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Abwasserleitung über fremdes Grundstück

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Folgende Situation:

 

Letzte Woche habe ich einen Anruf der Stadtwerke erhalten, dass bei der Erneuerung der Kanalrohre in der Straße unterhalb von meinem Haus eine Abwasserleitung entdeckt wurde, die von einem unbebauten Grundstück in die Kanalisation mündet und vermutlich von meinem Haus stammt, welches oberhalb des unbebauten Grundstückes liegt. 
 

Es ist durchaus möglich bzw. sogar sehr wahrscheinlich, dass die Abwasserleitung von meinem Haus stammt, aber mir war dies nicht bekannt (Haus wurde geerbt) und ich habe auch keine Unterlagen dazu gefunden. Die Stadtwerke ebensowenig. Die Stadtwerke haben aber die Aussage des mir unbekannten Grundstücksinhabers, dass im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit (vermutlich ein Leitungsrecht) eingetragen ist. Aus Datenschutzgründen geben Sie mir aber keine weiteren Informationen. 
 

Knackpunkt ist, dass die Stadtwerke mir den Neuanschluss an die Kanalisation in Rechnung stellen wollen (mit Verweis auf die Abwasserverordnung), was wohl mehrere Tausend Euro kostet. 
 

Da ich nicht ohne Beweis, dass die Abwasserleitung tatsächlich mir ist, soviel Geld zahlen möchte, machen die Stadtwerke nächste Woche einen Farbtest. Kippen halt gefärbtes Wasser bei mir ins Klo und schauen, ob es unten in der Straße raus kommt. 

 

Außerdem habe ich beim Grundbuchamt  Einsicht in das Grundbuch des Grundstückes beantragt, über das meine mutmaßliche Abwasserleitung läuft, um heraus zu finden, was es mit der Grunddienstbarkeit auf sich hat. 


Nun würde ich gerne folgende Punkte wissen:

 

- ist die Vorgehensweise der Stadtwerke rechtens, dass sie mir einfach die Kosten auferlegen können?

 

- sollte ich die vermutlich 43 Jahre alte Leitung auf Undichtigkeiten überprüfen lassen, falls sie tatsächlich mir ist, oder ist das unnötig? Die Stadtwerke schlugen mir das vor, denn falls die Leitung undicht sei, könnte es teuer werden wegen Umweltverschmutzung usw.

 

- Bin ich der Einzige, der zahlen muss, oder muss sich der Eigentümer des unbebauten Grundstückes auch beteiligen (halte ich für wenig wahrscheinlich, wenn es tatsächlich meine Leitung ist).

 

Hatte bis dato von Grunddienstbarkeit, Leitungsrecht und solchen Dingen noch nie gehört. Falls mir jemand noch Input dazu geben kann, wäre ich dankbar. 

 

 

 

 


 

 

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Zu jedem Gebäude gibt es im Hausaktenarchiv der Gemeinde eine Sammlung von Bau- und Entwässerungsplänen, meistens auch die Baugenehmigung, Einige Kommunen haben das schon digitalisiert, sprich eingescannt, dann hast du das innerhalb weniger Tage per Mail, andere bieten dir nur eine Akteneinsicht  vor Ort nach Terminabsprache.

Ansprechpartner ist das Bauordnungsamt.

 

Nachtrag:

Wie kommst du denn an dein Haus?

Gibt es eine Zufahrt von oben?

Oder hast du ein Wege- oder Fahrrecht über das genannte oder ein anderes Grundstück? Wie ist das rechtlich abgesichert? Sowas wird im Rahmen einer Baugenehmigung manchmal im Baulastenverzeichnis eingetragen.

Muss man sich selber drum kümmern, Notare sind im Rahmen einer Beurkundung nicht verpflichtet, das einzusehen.

 

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ZfT

je nach dem, wo Du wohnst, kann es auch sein, dass es beim zuständigen Kreis noch mehr Unterlagen gibt.

Bei uns war es z.B. so, ich habe die Gebäudeakte bei der Stadt angefordert, weil ich die Dachstatik sehen wollte, diese war aber nicht dabei. Beim Kreisamt konnte ich dann Akteneinsicht nehmen, und bin dort fündig geworden.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef
vor 50 Minuten von 50cent:

Die Stadtwerke schlugen mir das vor, denn falls die Leitung undicht sei, könnte es teuer werden wegen Umweltverschmutzung usw.

Ich weiß nicht von wem, aber mir scheint das verkürzt dargestellt.

 

Das hängt auch vom Bundesland und von der Grundstückslage ab (Wasserschutzgebiet?).

In Schleswig-Holstein zB ist die Pflicht zur Prüfung ausgesetzt worden.

Das wurde erst Wochen später bekannt - 2 Wochen nachdem ich Inliner habe einlegen und die Prüfung durchführen lassen.

:angry:

 

Edit

Wie so oft: Klär erstmal die Fakten.

Und mach Dir erst dann Gedanken.

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50cent
vor 47 Minuten von beamter97:

Ansprechpartner ist das Bauordnungsamt.

 

Nachtrag:

Wie kommst du denn an dein Haus?

Gibt es eine Zufahrt von oben?

 

Danke für den Tipp mit dem Bauordnungsamt. Da werde ich nachhaken. 
 

Mein Haus liegt von der anderen oberen Seite an einer Straße, wo auch der Eingang ist. 

vor 36 Minuten von ZfT:

je nach dem, wo Du wohnst, kann es auch sein, dass es beim zuständigen Kreis noch mehr Unterlagen gibt.

Bei uns war es z.B. so, ich habe die Gebäudeakte bei der Stadt angefordert, weil ich die Dachstatik sehen wollte, diese war aber nicht dabei. Beim Kreisamt konnte ich dann Akteneinsicht nehmen, und bin dort fündig geworden.

Ok, danke! Wenn ich bei der Stadt nicht weiter komme, werde ich eine Ebene höher gehen. 

vor 36 Minuten von Cef:

Ich weiß nicht von wem, aber mir scheint das verkürzt dargestellt.

 

Das hängt auch vom Bundesland und von der Grundstückslage ab (Wasserschutzgebiet?).

In Schleswig-Holstein zB ist die Pflicht zur Prüfung ausgesetzt worden.

Das wurde erst Wochen später bekannt - 2 Wochen nachdem ich Inliner habe einlegen und die Prüfung durchführen lassen.

:angry:

 

Edit

Wie so oft: Klär erstmal die Fakten.

Und mach Dir erst dann Gedanken.

Das wurde 1:1 so von den Stadtwerken dargestellt. 
Das ist interessant, wie es bei dir gelaufen ist. Werde mich erkundigen, ob es eine Pflicht zur Prüfung gibt. 
 

Mit den Fakten zunächst klären hast du natürlich recht. 
Bin mir mittlerweile aber ziemlich sicher, dass es meine Leitung ist. Irgendwo muss mein Abwasser hin, und da mein Haus in Hanglage gebaut ist, glaube ich nicht, dass das Abwasser insgesamt und besonders nicht aus der unteren Etage in die Kanalisation der oberen Straße geleitet wird. Oben habe ich dann wahrscheinlich gar keinen Anschluss. War mir nie so bewusst. 

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BarbarossaII

frage bei der Stadt neben dem Grundbuch auch nach anderen Verzeichnissen, wo Rechte/Pflichten Deines Grundstücks enthalten sein könnten - z.B. Baulastenverzeichnis 

 

ebenso neben Einträgen (Pflichten) des dienenden Grundstücks (Deins) auch ob bei möglichen herrschenden Grundstücke (Nachbarn) irgendwelche Rechte zu Deinem Grundstück eingetragen sind

 

falls eines der Häuser älter als 1900 ist, ob es in Deiner Gegend irgendwelche altrechtlichen Gegebenheiten vor BGB-Einführung gibt, die nicht wie heute üblich eingetragen werden mussten/wurden.

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