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guerilla

Mitarbeiteraktien vom Bruttolohn

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MeinNameIstHase

Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Mitarbeiterakten gibt es einen Erlass des BMF vom 16.11.2021. Gemäß § 3 Nr. 39 EStG ist der geldwerte Vorteil zu einem gewissen Teil steuerfrei. Weitere Sonderregeln gibt es nach § 19a EStG für kleine/mittelgroße Unternehmen, die zu weitergehenden Steuerbefreiungen bzw. Stundungseffekten führen.

 

§ 3 Nr. 39 EStG

Steuerfrei sind ...

der Vorteil des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. März 2009 (BGBl. I S. 451), in der jeweils geltenden Fassung, am Unternehmen des Arbeitgebers, soweit der Vorteil insgesamt 1 440 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Als Unternehmen des Arbeitgebers im Sinne des Satzes 1 gilt auch ein Unternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes. Als Wert der Vermögensbeteiligung ist der gemeine Wert anzusetzen;

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Necoro

Ich schließe mich mal bei @guerilla an. Mein AG hat ein ähnliches ESPP: Abzug vom Brutto, nur dass nicht explizit Prozente zugegeben werden, sondern es gibt einen prozentualen Abschlag vom Kaufpreis.

 

Deutsche Lohnabteilung hebt auf jegliche Nachfragen dazu nur die Hände und sagt "wir machen keine Steuerberatung". Auch mit der Dezemberabrechnung / der LSt-Bescheinigung wurde nix ausgewiesen. Von Kollegen ist zu vernehmen, dass auch der geldwerte Vorteil (also alles nach den 1440 EUR) nirgends berücksichtigt wird.

 

Am 24.1.2023 um 21:04 von reckoner:

Ich denke er ist darauf gar nicht eingegangen, weil es nicht deine Baustelle ist. Für die Versteuerung des Lohns ist erstmal der Arbeitgeber verantwortlich. Und bei einer Lohnsteuerprüfung würde auch er den Ärger bekommen.

Ich halte es auch vorerst so.

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guerilla
vor 11 Stunden von Necoro:

Ich schließe mich mal bei @guerilla an. Mein AG hat ein ähnliches ESPP: Abzug vom Brutto, nur dass nicht explizit Prozente zugegeben werden, sondern es gibt einen prozentualen Abschlag vom Kaufpreis.

 

Deutsche Lohnabteilung hebt auf jegliche Nachfragen dazu nur die Hände und sagt "wir machen keine Steuerberatung". Auch mit der Dezemberabrechnung / der LSt-Bescheinigung wurde nix ausgewiesen. Von Kollegen ist zu vernehmen, dass auch der geldwerte Vorteil (also alles nach den 1440 EUR) nirgends berücksichtigt wird.

 

Ich halte es auch vorerst so.

Wir sind ziemlich sicher bei der gleichen Firma (hatte das nur etwas verkürzt dargestellt).
Ob bei einer Lohnsteuerprüfung nur der Arbeitgeber Ärger bekommt, da wäre ich mir nicht so sicher - auch deswegen hätte ich das gerne mal geklärt. HR oder irgendwer sonst sollte zumindest in der Lage sein zu sagen, was denn die rechtliche Grundlage für die Bruttoauszahlung ist - denn ich möchte als Arbeitnehmer auch in der Lage sein, ausschließen zu können, dass ich an einem Lohnsteuerbetrug beteiligt bin.

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Necoro

Wenn man wollte¹, könnte man das Betriebsstätten-Finanzamt mal informieren. Das ergibt sicherlich eine Klärung in die eine oder andere Richtung.

 

¹ Ich will nicht.

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