Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Axler

Badenia ImmoFit BSV - was tun

Empfohlene Beiträge

Axler
· bearbeitet von Axler
Anhänge entfernt

allo liebe Community,

 

meine Mutter hat mich gebeten sich ihren BSV aus dem Jahr 2011 (über die DVAG abgeschlossen) mal anzuschauen. Gibt bereits zig Threads zu dem Thema, allerdings ist das ja auch immer sehr spezifisch. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar kluge Ratschläge zu meiner Einschätzung geben die ich ihr dann weiterleite.

Rahmenbedingungen:

- Darlehen soll nicht in Anspruch genommen

- BSV wird nur mit Vermögenswirsksamen Leistungen vom AG in Höhe von 6,65 € monatlich gefüttert.

 

BSV ist der ImmoFit Via Badenia 06 ClassicFinanz

Guthabenzins 1 % p.a.

Sollzins 3,45 % p.a.

Bausparsumme 5000 € (je Teilvertrag, 2 Teilverträge)

Abschlussgebühr 1,6 % (80 €)

jährl. Kontoführungsgebühr 9,48 € (seit 2018 15 €)

Zinsplus 300 %

Vertragsbeginn 21.12.2011

 

 

Zunächste hätte ich 2 Fragen zu dem Vertrag:

- In der Tarifübersicht wird ein Regelsparbetrag mtl. von 3,75 Promille der BSS angegeben. Anch meiner Rechnung wären das 5000 € * 3,75 / 1000 = 18,75 €. Hoppla mit einer Einzahlung von lediglich 6,65 € liegt man da ein ganzes Stück drunter. Ist das als Empfehlung zu verstehen?

- Das Zinsplus verstehe ich so: Möchte man das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, erhält man 3 * die bis Zuteileiungsreife erhaltenen Zinsen noch als Bonus. Also Beispiel: 100 € Zinsen bis zuteilunfsreife , kein Darlehen gewünscht, Zinsplus in Höhe von 300 € --> Entspricht Zinsen in Höhe von 400 €. Ist das korrekt?

 

Mein nächster schritt war jetzt mal Excel anzuschmeißen und zu vergleichen:

 

Der Kontostand vom 31.12.2022 zeigt einen Betrag von 713,69 € davon

erhaltene VWL    884,45 €
erhaltene Zinsen    33,91 €
gezahlte Kontogebühren    132,67 €
gesamte Gebühren    212,67 €

 

sieht jetzt ersmal nach einer Quersubventionierung für die Finanzbranche als nach Vermögensbildung aus.

 

eine alternative Kapitalanlage (ohne Gebühren und bei 1 % Zinsen) hätte zu dem Betrag 934,07 € geführt. Davon:

erhaltene VWL    884,45 €
erhaltene Zinsen    49,74 €
gezahlte Kontogebühren    0,00 €
gesamte Gebühren    0,00 €
 

Macht eine Differenz von 220,38 € zu Gunsten der alternativen Anlage.

 

Anschließend habe ich den BSV und die Alternativanlage bis zur Zuteilungsreife interpoliert. Dann erhalte ich das folgende Bild:

 

Kontostand 2039 beträgt 2686,66 € davon

erhaltene VWL    2.165,25 €
erhaltene Zinsen    242,52 €

Zinspluss 300 % 727,56 €
gezahlte Kontogebühren    372,67 €
gesamte Gebühren    452,67 €

 

Alternativanlage

 

erhaltene VWL    2.165,25 €
erhaltene Zinsen    273,05 €
gezahlte Kontogebühren    0,00 €
gesamte Gebühren    0,00 €
Wert Vergleichsanlage    2.433,23 €

 

Hier sehen wir nun eine Differenz von 253,42 € zu Gunsten des BSV. Hätte ich jetzt erstmal nicht gedacht. Nach einer Laufzeit von dann 28 Jahren übersteigen die erhaltenen Zinsen tatsächlich die Gebühren (2018 war hier sogar noch eine Sparzulage von 8 € dabei).

 

Ich hoffe ich habe bis hierher keinen groben Fehler eingebaut.

 

Was schlussfolgere ich jetzt daraus.

- Der BSV passt nicht zu den Bedürfnissen. Meine Mutter ist bei zuteilungsreife des ersten Teilvertrags bereits 2 Jahre über ihrem Regeleintrittsrentenalter, d.h. am Ende müsste sie Geld aus der Rente bis zur Zuteilungsreife dazuschießen.

- Außerdem wird dann automatisch der zweite Teilvertrag bespart --> komplett unnötig wird in jedem Fall gekündigt

- Der Zinssatz von 1 % war für das letzte Jahrzehnt ok. Mittlerweile gibt es wieder Angebote mit 1,5 % (ing). Wie sich hier die Zukunft entwickelt lässt sich nicht sagen. Aus meiner Sicht wäre der Zins zu vernachlässigen. Mir wäre wichtig, dass zumindest die VWL vom Arbeitgeber erhalten bleiben und nicht durch Gebühren zerfressen werden.

- Apropos Gebühren. Gab es nicht erst kürzlich ein Urteil dass Servicegebühren unzulässig sind?  (inwiefern fallen hier Kontoführungsgebühren rein?) Hat jemand bereits Widerspruch gegen die Gebühren eingelegt? Wäre das etwas was man tun könnte?

- Ich bin geneigt die ganze Sache zu kündigen, Das aktuelle Guthaben würde dann in 6 Monaten ausbezahlt und wäre dann zur freien Verfügung, ist das soweit richtig? Übersehe ich hier irgendwas was dagegen spricht?

- Die VWL würde ich in einen neuen Banksparplan fließen lassen. Dieser würde nach 7 Jahren die VWL + minimal Zinsen ausspucken. Nach 6 Jaren wieder von vorne. Evtl. gibt es ja gerade ein gutes Produkt das ihr empfehlen könnt.

 

Mich würden brennend eure Gedanken zum Thema interessieren, was würdet ihr eurer Mutter in dieser Situation raten. Wo habe ich evtl. eine Denkfehler gemacht?

 

Danke fürs Lesen und beste Grüße

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vormtor
vor 42 Minuten von Axler:

- Apropos Gebühren. Gab es nicht erst kürzlich ein Urteil dass Servicegebühren unzulässig sind?  (inwiefern fallen hier Kontoführungsgebühren rein?) Hat jemand bereits Widerspruch gegen die Gebühren eingelegt? Wäre das etwas was man tun könnte?

 

Servicegebühren dürfen die Bausparkassen in der Sparphase nicht mehr erheben. Du kannst sie auch für einige Jahre rückwirkend zurückfordern. Auf den einschlägigen Seiten der Verbraucherzentrale, test u.ä. findest Du genauere Erläuterungen dazu und Musterschreiben für die Rückforderung.

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar

In der aktuellen Finanztest wird das Thema beleuchtet, es macht Sinn, die zu besorgen. Viele Kassen weigern sich wohl. Man muss dann den Ombudsmann einschalten und/oder selbst klagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Theobuy

Wenn das jeweilige Guthaben mit 1% verzinst wird und es am Ende noch 3x alle erhaltenen Zinsen gibt, könntest du noch überlegen, ob man die Beiträge (oder Einmalbetrag) temporär so erhöht, dass die Zuteilungsreife früher eintritt als der Rentenbeginn.

 

Da die Summen alle nicht übermäßig groß sind und niemand weiß, was man in 16 Jahren dafür bekommt, würde ich - insbesondere wenn du die lfd. Gebühren zurückbekommen solltest und nicht weiter zahlen musst - die BSV als Teil eines diversifizierten RK1 einfach behalten und lieber anderweitig, falls möglich, vorsorgen - z.B. mit einer Festgeldleiter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 4 Stunden von Axler:

Kontostand 2039 beträgt 2686,66 € davon

 

Ihr wollt Euch noch 16 Jahre mit einem Vertrag rumärgern, um am Ende 2.686 € zu haben???

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 1 Stunde von stagflation:

 

Ihr wollt Euch noch 16 Jahre mit einem Vertrag rumärgern, um am Ende 2.686 € zu haben???

Naja, wie schon geschrieben wurde: man kann es als RK1 sehen. Außerdem existiert das Produkt schon und das ist für viele „bequem“. Zudem sind die dort zu zahlenden Abschlussgebühren auch schon bezahlt worden damals. Sich zu überlegen, das zu behalten, ist trotz des kleinen Betrags (der als VL hier immer klein bleibt, auch bei einem Produktwechsel), zumindest mal naheliegend. Zu viel Gehirnschmalz würde ich insgesamt für 6,65€ mtl da jetzt aber auch nicht einsetzen.

 

@Axler ich würde eventuell auch empfehlen, auf den Regelsparbetrag zu erhöhen, um die Auszahlung/Bonus früher zu bewirken. Achte auf die Regeln des Tarifs, um den Bonus nicht zu verlieren und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema „Bausparkasse kündigt Kunden den Vertrag“ sowie „Bausparkasse zahlt Bonus nicht“. Da gibt’s gute Seiten von Finanztest und den Verbraucherzentralen zu. Man muss aufpassen wie ein Fuchs!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Axler
vor 5 Stunden von stagflation:

 

Ihr wollt Euch noch 16 Jahre mit einem Vertrag rumärgern, um am Ende 2.686 € zu haben???

Ja ist schon richtig, es geht hier nicht ums Geld, bezogen auf dann 28 Jahre Verltragslaufzeit reden wir hier von Peanuts. Ich würde es aber gerne verstehen, deshalb beschäftige ich mich damit ;). Aber ja ganz klar, hier gehts um Overengineering.

vor 3 Stunden von satgar:

Naja, wie schon geschrieben wurde: man kann es als RK1 sehen. Außerdem existiert das Produkt schon und das ist für viele „bequem“. Zudem sind die dort zu zahlenden Abschlussgebühren auch schon bezahlt worden damals. Sich zu überlegen, das zu behalten, ist trotz des kleinen Betrags (der als VL hier immer klein bleibt, auch bei einem Produktwechsel), zumindest mal naheliegend. Zu viel Gehirnschmalz würde ich insgesamt für 6,65€ mtl da jetzt aber auch nicht einsetzen.

 

@Axler ich würde eventuell auch empfehlen, auf den Regelsparbetrag zu erhöhen, um die Auszahlung/Bonus früher zu bewirken. Achte auf die Regeln des Tarifs, um den Bonus nicht zu verlieren und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema „Bausparkasse kündigt Kunden den Vertrag“ sowie „Bausparkasse zahlt Bonus nicht“. Da gibt’s gute Seiten von Finanztest und den Verbraucherzentralen zu. Man muss aufpassen wie ein Fuchs!

Ich denke ich werde folgendes tun bzw. vorschlagen:

1) zweiten Teilvertrag kündigen - ich denke da sind wir uns alle einig, das Teil ergibt für den hier dargestellten Anwendungsfall keinen Sinn

2) Kontogebühren mit Verweis auf das Urteil zurückfordern, mal sehen was hier zurück kommt (evtl. ist jemand diesen Schritt mit der Badenia bereits gegangen und kann berichten?)

Sollte die Badenia - wider erwarten - eine Auszahlung und Absetzung der Kontogebühren veranlassen, prüfe ich die Aufstockung um die Zuteilungsreife früher zu erreichen. Gehen sie nicht darauf ein wird die Sache gekündigt. Die Geschichte mit dem Ombudsmann führe ich mir dann spaßeshalber zu Gemüte. Einfach um sowas Mal gemacht zu haben.

 

Was mich aber wirklich nervt und womit du absolut rechts hast, ist das "aufpassen wie ein Fuchs". Alleine deswegen neige ich dazu die ganze Geschichte zu beenden und in was simples, einfach verständliches zu stecken.

 

Danke für die vielen hilfreichen Tipps

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hilflos
· bearbeitet von hilflos

nach was zu den Regelsparbeträgen.  Einige Bausparkassen (Schwäbisch Hall) haben vor 2 Jahren darauf bestanden vor allem bei höher verzinsten Verträgen. Beim jetzigen Zinsniveau und nur 1% Guthabenzins, vermute ich die Badenia eher nicht.  Wenn keine Wohnungsbauprämie dazu kommt, würde ich wegen 6€ irgendwas den Vertrag nicht behalten. Da ist es effektiver den Chef um 10.-- Gehaltserhöhung/Monat zu bitten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 20 Stunden von Axler:

Mittlerweile gibt es wieder Angebote mit 1,5 %

Es gibt schon Angebote mit 2.5% und mehr, zumindest für Festgeld. 1% ist deutlich unter dem aktuellen Zinsniveau.

 

Die Kontoführungsgebühr von 15€ frisst fast ein Viertel der jährlichen Einzahlungen auf bzw. ist doppelt so hoch wie die eingenommenen Guthabenzinsen. Nach Gebühren und Zinsen ergibt sich aktuell eine negative Rendite: 7,13€ Zinsen (1% von 713€ Guthaben) minus 15€ Kontoführungsgebühr... Das andere typische Argument für Bausparer aus der Zeit, nämlich "niedrige Zinsen für später sichern", ist bei 5000€ Summe sowieso Quatsch und außerdem will deine Mutter das Darlehen ja nicht nutzen.

vor 20 Stunden von Axler:

- Darlehen soll nicht in Anspruch genommen

- BSV wird nur mit Vermögenswirsksamen Leistungen vom AG in Höhe von 6,65 € monatlich gefüttert.

Wenn der Arbeitgeber es bezahlt, kann man es ja auch lassen und eine schlechte Rendite in Kauf nehmen - besser als gar keine VWL zu bekommen... Wobei man dann auch die Steuer gegenrechnen muss.

vor 17 Minuten von hilflos:

Beim jetzigen Zinsniveau und nur 1% Guthabenzins, vermute ich die Badenia eher nicht

Meinen alten Bausparer mit 1% habe ich jetzt gekündigt und die Treueprämie eingefordert wodurch ich laut ABB 2% rückwirkend bekomme. Natürlich hat die Bausparkasse mich nicht dazu aufgefordert ;) 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Axler
vor einer Stunde von slowandsteady:

Es gibt schon Angebote mit 2.5% und mehr, zumindest für Festgeld. 1% ist deutlich unter dem aktuellen Zinsniveau.

Mich würden Alternativangebote aus der Kategorie RK1, die für VWL verwendet werden dürfen wirklich interessieren. Also falls bekannt gerne mal rumschicken. Ich habe nur die ING mit 1,5 % und Degussa mit 2,x Prozent gesehen. Wobei mich bei Degussa wieder dieses Konzept von wegen 0,x während der Laufzeit und am Ende gibt's einen Bonus, damit kommt man dann auf 2,x Prozent Rendite... Ist einfach unnötig kompliziert.

Schlussendlich geht's bei den Zinsen aber sowieso nur um 2 Döner. Prio liegt für mich auf den VWL und dem Erhalt dieser. Bei dem Konstrukt mit der BSV müsste sich erst 1500 € im Topf befinden damit die Gebühren die Substanz nicht mindern...totaler Quatsch in der Konstellation.

vor einer Stunde von slowandsteady:

Wenn der Arbeitgeber es bezahlt, kann man es ja auch lassen und eine schlechte Rendite in Kauf nehmen - besser als gar keine VWL zu bekommen... Wobei man dann auch die Steuer gegenrechnen muss.

Ich sehe hier aber einfach nicht ein, dass die Finanzbranche damit quersubventioniert wird.

vor einer Stunde von slowandsteady:

Meinen alten Bausparer mit 1% habe ich jetzt gekündigt und die Treueprämie eingefordert wodurch ich laut ABB 2% rückwirkend bekomme. Natürlich hat die Bausparkasse mich nicht dazu aufgefordert ;) 

 Ist ja komisch, der DVAG "Berater" hat sich auch noch nicht mit der Info gemeldet, dass Kontogebühren ggf. nicht mehr zulässig sind und wir da mal vielleicht ein Schreiben an die Badenia aufsetzen sollten, kommt bestimmt noch :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
vor 1 Stunde von Axler:

Wobei mich bei Degussa wieder dieses Konzept von wegen 0,x während der Laufzeit und am Ende gibt's einen Bonus, damit kommt man dann auf 2,x Prozent Rendite... Ist einfach unnötig kompliziert.

Auch da muss man leider "aufpassen wie ein Fuchs". Denn das Produkt hat sehr genaue Bonusregeln. Werden die nicht eingehalten, entfällt der. Da sehr genau die Bedingungen lesen, sonst ist man nachher enttäuscht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Axler

Hallo zusammen,

 

vielleicht interessiert sich ja jemand für ein Update. In der Finanztest vom 03/2023 war ein interessanter Beitrag zu genau diesem Thema (danke an satgar für den Tipp). Man konnte sich auch ein Schreiben herunterladen, das man ausgefüllt an seine BSK schickt. Damit fordert man die als unzulässig erklärten Kontoführungsgebühren zurück. Zwischenzeitlich hat die Badenia auf dieses Schreiben geantwortet:

- Die Kontogebühren der letzen drei Jahre (45 €) werden zurückerstattet.

- Es gibt eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 4,45 €

- Ab 2023 entfällt die Kontogebühr von derzeit 15 € p.a.

Anspruch auf Erstattung auf Kontogebühren vor dem 01.01.2020 ist laut Badenia verjährt. Ich denke hier scheiden sich allerdings die Geister. Bin geneigt am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, auch wenn es hierbei nur um knapp 100 € geht.

 

An meinem konkreten Fall ändert sich dadurch folgendendes:

Mit Gebühren (siehe auch Eröffnungspost):

Kontostand zur Zuteilungsreife 2039 beträgt 2686,66 € davon

erhaltene VWL    2.165,25 €
erhaltene Zinsen    242,52 €

Zinspluss 300 % 727,56 €
gezahlte Kontogebühren    372,67 €
gesamte Gebühren    452,67 €

 

Ohne Gebühren ab 2020:

Kontostand zur Zuteilungsreife 2036 beträgt 2763,47 € davon

erhaltene VWL    2.001,65 €
erhaltene Zinsen    229,26 €

Zinspluss 300 % 687,78 €
gezahlte Kontogebühren    83,22 €
gesamte Gebühren    163,22 €

 

Die Zuteilungsreife wird ca. 3 Jahre früher erreicht, der Betrag ist dabei leicht höher.

Ich denke der Einfachheit halber werde ich den 2ten Teilvertrag kündigen und das ganze Konstrukt so weiterlaufen lassen. Ggf die Summe vielleicht aus Eigenmitteln auf 10 Euro erhöhen lassen, dann wird die Zuteilungsreife ca. 2032 erreicht.

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...