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Idontcare

Beitragsanpassung Krankentagegeld

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Idontcare

Hallo zusammen,

 

seit mehreren Jahren habe ich eine Krankentagegeldversicherung bei der HUK-Coburg - Tarif KT6. Da hat mich gestern zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit eine Beitragsanpassung erreicht. Fairerweise muss man sagen, dass die Versicherung sich wirklich Mühe gibt, den Prozess und Hintergrund zu erklären. Es ist aber für den Laien trotzdem schwer nachvollziehbar. Ich meine aber den Mechanismus verstanden zu haben wie folgt: Es gelten die gleichen Mechanismen wie bei einer "normalen" privaten Krankenversicherung. Angeschaut werden innerhalb der Versicherungskohorte die Parameter Prozentuale Abweichung Versicherungsleistung im Vergleich zum Schwellwert, Prozentuale Abweichung Sterblichkeit, Rechnungszins und Storno, wobei die zwei letzteren keine Auslöser für eine Beitragsanpassung sind. Jetzt ergibt sich bei beiden Erhöhungen folgendes Szenario:

Die Abweichung der Versicherungsleistung ist riesig negativ. In der aktuellen Erhöhung -23,2% vs. Schwellwert 5%. Die Abweichung Sterblichkeit ist vernachlässigbar (0.1%). Soweit so gut, das bedeutet die Versicherung hat zu konservativ kalkuliert, daher sollte die Versicherung günstiger werden. Sterblichkeit ändert nichts, die Stornoquote ist auch runtergegangen. Super, ich habe die letzten Jahre zu viel gezahlt für die Versicherung und jetzt wird's daher günstiger! Realität ist leider eine andere. Über die zwei Beitragsanpassungen steht unter dem Strich eine Erhöhung von ca. 25%. Grund ist, dass der Rechnungszins auch runter gegangen ist und jetzt in der Neukalkulation der niedrigere Zins berücksichtigt wird.

Nun, ich muss gestehen, dass es mir schwer fällt das zu akzeptieren und es fühlt sich nach einer Benachteiligung des Versicherten an. Weil pragmatisch betrachtet bedeutet das ja: Ich habe die letzten Jahre zu viel für die Versicherung bezahlt weil die Leistungen deutlich geringer ausgefallen sind als kalkuliert. Auf der anderen Seite hat die Versicherung zu optimistisch für den Rechnungszins kalkuliert, was ich jetzt zumindest teilweise im Bereich deren Geschäftsrisikos verorten würde. Durch die vorsichtige Kalkulation bei den Leistungen, bekommt die Versicherung aber jetzt die Möglichkeit ihr Geschäftsrisiko auf den Versicherten abzuwälzen. Jetzt befinden wir uns aber ja in einer Phase steigender Zinsen. Wenn der Rechnungszins dann wieder hochgeht, gibt's dann auch wieder eine Anpassung in die Gegenrichtung? Ja aber nur, wenn es auch wieder eine ausreichende Abweichung bei Versicherungsleistung und Sterblichkeit als Trigger gibt. Es kann also ein Szenario eintreten, wo es keinen Trigger gibt und die Versicherung dann den Zinsvorteil als Gewinn einfach einstreicht, während sie das negative Geschäftsrisiko jetzt auf mich abwälzen kann. Das fühlt sich zumindest nicht fair an und es fällt mir schwer mir vorzustellen, dass dies die Intention des Gesetzgebers war der diesen Prozess definiert hat. Daher die Frage: Habe ich hier irgendwas falsch verstanden? Wenn nein, fühlt sich das für andere nicht unfair an? Wenn ja, warum gab es da noch keinen Aufschrei? Oder hab ich den nur nicht mitbekommen? Außerdem stellt sich mir die Frage, ob die Kalkulationsgrundlage jetzt "ge-resetted" wird? Also Versicherung hat mit 23.2% zu hohen Leistungen kalkuliert. Für die nächste mögliche Beitragsanpassung, ist das Bezugsniveau immer noch das gleiche wie am Anfang? Oder eben das um 23.2% niedrigere? Im ersten Fall müsste der Beitrag ja in jedem Jahr neu kalkuliert werden in dem die Abweichung größer Schwellwert ist - dann stellt sich mir die Frage warum das komischerweise erst seid der Niedrigzinsphase passiert? Im zweiten Fall hab ich ja jetzt sozusagen die Kalkulationsgrundlage auf ein realistisches Niveau angepasst, die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer weiteren Anpassung kommt ist also reduziert, d.h. ich werde nicht vom steigenden Zinsniveau profitieren, dass wird einzig und allein die Versicherung. Beides erscheint mir wenig sinnvoll.

 

LG,

 

Idontcare

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chirlu
vor 8 Minuten von Idontcare:

Wenn der Rechnungszins dann wieder hochgeht, gibt's dann auch wieder eine Anpassung in die Gegenrichtung? Ja aber nur, wenn es auch wieder eine ausreichende Abweichung bei Versicherungsleistung und Sterblichkeit als Trigger gibt.

 

Richtig. Beschwerden an den Gesetzgeber; es halten schon lange viele für sinnvoll, die auslösenden Faktoren weiter zu fassen.

 

vor 12 Minuten von Idontcare:

warum gab es da noch keinen Aufschrei?

 

Dein konkreter Fall ist selten. Die Klagen beziehen sich eher darauf, dass alle paar Jahre die Beiträge heftig erhöht werden statt gleichmäßig jedes Jahr ein bisschen.

 

vor 10 Minuten von Idontcare:

Es kann also ein Szenario eintreten, wo es keinen Trigger gibt und die Versicherung dann den Zinsvorteil als Gewinn einfach einstreicht

 

Nein. Der Versicherer ist ein Verwalter; die Versicherung bist du mit den anderen in deinem Tarif. Eventuelle Überzinsen fließen (größtenteils) den Versicherten wieder zu, in Form von Beitragsrückerstattungen, reduzierten Beitragsanpassungen u.a. Allerdings unter Umständen nicht direkt in diesem Tarif.

 

vor 15 Minuten von Idontcare:

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob die Kalkulationsgrundlage jetzt "ge-resetted" wird? Also Versicherung hat mit 23.2% zu hohen Leistungen kalkuliert. Für die nächste mögliche Beitragsanpassung, ist das Bezugsniveau immer noch das gleiche wie am Anfang? Oder eben das um 23.2% niedrigere?

 

Das jetzige (niedrigere).

 

vor 15 Minuten von Idontcare:

Im zweiten Fall hab ich ja jetzt sozusagen die Kalkulationsgrundlage auf ein realistisches Niveau angepasst, die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer weiteren Anpassung kommt ist also reduziert

 

Ich würde eher sagen, die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, denn der Rückgang der Krankheitstage ist sicher coronabedingt gewesen.

 

vor 17 Minuten von Idontcare:

ich werde nicht vom steigenden Zinsniveau profitieren, dass wird einzig und allein die Versicherung.

 

Wie gesagt, die Versicherung bist du.

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