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Flipp147

Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Verheiratete

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Flipp147

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Freistellungsauftrag als verheiratete Person.

 

Angenommen die Anlagen mit Kapitalerträgen sind auf drei Banken verteilt (Bank A, Bank B, Bank C).

Nun habe ich ja 2.000€ als Freibetrag zur Verfügung. Dabei würde ich mir folgende Aufteilung wünschen:

  • Bank A: 250€
  • Bank B: 1.000€
  • Bank C: 750€ 

 

Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages kann ja i.d.R. gewählt werden, ob es ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist (wo man dann die Steuer ID des Ehepartners angibt).

Dazu hätte ich nun folgende Frage:

 

Muss ich

  1. bei jeder Bank diesen gemeinsamen Freistellungsauftrag wählen?
  2. Für 1.000€ des Pauschbetrages den gemeinsamen Freistellungsauftrag wählen und für die andern 1.000 nicht (also z.B. Bank A & C als gemeinsamer Freistellungsauftrag, bei Bank B als "normaler")
  3. Bei keiner Bank den gemeinsamen Freistellungsauftrag wählen (da ich nirgendwo mehr als 1.000€ erteile)

 

Sorry wenn die Frage doof ist, aber ich tu mir auch bisschen schwer genau diese Frage im Detail zu googeln, deshalb dachte ich frag mal hier nach.

 

Viele Grüße

 

Flipp

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asherah

Wähle einfach überall "gemeinsamer Freistellungsauftrag", dann kannst Du die 2.000 entspannt verteilen

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MeinNameIstHase

Textziffer 231 aus dem Anwendungsschreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsssteuer":

Ehegatten/Lebenspartner, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten oder Depots, die auf den Namen nur eines Ehegatten/Lebenspartners geführt werden.

 

Textziffer 262 schreibt was zum Ablauf, wie das geht:

Bei Erteilung und Änderung des Freistellungsauftrags im elektronischen Verfahren ist das amtlich vorgeschriebene Muster vom Kreditinstitut mit der Maßgabe anzuwenden, dass der erstgenannte Ehegatte/Lebenspartner als Auftraggeber gilt. Der Auftraggeber hat zu versichern, dass er für die Erteilung oder Änderung durch seinen Ehegatten/Lebenspartner bevollmächtigt wurde. Für die Versicherung hat das Kreditinstitut eine entsprechende Abfragemöglichkeit einzurichten. Nach der Dokumentation des Freistellungsauftrags beim Kreditinstitut erhält der vertretene Ehegatte/Lebenspartner sowohl eine gesonderte Benachrichtigung, mit der er über die Erteilung oder Änderung durch den Auftraggeber informiert wird, als auch eine Kopie des Freistellungsauftrags.

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