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Erbengemeinschaft - Versicherung von Grundstücken

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Meine Frau ist seit wenigen Jahren Teil einer Erbengemeinschaft - zu der unter anderem zwei Senioren (Herr A und Frau B) gehören, die ihren Lebensalltag nicht mehr vollständig im Griff haben. Zum Eigentum dieser Erbengemeinschaft gehören:
- ein Grundstück mit einem (schon länger unbewohnten) Haus und einer Scheune
- ein Acker mit einer Scheune

Nach dem Bagatellschaden hat die Versicherung die Haftpflichtversicherung gekündigt (ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen, aber wir vermuten, dass der eigentliche Grund war, dass die Versicherung den Eindruck gewinnen musste, dass sich niemand um den Zustand des Hauses kümmert, weil der o.g. Herr A, auf den die Versicherung läuft, leider sämtliche Korrespondenz ignoriert und auch die anderen Erben nicht informiert hat).

Wir würden nun gerne die Haftpflichtversicherung erneuern und vermuten dass es kompliziert werden könnte:
- Wie ist denn dann die Versicherungsfrage "Wurden sie wegen Schäden gekündigt?" zu beantworten. Meine Frau hatte bisher keine Kündigung wegen Vorschäden, die Erbengemeinschaft jetzt hingegen schon.
- Weiterhin haben wir bereits ein Angebot der gleichen Versicherung (natürlich mit schlechteren Konditionen) bei dem die Versicherung selbst erfasst hat, dass keine Kündigung wegen Schäden erfolgt sei. Ist das Angebot damit ungültig/anfechtbar? Oder ist das ein Angebot die Kündigung zurückzuziehen?
- Die bisherige Versicherung war immer eine Kombiversicherung (Wohngebäude + Haftpflicht), mir scheinen  700€/Jahr aber verdammt viel für so etwas. Wenn diese Grundstücke nicht in Hand einer Erbengemeinschaft wären, wären sie doch vermutlich schon über die deutlich billigere Privathaftpflichtversicherung versichert.

Eine etwas grundsätzlichere Frage::

Bisher war alles über eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Grundstück und Haus werden aber gar nicht landwirtschaftlich genutzt und der Acker ist verpachtet. Die Versicherung hat erklärt, dass allein die Tatsache, dass eine Scheune auf dem Grundstück steht begründen würde, dass man eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müsste. Mir fehlt da leider der Einblick. Im Internet steht, dass eine LW-Betriebshaftpflicht nur für Landwirte wichtig ist, sofern sie auch einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (das tut keiner der Erben). Welche Versicherungen man jetzt aber stattdessen abschließen sollte, weiß ich auch nicht.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 1 Stunde von etherial:

Meine Frau ist seit wenigen Jahren Teil einer Erbengemeinschaft - zu der unter anderem zwei Senioren (Herr A und Frau B) gehören, die ihren Lebensalltag nicht mehr vollständig im Griff haben.

Auf uneinige Erbengemeinschaften hätte ich ja gar keine Lust. Das kostet nur endlos Nerven und ich würde versuchen, da möglichst schnell rauszukommen. Das erste wäre, zu versuchen die beiden anderen zum Verkauf zu überreden. Ein leerstehendes Haus wird nicht wertvoller mit der Zeit und verursacht ständige Kosten wie zB die oben erwähnte Haftpflicht. Gebäudeversicherungen sind bei Leerstand auch deutlich höher, weil sich keiner mehr kümmert. Vielleicht kannst du sie ja mit dem zu erwarteten Geld überreden.

 

Falls nicht, dann kannst du das Amtsgericht (Teilungsversteigerung) involvieren... Wenn du es unbedingt selbst haben willst, dann könntest du auch selbst ein Kaufangebot an Herr A und Frau B abgeben bzw. bei deiner eigenen Teilungsversteigerung mitbieten. Ich würde mir aber kein leerstehendes Haus (mutmaßlich Pampa) + Scheune ans Bein binden...

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DancingWombat
vor 1 Stunde von etherial:

Meine Frau ist seit wenigen Jahren Teil einer Erbengemeinschaft - zu der unter anderem zwei Senioren (Herr A und Frau B) gehören, die ihren Lebensalltag nicht mehr vollständig im Griff haben. Zum Eigentum dieser Erbengemeinschaft gehören:
- ein Grundstück mit einem (schon länger unbewohnten) Haus und einer Scheune
- ein Acker mit einer Scheune

Nach dem Bagatellschaden hat die Versicherung die Haftpflichtversicherung gekündigt (ich möchte jetzt nicht ins Detail gehen, aber wir vermuten, dass der eigentliche Grund war, dass die Versicherung den Eindruck gewinnen musste, dass sich niemand um den Zustand des Hauses kümmert, weil der o.g. Herr A, auf den die Versicherung läuft, leider sämtliche Korrespondenz ignoriert und auch die anderen Erben nicht informiert hat).

Nach einem Schaden besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Auch für die Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle ob das ein Millionenschaden war oder eine Bagatelle.

 

vor 1 Stunde von etherial:

 


Wir würden nun gerne die Haftpflichtversicherung erneuern und vermuten dass es kompliziert werden könnte:
- Wie ist denn dann die Versicherungsfrage "Wurden sie wegen Schäden gekündigt?" zu beantworten. Meine Frau hatte bisher keine Kündigung wegen Vorschäden, die Erbengemeinschaft jetzt hingegen schon.

Ich nehme an, dass sich die Frage ohnehin auf das Objekt bezieht, oder?

vor 1 Stunde von etherial:

- Weiterhin haben wir bereits ein Angebot der gleichen Versicherung (natürlich mit schlechteren Konditionen) bei dem die Versicherung selbst erfasst hat, dass keine Kündigung wegen Schäden erfolgt sei. Ist das Angebot damit ungültig/anfechtbar? Oder ist das ein Angebot die Kündigung zurückzuziehen?

Was denn jetzt. Ich dachte es hätte einen Schaden gegeben.

vor 1 Stunde von etherial:


- Die bisherige Versicherung war immer eine Kombiversicherung (Wohngebäude + Haftpflicht), mir scheinen  700€/Jahr aber verdammt viel für so etwas. Wenn diese Grundstücke nicht in Hand einer Erbengemeinschaft wären, wären sie doch vermutlich schon über die deutlich billigere Privathaftpflichtversicherung versichert.

Ob 700€ viel oder wenig sind kann man pauschal nicht sagen. Die Haftpflicht für eine Immobilie ist üblicherweise aber sehr preiswert.

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 2 Stunden von etherial:

Die Versicherung hat erklärt, dass allein die Tatsache, dass eine Scheune auf dem Grundstück steht begründen würde, dass man eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müsste.

PS: Die Versicherungen will natürlich Versicherungen verkaufen. Pflichtversicherungen für Immobilien gibt es in der Regel nicht. 

 

Ich glaube weniger, dass eine Scheune einen "landwirtschaftlichen Betrieb" begründet als die Verpachtung des Ackers. Wenn ihr noch offiziell einen landwirtschaftlichen Betrieb habt, werdet ihr i.d.R auch Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zahlen - dies ist aber keine Gebäudeversicherung, sondern eine Unfallversicherung.

Einen landwirtschaftlichen Betrieb kann man auch "auflösen", wenn man selbst kein Bauer werden will. Dadurch wird der Acker dann vom Betriebs- in euer Privatvermögen überführt, dafür seid ihr dann auch kein "landwirtschaftlicher Betrieb" mehr. Die Frage ist also: "Wurde der landwirtschaftliche Betrieb jemals aufgegeben, oder habt ihr ihn mitgeerbt?"

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etherial
vor 3 Stunden von slowandsteady:

Auf uneinige Erbengemeinschaften hätte ich ja gar keine Lust. Das kostet nur endlos Nerven und ich würde versuchen, da möglichst schnell rauszukommen. [...]

Die Argumente kenne ich alle schon und es liegt auch nicht an meiner Frau, dass sie da noch beteiligt ist, sondern an einer der o.g. Parteien, welche partout jeden Verkauf blockiert und nur mittels Versteigerung hätte gezwungen werden können. Inzwischen ist diese Partei nicht mehr geschäftsfähig und der Verkauf ist schon geplant. Aber durch fehlende Geschäftsfähigkeit eines Miterben ist es wohl recht üblich, dass ein Verkauf sich um 6 Monate und länger herauszögern kann.
 

vor 3 Stunden von slowandsteady:

Vielleicht kannst du sie ja mit dem zu erwarteten Geld überreden.

Die Partei die blockiert tut das schon seit über 30 Jahren (damals schon gegen die vorherige Generation). Und wie schon gesagt, der Verkauf ist beschlossen, aber zwischenzeitlich müssen wir das Ding eben trotzdem versichern.

Genauso wie ich geschrieben habe: Die Versicherung hat gekündigt wegen Schaden und bietet jetzt eine neue Versicherung an - und im Antrag steht drin, dass es keine Kündigung gab (Antrag wurde nicht von uns ausgefüllt sondern vom Vertreter selbst.

vor 3 Stunden von slowandsteady:

Ich glaube weniger, dass eine Scheune einen "landwirtschaftlichen Betrieb" begründet als die Verpachtung des Ackers.

Dachte ich auch, aber die Aussage des Versicherungsvertreters war da eindeutig. Ich bin aber nicht überzeugt, dass sie richtig war.

vor 3 Stunden von slowandsteady:

Wenn ihr noch offiziell einen landwirtschaftlichen Betrieb habt, werdet ihr i.d.R auch Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zahlen - dies ist aber keine Gebäudeversicherung, sondern eine Unfallversicherung.

Wir haben keinen LW-Betrieb und die Erbengemeinschaft auch nicht. Deswegen bin ich ja auch verwirrt, warum die Versicherung der Meinung ist uns so etwas andrehen zu müssen.

vor 3 Stunden von slowandsteady:

Einen landwirtschaftlichen Betrieb kann man auch "auflösen", wenn man selbst kein Bauer werden will. Dadurch wird der Acker dann vom Betriebs- in euer Privatvermögen überführt, dafür seid ihr dann auch kein "landwirtschaftlicher Betrieb" mehr. Die Frage ist also: "Wurde der landwirtschaftliche Betrieb jemals aufgegeben, oder habt ihr ihn mitgeerbt?"

Naja, uns ist nicht bewusst, dass diese Erbengemeinschaft ein LW-Betrieb wäre ... es ist auf jeden Fall nichts beim Finanzamt angegeben. Tatsächlich war das Gebäude aber mal landwirtschaftlich genutzt (deswegen die Scheunen). Ich frage mich dann allerdings warum/woher die Versicherung Dinge weiß, die wir nicht wissen ....

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Sapine

Die Auflösung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann irgendwelche Steuern auslösen (nein ich kenne mich nicht aus damit). Evtl. macht es Sinn, mit einem auf Landwirtschaft spezialisierten Steuerberater Kontakt aufzunehmen. Vielleicht kann der auch einen Tipp geben bezüglich der Versicherung. 

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Nachdenklich
vor 16 Minuten von etherial:

(Antrag wurde nicht von uns ausgefüllt sondern vom Vertreter selbst.

Unterschreibt der auch?

vor 16 Minuten von etherial:

Dachte ich auch, aber die Aussage des Versicherungsvertreters war da eindeutig. Ich bin aber nicht überzeugt, dass sie richtig war.

Wäre ich auch nicht.  Offenbar ist ja auch nicht richtig, was er in den Antrag reinschreibt. Warum sollte er dann in Bezug auf die Scheune als Begründung für einen landwirtschaftlichen Betrieb eine richtige Aussagen treffen?

vor 18 Minuten von etherial:

Ich frage mich dann allerdings warum/woher die Versicherung Dinge weiß, die wir nicht wissen ....

1. Ist der Vertreter "die Versicherung"?

2. Vielleicht weiß er es nicht, behauptet es aber dennoch.

 

Vielleicht solltet Ihr mit diesem Vertreter nicht weiter zusammenarbeiten?

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JS_01

Wenn in 6 Monaten sowieso verkauft wird, warumdann der Aufwand?

700/Jahr für 6 Monate und 3 Parteien sind nichtmal 120 pro Person. Wenn du was für 500 findest, landest du bei 90. Ist das das deine Zeit tatsächlich wert? Wenn ihr das Grundstück halten wollen würdet, wäre es verständlich, aber unter den Rahmenbedingungen würde ich es mir so einfach wie möglich machen.

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etherial
vor 2 Stunden von JS_01:

Wenn in 6 Monaten sowieso verkauft wird, warumdann der Aufwand?

700/Jahr für 6 Monate und 3 Parteien sind nichtmal 120 pro Person. Wenn du was für 500 findest, landest du bei 90. Ist das das deine Zeit tatsächlich wert? Wenn ihr das Grundstück halten wollen würdet, wäre es verständlich, aber unter den Rahmenbedingungen würde ich es mir so einfach wie möglich machen.

Natürlich muss man sich überlegen, ob die gesparte Zeit es wert sind. Ich habe den Betrag einfach mal mit einer Privathaftpflicht verglichen - bei Cosmos sind das < 25€, oder mit einer Grundbesitzerhaftpflicht, dort komme ich auch unter 30€ (Es sind zwei Grundstücke und ein Haus!). Es geht mir also nicht um 700€ zu 500€ sondern um 700€ zu 50€.


Und du gehst davon aus, dass nach 6 Monaten Schluss ist - das wäre schön. Aktuell ist Frau B in Betreuung (=geschäftsuntüchtig) und somit muss jeder Schritt der ihr Eigentum betrifft bei Gericht bestätigt werden - und auch sonst sind die formellen Auflagen da sehr hoch. D.h. wir wären schon froh, wenn das ganze in 2 Jahren aufgelöst wird. Das wären dann 1400€ vs 100€ ...

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hilflos
vor 18 Stunden von slowandsteady:

PS: Die Versicherungen will natürlich Versicherungen verkaufen. Pflichtversicherungen für Immobilien gibt es in der Regel nicht. 

 

Ich glaube weniger, dass eine Scheune einen "landwirtschaftlichen Betrieb" begründet als die Verpachtung des Ackers. Wenn ihr noch offiziell einen landwirtschaftlichen Betrieb habt, werdet ihr i.d.R auch Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zahlen - dies ist aber keine Gebäudeversicherung, sondern eine Unfallversicherung.

Einen landwirtschaftlichen Betrieb kann man auch "auflösen", wenn man selbst kein Bauer werden will. Dadurch wird der Acker dann vom Betriebs- in euer Privatvermögen überführt, dafür seid ihr dann auch kein "landwirtschaftlicher Betrieb" mehr. Die Frage ist also: "Wurde der landwirtschaftliche Betrieb jemals aufgegeben, oder habt ihr ihn mitgeerbt?"

wenn der Acker landwirtschaftliches Gelände ist zahlt man automatisch in die Berufsgenossenschaft, ob man Landwirt ist oder nicht. Man kommt da nur raus wenn der Acker verpachtet ist oder man bestätigt dass er nicht bewirtschaftet wird. d.h nicht mähen, Apfel pflücken o.ä. und nur 1x/Jahr betreten. Eine Landwirtschaft auflösen  ist teuer

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chirlu
vor einer Stunde von etherial:

Es geht mir also nicht um 700€ zu 500€ sondern um 700€ zu 50€.

 

Dann fehlt dir aber immer noch die Gebäudeversicherung. Die ist ja das teure daran.

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kleinerfisch
vor 3 Stunden von etherial:

Und du gehst davon aus, dass nach 6 Monaten Schluss ist - das wäre schön. Aktuell ist Frau B in Betreuung (=geschäftsuntüchtig) und somit muss jeder Schritt der ihr Eigentum betrifft bei Gericht bestätigt werden - und auch sonst sind die formellen Auflagen da sehr hoch.

Hatte gerade so einen Fall in der Bekanntschaft.

Erst braucht man ein Gutachten für den Wert der Immobilie(n). Das wird dann vom Gericht geprüft und für gut befunden. Dieser Wert ist dann der Mindestwert für den Verkaufspreis. Bis dahin sind seit dem Gutachten mal gern 6 Monate vergangen. Wenn man in Zeiten sinkender Preise dann keinen Käufer mehr zu dem Preis findet, braucht man ein neues Gutachten...

2 Jahre können da durchaus ins Land gehen.

 

Bei uns dürfen das auch Ortsgerichte. Da kostet ein Gutachten auch nur Hunderte statt Tausende beim vereidigten Gutachter. Kann aber in anderen Bundesländern anders geregelt sein. Die Gutachten vom Ortsgericht sind zwar noch unrealistischer als die vom Sachverständigen, aber für diesen Fall evtl. geeignet.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 18.2.2023 um 09:48 von hilflos:

wenn der Acker landwirtschaftliches Gelände ist zahlt man automatisch in die Berufsgenossenschaft, ob man Landwirt ist oder nicht. Man kommt da nur raus wenn der Acker verpachtet ist oder man bestätigt dass er nicht bewirtschaftet wird. d.h nicht mähen, Apfel pflücken o.ä. und nur 1x/Jahr betreten. Eine Landwirtschaft auflösen  ist teuer

Das meinte ich damit. Vielleicht existiert der "landwirtschaftliche Betrieb" nämlich noch, was auch folgendes erklärt:

Am 17.2.2023 um 13:04 von etherial:

Bisher war alles über eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung versichert

Das eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht erheblich teurer ist als eine Gebäudehaftpflicht ist logisch - immerhin passieren bei landwirtschaftlichen Betrieben manchmal auch Unfälle mit schlimmen Konsequenzen. Die Frage ist also, was braucht @etherial. Ein Versicherungsverkäufer ist da aber der falsche Ansprechpartner, der wird einem gerne jede Versicherung verkaufen, egal ob passend oder nicht. Man muss schon selbst wissen was man haben will.

Am 18.2.2023 um 09:48 von hilflos:

Eine Landwirtschaft auflösen  ist teuer

Beim Auflösen der Landwirtschaft wird (wie auch bei einer GmbH Auflösung) das Betriebsvermögen in den Privatbesitz überführt. Dabei werden die sogenannten "stillen Reserven aufgedeckt". Wenn das Grundstück vor 100 Jahren in den Betrieb überführt wurde und nun der Betrieb "aufgelöst" wird, muss man die Wertsteigerung mit seiner privaten Einkommenssteuer versteuern. Landwirtschaftliche Flächen sind aber i.d.R. nicht so teuer, wenn es nicht gerade um München herum ist, zudem ist es hier auch nur ein Acker und nicht mehrere 100 Hektar. Wenn es keine stillen Reserven gibt, dann ist die Auflösung aber auch nicht teuer. Außerdem ist hier fraglich ob es überhaupt noch einen landwirtschaftlichen Betrieb gibt und nicht bereits alles in Privatvermögen ist.

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Thomas_384

Würde Steuerberater empfehlen wenn es um landwirtschaftliche Flächen geht. Und einen der sowas schonmal gemacht hat. 

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etherial

 

vor 3 Stunden von slowandsteady:

Das meinte ich damit. Vielleicht existiert der "landwirtschaftliche Betrieb" nämlich noch, was auch folgendes erklärt:

[...]
Außerdem ist hier fraglich ob es überhaupt noch einen landwirtschaftlichen Betrieb gibt und nicht bereits alles in Privatvermögen ist.

Zumindest wird nicht in eine Berufsgenossenschaft eingezahlt ... bei der Steuer wird auch eine ganz normale Feststellungserklärung gemacht.

Den Verdacht, dass eine Agrarpolice nicht nötig ist, hatte ich ja auch schon. Ich stimme dir ebenfalls  zu, dass die Scheunen wohl kaum ein Grund dafür sein können, dass man eine Agrarpolice abschließen muss. Die Frage ist, ob das auch für den Acker gilt.

Der Vertreter hat auch noch gönnerhaft gemeint, dass in dem Paket eine kostenlose Privathaftpflichtversicherung drin wäre. Ich würde mal behaupten, dass die im Zweifelsfall ohnehin nicht greift, weil die Versicherte Person die Erbengemeinschaft (d.h. eine nur-rechtliche Person) ist.
 

Und @chirlu hat insofern Recht, dass der teuerste Posten die Wohngebäudeversicherung ist. Und das bei einem Haus, dass eigentlich abbruchreif ist ...

 

@kleinerfisch: Danke für den Tipp mit den Ortsgerichten, aber so etwas gibts in BW nicht. Ansonsten scheint es hier aber ähnlich zu laufen.


Für die Details muss ich noch einmal die Unterlagen anschauen.

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hilflos
vor 3 Stunden von slowandsteady:

Das meinte ich damit. Vielleicht existiert der "landwirtschaftliche Betrieb" nämlich noch, was auch folgendes erklärt:

 

man zahlt auch in die Berufsgenossenschaft ein auch wenn man nie Landwirt war. Es kommt auf die Klassifizierung des Grundstücks an und ein Acker ist immer Landwirtschaftsfläche. Habe den Fall bei meiner Mutter wo das Wohngrundstück in eine Streuobstwiese übergeht. Sie muss in die Berufsgenossenschaft einzahlen obwohl weder sie noch ihre Mutter je einen Bauernhof hatten.

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etherial
vor 2 Minuten von hilflos:

man zahlt auch in die Berufsgenossenschaft ein auch wenn man nie Landwirt war. Es kommt auf die Klassifizierung des Grundstücks an und ein Acker ist immer Landwirtschaftsfläche. Habe den Fall bei meiner Mutter wo das Wohngrundstück in eine Streuobstwiese übergeht. Sie muss in die Berufsgenossenschaft einzahlen obwohl weder sie noch ihre Mutter je einen Bauernhof hatten.

Der Hinweis ist gut - aber eher, um zu bestätigen, dass alles in Privatbesitz ist, denn es geht nichts an die Berufsgenossenschaft.

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Sapine

Das kann je nach Bundesland alles ziemlich unterschiedlich sein. 

vor 59 Minuten von Thomas_384:

Würde Steuerberater empfehlen wenn es um landwirtschaftliche Flächen geht. Und einen der sowas schonmal gemacht hat. 

Warum holst du dir nicht fachkundigen Rat? 

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DarkBasti

Mich würde das ebenfalls interessieren. 

Deswegen die Frage warum du die Versicherung haben musst? 

Haftpflicht ist ja für Sach und Personenschäden. Also braucht du sie nur, wenn ihr in diesem unbewohnten Haus irgendwas wertvolles habt. 

Sonst ist sie meines Erachtens sinnlos bzw. du bist überversichert. 

 

Gebäudeversicherung schützt das Haus z. B. Sturm und Feuer ab. 

Ist ebenfalls kein Muss, habe ich gerade gelsen. Aber ist idr. Sinnvoll. 

 

Ich habe mich über die hohe

Versicherungssumme gewundert. Eventuell wird sie höher berechnet, wenn man nicht selbst drin lebt, keiner drin lebt oder ähnliches. 

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Badurad
vor 5 Stunden von DarkBasti:

Mich würde das ebenfalls interessieren. 

Deswegen die Frage warum du die Versicherung haben musst? 

Haftpflicht ist ja für Sach und Personenschäden. Also braucht du sie nur, wenn ihr in diesem unbewohnten Haus irgendwas wertvolles habt. 

Sonst ist sie meines Erachtens sinnlos bzw. du bist überversichert. 

Eine Haftpflichtversicherung schützt mich, wenn ich andere schädige. Eine Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung zahlt, wenn ich meiner Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg vor dem Haus nicht nachgekommen bin, ein Passant rutscht aus, verletzt sich schwer und ist anschließen dauerhaft arbeitsunfähig. Oder dem Postboten fällt, während er grad die Post in den Briefkasten einwirft, ein loser Dachziegel auf den Kopf. 

Wertvolle Inhalte des Hauses würde man über eine Hausratversicherung versichern. Das wird bei einem dauerhaft unbewohnten Objekt nicht funktionieren.

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etherial
Am 21.2.2023 um 08:25 von DarkBasti:

Haftpflicht ist ja für Sach und Personenschäden. Also braucht du sie nur, wenn ihr in diesem unbewohnten Haus irgendwas wertvolles habt. 

Sonst ist sie meines Erachtens sinnlos bzw. du bist überversichert. 

Sach- und Personenschäden an Dritten. Beispiel hat Badurad genannt, im schlimmsten Fall brennt das Haus ab und die Flammen greifen auf die Nachbargrundstücke über. Das wir dann richtig teuer. Insofern kann ich schon verstehen warum meine Frau diese Versicherung behalten will.

Am 21.2.2023 um 08:25 von DarkBasti:

Gebäudeversicherung schützt das Haus z. B. Sturm und Feuer ab. 

Ist ebenfalls kein Muss, habe ich gerade gelsen. Aber ist idr. Sinnvoll. 

Da bin ich mir tatsächlich auch unsicher. Das Haus ist aus unserer Sicht nichts wert - wir wollen kein Geld, wenn es abbrennt und wir zahlen notfalls die Entsorgung. Aber der Verischerungsvertreter meinte, dass man das unbedingt machen müsse, da man im schlimmsten Fall (d.h. Totalverlust durch Brand) eventuell Sondermüll entsorgen müsse, was mal locker 50.000€ sein könnten. Ich bin tatsächlich etwas unsicher, ob die Haftpflicht überhaupt angeboten wird, wenn man auf die Wohngebäudeversicherung verzichtet.

Am 21.2.2023 um 08:25 von DarkBasti:

Ich habe mich über die hohe Versicherungssumme gewundert. Eventuell wird sie höher berechnet, wenn man nicht selbst drin lebt, keiner drin lebt oder ähnliches.

Das ist definitiv so. Unbewohnt ist teurer, weil Schäden viel häufiger nicht rechtzeitig bemerkt werden, wenn keiner darin wohnt.

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etherial
Am 17.2.2023 um 14:48 von DancingWombat:

Ich nehme an, dass sich die Frage ohnehin auf das Objekt bezieht, oder?

Da steht: "Wurden Ihnen [...] eine oder mehrere Vorversicherungen vom Versicherer gekündigt?"

Ich lese das so, dass Ihnen sich auf die Person und die beantragten Bausteine sich auf das Objekt beziehen. Wenn jemand anderem für dieses Objekt gekündigt wurde, oder wenn uns für ein anderes Objekt gekündigt wurde spielt das für die Frage keine Rolle.

Ich denke das geht so auch nicht anders, weil nach einem Verkauf der Neubesitzer ja kaum die Versicherungshistorie des Altbesitzers mittragen müssen sollte. Ich vermute stark, dass sich "Ihnen" auf die Erbengemeinschaft bezieht und nicht auf den Ansprechpartner, der ja perspektivisch wechselt.

Am 17.2.2023 um 14:48 von DancingWombat:

Was denn jetzt. Ich dachte es hätte einen Schaden gegeben.

Ja, das muss ja nicht bedeuten, dass die Versicherung das so registriert hat ...

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 35 Minuten von etherial:

Ich lese das so, dass Ihnen sich auf die Person und die beantragten Bausteine sich auf das Objekt beziehen. Wenn jemand anderem für dieses Objekt gekündigt wurde, oder wenn uns für ein anderes Objekt gekündigt wurde spielt das für die Frage keine Rolle.

Es mag sein, aber ich würde mir das trotzdem von der Versicherung bestätigen lassen und mir nicht selbst einreden, dass es schon so passt. Ansonsten freut sich die Versicherung, dass sie regelmäßig Beiträge bekommt und dann im Falle des Falles trotzdem leistungsfrei ist wegen vorvertraglicher Anzeigeverletzung.

 

Ob man eine Haftpflicht für ein unbewohntes Gebäude braucht, kann man ggf. auch selbst einschätzen. Ein Haus, dass alleine auf weiter Flur steht ist wohl weniger gefährdet bzgl. "Dachziegel trifft jemand" oder "Brand springt auf Nachbarhausüber" als ein Haus in der Fußgängerzone in der Innenstadt. Wenn es einsturzgefährdet ist, muss man es sowieso einzäunen und für Jugendliche, die dann den Bauzaun mutwillig überklettern muss man auch nicht haften. 

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