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Archangel

mehrere Beschäftigungsverhältnisse, GKV und PKV

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Archangel

Hallo zusammen,

 

so, nach dem freundlichen Hinweisen, dass das Thema hier auch diskutiert werden kann, hoffe ich auf eure Erfahrung & euer Wissen. 

 

Ich versuch es mal sinnvoll aufzubauen

 

Die Situation: 

Mann, 50 Jahre, ist zurzeit hauptberuflich angestellt (1/2 Stelle) und nebenberuflich selbstständig. Vor Corona war es andersherum, daher war er damals in der PKV versichert. Als sich die Verhältnisse verschoben haben, wurde dies dem Arbeitgeber gemeldet und damit auch die GKV-Pflicht ausgelöst (1/2 Stelle, natürlich unter Pflichtgrenze). 

 

1. Frage

Jetzt ändern sich die Verhältnisse möglicherweise wieder, d.h. die freiberufliche Tätigkeit überwiegt evtl. in 2023 wieder. Annahme, es wird dem Arbeitgeber gemeldet und die GKV Pflicht entfällt. Was passiert dann? Besteht die GKV Versicherung weiter, als freiwillige Versicherung für Selbständige (er ist freiberuflich tätig, aber ich denke, das entspricht dann selbstständig) und er muss den Beitrag allein zahlen, d.h. ohne Anteil des AG? Welches Einkommen ist für den GKV Beitrag relevant, nur das freiberufliche, oder angestellt + freiberufliches Einkommen? Dann sind wir ziemlich schnell beim Höchstsatz, allein, also gute 900€.

 

Eine Anwartschaft in der PKV wurde aufrechterhalten und könnte wieder genutzt werden (und liegt natürlich unter 900€) . Aber eigentlich war der Mann ganz froh, wieder in der GKV zu sein, da es nahezu keine Rentenansprüche gibt und die PKV im Alter als nicht finanzierbar erscheint. Daher Übergang zur ...

 

... 2. Frage:

unter der Annahme, der Mann bleibt in der GKV und zahlt die nächsten 17 Jahre den 900 € Beitrag - gibt es eine einfach Erklärung/Übersicht, was er erfüllen muss, um bei Renteneintritt in der GKV als Rentner versichert zu bleiben? Mit geringer Rente scheint die GKV eindeutig die bessere Wahl zu sein. Wenn es das nicht gibt, kann das ein Rentenberater erläutern, oder ist das aufgrund der Schnittstelle zur GKV Rechtslage auch schwierig?

 

Ich habe noch mehr Fragen, aber das ist ein guter Anfang. :-)

 

Danke. 

Ach ja, der Mann ist mein Mann, und wir haben zwei Kinder. Den Komplexitätstreiber bringe ich dann aber in den Folgefragen. ;-)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 20 Minuten von Archangel:

unter der Annahme, der Mann bleibt in der GKV und zahlt die nächsten 17 Jahre den 900 € Beitrag - gibt es eine einfach Erklärung/Übersicht, was er erfüllen muss, um bei Renteneintritt in der GKV als Rentner versichert zu bleiben? Mit geringer Rente scheint die GKV eindeutig die bessere Wahl zu sein. Wenn es das nicht gibt, kann das ein Rentenberater erläutern, oder ist das aufgrund der Schnittstelle zur GKV Rechtslage auch schwierig?

Zitat

Die Vorversicherungszeit [für KVdR]gilt als erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10tel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung bestanden hat.[3][4] Für jedes leibliche, Adoptiv- oder Pflegekind werden seit 2017 pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeiten angerechnet, ganz gleich wer das Kind betreut hat.

Krankenversicherung der Rentner – Wikipedia Kannst du also selbst ausrechnen, könnte aber mit 50 schon zu spät sein, ggf. retten es die Kinder. 

Beispielrechnung: Mit 17 das erste Mal in Rente eingezahlt, mit 67 aufgehört -> zweite Hälfte ist von 42 bis 67, davon 90% sind würde heißen er hat nur Anspruch, wenn er ab 67-25*0.9 = 44.5 schon in die GKV gewechselt wäre.

 

vor 20 Minuten von Archangel:

[...] da es nahezu keine Rentenansprüche gibt und die PKV im Alter als nicht finanzierbar erscheint.

Als Selbstständiger ist man von Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung befreit. Das ist ein Fluch und ein Segen, aber wer gar kein Vermögen anspart wird in die Altersarmut rutschen...

 

vor 20 Minuten von Archangel:

Welches Einkommen ist für den GKV Beitrag relevant, nur das freiberufliche, oder angestellt + freiberufliches Einkommen?

Zitat

Ihre Krankenversicherungspflicht als Unternehmer und zusätzlich Angestellter ergibt sich daraus, ob die Krankenkasse Ihre Selbstständigkeit als haupt- oder nebenberuflich einstuft. Gilt sie als nebenberuflich, so sind Sie allein über Ihr Angestelltenverhältnis krankenversichert und für die selbstständige Tätigkeit fallen keine Beiträge an. Stuft die Krankenkasse Ihr Business jedoch als hauptberuflich ein, müssen Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern.

Nebenberuflich selbstständig & Krankenversicherung (selbststaendigkeit.de)

 

vor 20 Minuten von Archangel:

gibt es eine einfach Erklärung/Übersicht, was er erfüllen muss, um bei Renteneintritt in der GKV als Rentner versichert zu bleiben?

Er muss gar nichts tun wenn er vorher in der GKV war. Wenn er die obigen Anforderungen für die KVdR nicht erfüllt, kann er sich aber nur freiwillig versichern, dann zählt aber nicht nur die Rente zum GKV-Beitrag, sondern auch alle anderen Einkommen wie zB durch Kapitalerträge oder Vermietung. Wenn es gar keine Einkünfte gibt (sehr niedrige Rente, weil nichts in GRV eingezahlt), dann ist mindestens der "Mindestbeitrag" zu zahlen.

 

Was man auch auf dem Radar haben sollte ist die Altersgrenze von 55, danach ist eine Rückkehr zur GKV fast unmöglich.

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Cauchykriterium
vor 5 Minuten von slowandsteady:

Krankenversicherung der Rentner – Wikipedia Kannst du also selbst ausrechnen, könnte aber mit 50 schon zu spät sein, ggf. retten es die Kinder. 

Beispielrechnung: Mit 17 das erste Mal in Rente eingezahlt, mit 67 aufgehört -> zweite Hälfte ist von 42 bis 67, davon 90% sind würde heißen er hat nur Anspruch, wenn er ab 67-25*0.9 = 44.5 schon in die GKV gewechselt wäre.

Nur der Vollständigkeit, weil es sonst leicht mißverständlich wäre: die Krankenversicherung der Rentner ist nur ein besonderer ("empfehlenswerter") Status innerhalb der GKV. Man kann als Rentner auch unter gewissen Voraussetzungen einfach so in der GKV sein.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 24 Minuten von Archangel:

die GKV Pflicht entfällt. Was passiert dann? Besteht die GKV Versicherung weiter, als freiwillige Versicherung für Selbständige

 

Er kann die Versicherung als freiwillige Versicherung fortsetzen (oder eben in die PKV).

 

vor 24 Minuten von Archangel:

Welches Einkommen ist für den GKV Beitrag relevant, nur das freiberufliche, oder angestellt + freiberufliches Einkommen? Dann sind wir ziemlich schnell beim Höchstsatz, allein, also gute 900€.

 

Der Beitrag für freiwillig Versicherte richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also nach sämtlichem Arbeitseinkommen, Kapitalerträgen, Mieteinkünften usw.

 

vor 24 Minuten von Archangel:

er ist freiberuflich tätig, aber ich denke, das entspricht dann selbstständig

 

Kommt auf die Tätigkeit an. Er könnte auch in den Bereich der Künstlersozialversicherung fallen, dann ist alles wieder anders.

 

vor 24 Minuten von Archangel:

unter der Annahme, der Mann bleibt in der GKV und zahlt die nächsten 17 Jahre den 900 € Beitrag - gibt es eine einfach Erklärung/Übersicht, was er erfüllen muss, um bei Renteneintritt in der GKV als Rentner versichert zu bleiben?

 

Wenn er vorher in der GKV ist, kann er das auf jeden Fall bleiben, ggf. weiterhin freiwillig versichert (mit Beitrag, der sich auf alle Einkommensquellen bezieht). Wenn er die Vorversicherungszeit erreicht, wird er jedoch als Rentner versicherungspflichtig und zahlt dann nur Beitrag auf Renten. Vorausgesetzt …

vor 24 Minuten von Archangel:

da es nahezu keine Rentenansprüche gibt

… er bekommt überhaupt eine gesetzliche Rente (fünf Jahre Beiträge, ggf. kann er auch jetzt anfangen, freiwillige Beiträge einzuzahlen).

 

vor 16 Minuten von slowandsteady:

Beispielrechnung: Mit 17 das erste Mal in Rente eingezahlt, mit 67 aufgehört

 

Relevant ist die Aufnahme einer Berufstätigkeit, egal ob rentenversicherungspflichtig oder nicht; und für das Ende des Zeitraums der Antrag auf Rente.

 

vor 16 Minuten von slowandsteady:

Auch noch relevant ist die Altersgrenze von 55, danach führt kein Weg mehr zurück zur GKV.

 

„Keiner“ ist übertrieben. Aber der jetzige Weg zum Beispiel (Reduzierung der Selbständigkeit) hätte ab 55 nicht mehr funktioniert.

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Archangel

Hi zusammen, 

 

erstmal danke. Meine eine Frage wurde noch nicht ganz beantwortet:

 

Welches Einkommen ist für den GKV Beitrag relevant, nur das freiberufliche, oder angestellt + freiberufliches Einkommen? - > unter der Annahme, dass die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft wird. 

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chirlu
Gerade eben von Archangel:

Welches Einkommen ist für den GKV Beitrag relevant

 

Wie gesagt, alles.

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Archangel

ah, war zu schnell, chirlu hat das schon erläutert.

Dann Danke für jetzt, dann heißt es wohl nachforschen, ob er die 9/10 noch schafft/schaffen kann. 

Die Erklärung war sehr hilfreich! 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 3 Minuten von Archangel:

unter der Annahme, dass die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft wird. 

Zitat

Stuft die Krankenkasse Ihr Business jedoch als hauptberuflich ein, müssen Sie sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern.

Er muss sich dann "freiwillig" versichern. Dann zählt in der GKV das gesamte Einkommen des Mannes.

Ist es die Selbstständigkeit nur "nebenberuflich" und das Angestellteneinkommen <JAEG, dann ist er pflichtversichert und es zählt nur das Arbeitseinkommen als Angestellter.

Liegt das Arbeitseinkommen als Angestellter > JAEG, dann ist er auch freiwillig versichert und zahlt den Höchstbetrag - das ist dann aber unabhängig vom zusätzlichen Nebeneinkommen als Selbstständiger.

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Archangel
Am 20.1.2023 um 15:55 von chirlu:

 

Relevant ist die Aufnahme einer Berufstätigkeit, egal ob rentenversicherungspflichtig oder nicht; und für das Ende des Zeitraums der Antrag auf Rente.

 

So, jetzt noch ein paar Nachfragen... :-)

 

Okay, er hat mit 17 eine Ausbildung begonnen, dass ist dann wahrscheinlich eine Berufstätigkeit. :-) Und der Renteneintritt ist mit 67 möglich, dazwischen liegen 50 Jahre, d.h. es kommt auf die letzten 25 Jahre an, und davon 9/10, also 22,5 Jahre, also von 44,5 bis 67. Jetzt haben wir ja zwei Kinder, also bekommt er irgendwie 6 Jahre zusätzlich? Und wenn ja, wie rechne ich die ein? Braucht er dann nur noch 22,5-6 = 16,5 Jahre? Und damit würde ca. Eintritt in die GKV mit 50 reichen? (Eintritt erfolgte mit Ende 47)

 

Aber oben steht ja auch, dass es auf den Renteneintritt ankommt  - kann man zur Not auch einfach später beantragen, z.b. mit 68 Jahren? Der gesetzliche Rentenanspruch ist ja eher gering, und wenn Einkünfte vor allem aus anderen Quellen kommen könnten, wäre die KdR sehr attraktiv. 

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chirlu

@Archangel: Ja, das dürfte alles so stimmen. Im Detail kannst du es im Rundschreiben zur KVdR noch einmal nachlesen (ab Seite 22).

 

vor einer Stunde von Archangel:

Aber oben steht ja auch, dass es auf den Renteneintritt ankommt  - kann man zur Not auch einfach später beantragen, z.b. mit 68 Jahren?

 

Es scheint ja hier nicht relevant zu sein, aber grundsätzlich geht das. Es kommt allerdings nicht auf den Beginn der Rente an, sondern auf den Zeitpunkt des Antrags auf Rente.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 2 Stunden von Archangel:

Okay, er hat mit 17 eine Ausbildung begonnen, dass ist dann wahrscheinlich eine Berufstätigkeit. :-)

Steht auch in dem Rundschreiben, dass @chirlu ausgegraben hat, Seite 25:

image.png.9d5dc85ce7bd8f3719e2f81d7831b1b4.png

vor 50 Minuten von chirlu:

Es kommt allerdings nicht auf den Beginn der Rente an, sondern auf den Zeitpunkt des Antrags auf Rente.

Das sollte sich i.d.R aber maximal um ein paar Monate (=Bearbeitungszeit für Rentenantrag) unterscheiden. Es kann aber relevant werden wenn es knapp ist. Die 9/10-Regelung gilt nämlich taggenau.

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Archangel

Hallo zusammen, eine (wahrscheinlich ;-)) letzte Frage zu dem Thema: kann man das bei den Rentenberatern der GKV im Gesprächstermin validieren lassen? Also wäre das die richtige Stelle dafür? 

 

Danke & viele Grüße, Alexa

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hilflos
vor einer Stunde von Archangel:

Hallo zusammen, eine (wahrscheinlich ;-)) letzte Frage zu dem Thema: kann man das bei den Rentenberatern der GKV im Gesprächstermin validieren lassen? Also wäre das die richtige Stelle dafür? 

 

Danke & viele Grüße, Alexa

Krankenkasse macht keine Rentenberatung und dt. Rentenversicherung sagt nichts zur Krankenkasse. 

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beamter97

@Archangel

Rechne bitte mit den exakten Datumsangaben.

Am Ende des genannten Rundschreibens findest Du eine Tabelle mit der die Sachbearbeiter das taggenau berechnen sowie einige Beispiele.

 

Im Übrigen:

Ich kenne eine Frau, die bei Rentenbeginn in den 80ern die 90 % nicht geschafft hat und jährlich ihren Steuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen mußte. Dann starb 10 Jahre später ihr Mann und sie stellte den Antrag auf Hinterbliebenenrente. Am Datum dieses Antrags erreichte sie die 90% und kam für die Witwenrente und ihre eigene Rente in die KVdR.

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 20 Stunden von Archangel:

letzte Frage zu dem Thema: kann man das bei den Rentenberatern der GKV im Gesprächstermin validieren lassen?

Es gibt keine "Rentenberater in der GKV". Die GKV berät dich zur Krankenversicherung, die Rentenversicherung zur Rente. 

 

 

Ich wüsste aber auch nicht, was du konkret validieren willst:

  • Gesetzlich versichert kann dein Mann in der Rente immer bleiben, aber nur, wenn er er es vorher war.
  • Wenn GKV im Alter gewünscht ist, dann sollte er sich bis 55 entschieden haben. Jetzt mit 50 zurück in die PKV, aber dann vor 55 wieder in GKV könnte man machen, sollte aber gut überlegt sein. Schafft er den Wechsel vor 55 nicht (weil zB ein paar Monate mit gebrochenem Fuß im Krankenhaus und es klappt daher nicht mit Angestelltenverhältnis), dann ist es zu spät und ohne sehr aufwendige Tricks vom Kaliber "dauerhafter Umzug und Arbeitsaufnahme in zB Niederlande (mit dortiger Pflicht-GKV)" kommt er nie mehr in die GKV in Deutschland.
  • Ob man in der Rente in der KVdR oder "freiwillig versichert" ist, kann zwar einen erheblichen Unterschied machen, wenn man viele Einnahmen außerhalb der Rente hat (Vermietung, Kapitalerträge usw). Es könnte aber auch gar keinen Unterschied machen, wenn man nur die Rente hat und die Rente so hoch ist, dass man über der Mindestbemessung für eine freiwillige GKV-Versicherung liegt. Vermutlich macht KVdR in diesem Fall einen Unterschied, weil du geschrieben hast, dass die "Rente des Mannes gering" ist, als gering nehme ich mal an er liegt deutlich unter 1.096,67€ Rente Stand 2021.
  • Wenn dein Mann also in der GKV bleiben will, dann sollte er auch die KVdR anstreben und das verbietet nochmal von 50-54 in die PKV zu wechseln - es ist sowieso schon knapp bis unmöglich, je nach den genauen Details die du uns nicht genannt hast: Grob geschätzt mit deinen Angaben und unter der Annahme, dass man mit 65 in Rente möchte ist sein Erwerbsleben zB von 17 bis 65, d.h. die zweite Hälfte von 41 bis 65, davon ist 1/10 = 2.4 Jahre plus 6 Jahre extra für Kinder -> maximal 8.4 Jahre darf er von 41 bis 65 insgesamt in der PKV sein und die hat er vermutlich schon fast voll...) 


Also einfach jetzt entscheiden ob PKV oder GKV im Alter und dann dabei bleiben. Konsequenterweise kann bei einer Entscheidung für "dauerhaft GKV" die Anwartschaft für die PKV dann auch gekündigt werden bzw. in eine Zusatzversicherung umgewandelt werden falls laut Versicherungsbedingungen möglich.

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Archangel

Hallo, und wieder danke für die Antworten. 

 

Okay, dann mach ich das nochmal in Ruhe mit der Tabelle aus dem Rundschreiben. Ich hatte schon vermutet, dass die Rentenberater da nicht helfen können - aber es scheint ja auch nicht so komplex zu sein, dass es für mich unlösbar ist. ;-)

 

Und in der Tat, zurück in die PKV halte ich für keine Option, auch wenn die Anwartschaft noch läuft. Mit den beiden Kindern und der Pflegeversicherung sind es dann ca. 800€ / Monat, und dazu kommen noch 3x Selbstbehalt, also in Summe auch nicht besser als die 950€ GKV. :unsure: Dann wird die Anwartschaft gekündigt, Zusatzversicherungen laufen ja schon seit GKV Eintritt, und die Anwartschaft für die Kids behalten wir einfach mal. 

 

Danke nochmal. :thumbsup:

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Fondsanleger1966
vor 6 Stunden von Archangel:

Ich hatte schon vermutet, dass die Rentenberater da nicht helfen können

...was definitiv falsch ist. Natürlich können Rentenberater, die aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen sind, auch zu Fragen der GKV und insbesondere der KVdR beraten. Siehe z.B. https://www.rentenberater.de/ oder eine der zahlreichen Homepages von solchen Rentenberatern im Internet. Es kostet halt ein Honorar, aber dafür hat man dann auch eine aktuelle fachkundige Auskunft, die auch Seitenaspekte berücksichtigt.

 

Z.B. wäre Dein Mann bisher bei einer Erwerbsminderung schon mehrere Jahre vor dem 67. Geburtstag zu einem Rentenantrag aufgefordert worden, was die Berechung der 2. Hälfte des Erwerbslebens verschieben würde.

 

Auch die optimale Zuordnung von Kinderzeiten in der GRV ist nicht so ohne. Nicht alles lässt sich durch Googeln eindeutig klären.

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beamter97
Am 3.2.2023 um 18:43 von Fondsanleger1966:

https://www.rentenberater.de/ oder eine der zahlreichen Homepages von solchen Rentenberatern im Internet. Es kostet halt ein Honorar, aber dafür hat man dann auch eine aktuelle fachkundige Auskunft, die auch Seitenaspekte berücksichtigt

Und im Zweifelsfall ist ein solcher Berater als Rechtsbeistand bei einer Klage vor dem  Sozialgericht zugelassen

 

 

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