschlagen wurde).

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kleinerfisch
vor 12 Stunden von chirlu:

Statt Geld für einen Rechtsanwalt rauszuwerfen, würde ich es jetzt per Steuererklärung mit dem Finanzamt regeln (wie ja auch schon zweimal vorgeschlagen wurde).

Sehe ich auch so.

Wenn das Finanzamt Dir recht gibt, kannst Du die ING immer noch auf Zinsen für die entgangene Liquidität verklagen.

Da hat der Ombudsmann schon mal die Comdirect verdonnert...

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