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sepp05

Broker Empfehlung ohne Steuerabführung

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sepp05

Guten Tag,

 

ich bin Deutscher und habe meinen Wohnsitz in Costa Rica und genieße damit steuerfreiheit auf Kapitalerträge.

Gleichzeitig bin ich Gesellschafter-Geschäftsführer von div. GmbH in Deutschland.

 

Meine Fragen:

 

Zunächst möchte ich mein Barvermögen in Aktien anlegen (vermutlich ein Word ETF) und benötige dafür ein Broker ohne pauschalen Kapitalerstragssteuer Abzug und wenn möglich auch Quellensteuerabzug bei Dividenden.

Schnelles Trading ist nicht geplant, ich rechne mit max. 5 Trades im Monat.

Welchen Broker kann man hier empfehlen bzlg. steuerfreiheit, als auch Sicherheit bei hohen Beträgen?

 

Aktuell beziehe ich in meinen Firmen kein Gehalt oder aufgrund einer längeren Expansion gibt es auch hier bisher wenig Steuerlast.

Jetzt möchte ich jedoch Anfangen mir ein Gehalt auszuzahlen oder alternativ eine Ausschüttung mit dem Jahresabschluss einzuleiten.

 

Habt ihr Erfahrungen hierzu? Ist es in der Konstallation möglich Steuern zu vermeiden bzw. zu sparen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mein bisheriger Plan ist eine deutsche Bank mit Führung als Steuerausländer. Hier ist nur der Nachteil, dass immer noch Quellensteuer anfällt, sollte ich Dividenden bekommen.

 

Außerdem ist die Frage, wie umfangreich die Dokumente zum Beweis des Status "Steuerausländer" sein wird.

 

Hier hätte ich es gerne so einfach wie möglich, da ich mich aktuell auch nicht in Costa Rica aufhalte und nicht so einfach an Papiere kommen würde.

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chirlu
vor 15 Minuten von sepp05:

Mein bisheriger Plan ist eine deutsche Bank mit Führung als Steuerausländer. Hier ist nur der Nachteil, dass immer noch Quellensteuer anfällt, sollte ich Dividenden bekommen.

 

Das lässt sich nicht vermeiden. Es ist gerade der Zweck von Quellensteuern.

 

vor 16 Minuten von sepp05:

Hier hätte ich es gerne so einfach wie möglich, da ich mich aktuell auch nicht in Costa Rica aufhalte und nicht so einfach an Papiere kommen würde.

 

Das sollte doch kein Problem sein, schließlich wirst du bald zurück an deinem Wohnsitz sein. Oder ist er etwa gar nicht dein Wohnsitz? :-*

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sepp05

Ich habe jetzt mehrfach über Swissquote und Captrader gelesen. Was ist davon zu halten?

 

Ich reise sehr viel und halte mich dementsprechend grade weder in CR, noch Deutschland auf.

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MichaelWe
vor 3 Minuten von sepp05:

Ich habe jetzt mehrfach über Swissquote und Captrader gelesen. Was ist davon zu halten?

 

Ich reise sehr viel und halte mich dementsprechend grade weder in CR, noch Deutschland auf.

Captrader ist ein Introducing Broker für Interactive Brokers. Also gleiche Leistung, aber mit höheren Gebühren. Wenn schon, dann direkt zu IB.

 

Swissquote ist typisch Schweiz sehr hochpreisig.

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sepp05

Quellensteuer wird bei diesen also auch fällig?

 

Dann wäre wohl doch der DE Broker mit Status "Steuerausländer" das Beste?

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phlp112
· bearbeitet von phlp112

 

vor 4 Stunden von sepp05:

Guten Tag,

 

ich bin Deutscher und habe meinen Wohnsitz in Costa Rica und genieße damit steuerfreiheit auf Kapitalerträge.

Gleichzeitig bin ich Gesellschafter-Geschäftsführer von div. GmbH in Deutschland.

 

Hattest du die GmbH bereits bei deinem Wegzug und hast du deinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgegeben? 

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sepp05

Die Firmen hatte ich vor dem Auswandern. Entgegen der Vermutung bin ich auch nicht aus steuerlichen Gründen ausgewandert, sondern habe aufgrund meiner persönlichen Präferenzen Deutschland verlassen. Erst jetzt 1,5 Jahre später habe ich gemerkt, dass ich ggf. Steuern sparen kann.

 

Das Problem ist, dass ich aktuell nicht an ein Certificate of Residence komme. Was wäre hier die einfachste Möglichkeit? Könnte ich ein EU Broker eröffnen (welcher?) und vorerst einfach DE als Wohnsitz angeben?

Ich erstelle normalerweise keine Steuererklärung privat und möchte daher nur investieren, wenn kein Steuerabzug eintritt.

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MichaelWe
vor 1 Minute von sepp05:

Die Firmen hatte ich vor dem Auswandern. Entgegen der Vermutung bin ich auch nicht aus steuerlichen Gründen ausgewandert, sondern habe aufgrund meiner persönlichen Präferenzen Deutschland verlassen. Erst jetzt 1,5 Jahre später habe ich gemerkt, dass ich ggf. Steuern sparen kann.

 

Das Problem ist, dass ich aktuell nicht an ein Certificate of Residence komme. Was wäre hier die einfachste Möglichkeit? Könnte ich ein EU Broker eröffnen (welcher?) und vorerst einfach DE als Wohnsitz angeben?

Einfach irgendwas angeben ohne es nachweisen zu können funktioniert nicht. Jeder seriöse Broker wird die Antragsunterlagen sorgfältig prüfen. Und bei allen anderen möchte man sowieso nicht Kunde sein, z. B. irgendwelchen Offshore CFD-Buden.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 17 Stunden von sepp05:

Dann wäre wohl doch der DE Broker mit Status "Steuerausländer" das Beste?

Musst halt schauen, wer dich nimmt. Gerade die günstigen (Direkt)Banken und Neobroker lehnen oft die "aufwendigen" Fälle wie dich ab und nehmen lieber Otto Normalverbraucher, der mit den Standardprozessen zufrieden ist. 

vor 12 Minuten von sepp05:

Die Firmen hatte ich vor dem Auswandern.

Vermutlich zielte die Frage von @phlp112 auf die "Wegzugsbesteuerung" bei einer GmbH.

 

vor 12 Minuten von sepp05:

Könnte ich ein EU Broker eröffnen (welcher?) und vorerst einfach DE als Wohnsitz angeben?

Könntest du, aber der Wohnsitz wird 1) per Post bzw. Meldebescheinigung geprüft werden und 2) viel Spaß, beim Finanzamt zu begründen, warum du Steuerausländer sein willst, aber bei der Bank aber einen deutschen Wohnort hast. Um Steuerausländer zu sein, ist die Faustregel "keinen Schlüssel für eine deutsche Wohnung" mehr haben, auch nicht bei deinen Eltern. 

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Belgien
vor 26 Minuten von sepp05:

 

Das Problem ist, dass ich aktuell nicht an ein Certificate of Residence komme. Was wäre hier die einfachste Möglichkeit? Könnte ich ein EU Broker eröffnen (welcher?) und vorerst einfach DE als Wohnsitz angeben?

Ich erstelle normalerweise keine Steuererklärung privat und möchte daher nur investieren, wenn kein Steuerabzug eintritt.

Du brauchst bei jeder seriösen Bank/Broker einen Wohnsitznachweis, "vorerst einfach DE als Wohnsitz angeben" funktioniert daher nur dann, wenn Du dafür einen Nachweis beibringen kannst. Warum wartest Du mit der Kontoeröffnung nicht einfach ab, bis Du wieder in Costa Rica bist und Dir entsprechende Nachweise besorgen kannst? Was die Bank als Nachweis akzeptiert, ist ohnehin nicht bei allen Banken identisch, so dass Du dies bei der Bank Deiner Wahl vor Kontoeröffnung in Erfahrung bringen musst.

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bondholder
vor 49 Minuten von sepp05:

Könnte ich ein EU Broker eröffnen (welcher?) und vorerst einfach DE als Wohnsitz angeben?

Wenn du über einen deutschen Wohnsitz verfügst, bist du in Deutschland steuerpflichtig. Das ist eigentlich nicht dein Ziel, oder?

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sepp05

Mein Ziel ist es einfach einen seriösen Broker für hohe Beträge zu haben (am Besten eine EU Bank) und gleichzeitig als Steuerausländer zu gelten. Ein Freund von mir hat diese Konstellation, jedoch das Konto bereits vor dem Umzug in DE eröffnet und später als Steuerausländer umschreiben lassen.

 

Aktuell bin ich in der Situation, dass die meisten Banken einen DE Wohnsitz möchten, teilweise aber später die Auswanderung akzeptieren würden. Das macht es für mich so kompliziert.

Zum Thema Wegzugssteuer:

Theoretisch müsste ich scheinbar hohe Steuern zahlen, wenn ich dauerhaft das Land verlasse.

Und das obwohl die GmbH weiterhin in Deutschland operiert und auch Gewinne/Steuern abführt. Welchen Sinn ergibt das? Welche Vorteile würde mir das bringen?

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bondholder

Hast du mal an die DKB gedacht?

Kontoeröffnung aus dem Ausland

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oktavian
Am 20.2.2023 um 16:12 von sepp05:

Quellensteuerabzug bei Dividenden.

es gibt Doppelbesteuerungsabkommen.

Am 20.2.2023 um 16:12 von sepp05:

Wohnsitz in Costa Rica

Jetzt musst du eben die von Costa Rica studieren und gucken, was fällig wird. Evtl bist du steuerlich, aber noch in DE ansässig. Das wissen wir ja nicht. Wohnsitz alleine sagt nicht viel aus meines Wissens nach.

Am 20.2.2023 um 16:12 von sepp05:

Hier hätte ich es gerne so einfach wie möglich, da ich mich aktuell auch nicht in Costa Rica aufhalte und nicht so einfach an Papiere kommen würde.

gibt es keinen Personalausweis und Stromrechnung für Costa Rica? Was fordern denn die broker?

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phlp112
vor 7 Stunden von sepp05:

Die Firmen hatte ich vor dem Auswandern. Entgegen der Vermutung bin ich auch nicht aus steuerlichen Gründen ausgewandert, sondern habe aufgrund meiner persönlichen Präferenzen Deutschland verlassen. Erst jetzt 1,5 Jahre später habe ich gemerkt, dass ich ggf. Steuern sparen kann.

 

Das Problem ist, dass ich aktuell nicht an ein Certificate of Residence komme. Was wäre hier die einfachste Möglichkeit? Könnte ich ein EU Broker eröffnen (welcher?) und vorerst einfach DE als Wohnsitz angeben?

Ich erstelle normalerweise keine Steuererklärung privat und möchte daher nur investieren, wenn kein Steuerabzug eintritt.

Hattest du Steuerberatung beim Wegzug? Falls nicht, kannst du dir damit schlimmstenfalls ein Privatinsolvenzrisiko durch die Wegzugsbesteuerung ins Haus geholt haben. Vor allem, wenn es mehrere gut gehende GmbHs waren. 
 

einfach mal in § 6 AStG und ggfs. auch § 2 AStG schauen. 
 

Solange das Risiko der Wegzugsbesteuerung nicht vollständig vom Tisch ist, würde ich mir über so Kleinigkeiten wie die richtige Bank für mein Depot überhaupt keine Gedanken machen. 

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Gast230418
· bearbeitet von Oli83
vor 37 Minuten von phlp112:

Hattest du Steuerberatung beim Wegzug? Falls nicht, kannst du dir damit schlimmstenfalls ein Privatinsolvenzrisiko durch die Wegzugsbesteuerung ins Haus geholt haben. Vor allem, wenn es mehrere gut gehende GmbHs waren. 

Daran musste ich auch denken, als ich den Thread gelesen haben. Steuervermeidung ist doch des Deutschen liebstes Hobby. :D

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goccih
vor 16 Stunden von sepp05:

Welchen Sinn ergibt das? Welche Vorteile würde mir das bringen?

:-) Es bringt dem deutschen Staat Vorteile, nicht dir. Die Wegzugsbesteuerung ist genau für deine Situation gedacht: jemand baut sich in D eine Gmbh auf, geht dann ins Ausland und will seine Gewinnausschüttungen steuerfrei genießen. Auf diese Idee sind schon 1000 andere vor dir gekommen und daher gibt es die Wegzugsbesteuerung. Wenn du Steuerausländer werden willst, muss du sie Zahlen. Ende.

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kleinerfisch
vor 17 Stunden von sepp05:

Und das obwohl die GmbH weiterhin in Deutschland operiert und auch Gewinne/Steuern abführt.

Die GmbH wird ja auch nicht "wegzugsbesteuert", sondern Du, der Eigentümer.

vor 17 Stunden von sepp05:

Welchen Sinn ergibt das?

Sieh es aus der Sicht des Staates:

Da baut sich jemand in D etwas auf und profitiert dabei von den steuerfinanzierten Leistungen dieses Staates, zB Rechtssicherheit, Infrastruktur etc.

Er wählt dafür die Rechtsform der GmbH, die eine nachgelagerte Besteuerung zur Folge hat: Es werden zunächst nur die laufenden Gewinne durch die GmbH niedrig besteuert sowie die Entnahmen des Unternehmers voll (egal, ob als Ausschüttung, Lohn, Miete oder Zinsen deklariert).

Nicht voll besteuert werden thesaurierte Gewinne und gar nicht besteuert wird der Wertzuwachs der Firmen durch zB Bekanntheit am Markt, Patente, Kundenstamm etc., die aber erheblich sein können.

Dann zieht der Unternehmer in's Ausland und ist in D nicht mehr steuerpflichtig.

Später möchte er die während seiner Steuerpflicht in D aufgelaufenen, in der GmbH thesaurierten Gewinne entnehmen. Die Steuern darauf wurden aber seinerzeit in D nur gestundet. Da er im Ausland lebt hat D aber keinen steuerlichen Zugriff mehr darauf.

Also bleibt dem Staat nur, so zu tun, als ob der Unternnehmer diese Gewinne bereits vor dem Wegzug entnimmt. Nichts anderes ist die Wegzugsbesteuerung.

Gleiches gilt für einen evtl. späteren Verkauf oder die Auflösung der Unternehmen.

Entnahmen von Gewinnen, die nach dem Wegzug angefallen sind, sind nicht betroffen, auch nicht die späteren Wertsteigerungen der Firmen.

vor 17 Stunden von sepp05:

Welche Vorteile würde mir das bringen?

Wieso Dir?

Steuern zahlen bringt dem Zahlenden nie einen (direkten) Vorteil, das ist geradezu die Definition von Steuern.

Der Vorteil liegt beim Staat, also bei uns Anderen, hier Gebliebenen:

Wie werden nicht von Menschen ausgebeutet, die die Leistungen unseres Landes in Anspruch nehmen aber dafür nicht bezahlen wollen.

 

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B.Axelrod
vor 3 Stunden von kleinerfisch:

Die GmbH wird ja auch nicht "wegzugsbesteuert", sondern Du, der Eigentümer.

Jede gute Steuerberater sollte wissen, wie man die Wegzusbesteuerung bei einer GmbH vermeiden kann.

Eine Möglichkeit wäre, über den GmbHs eine GmbH &Co KG (=Personengesellschaft) als Eigentümer (=Holding) zu setzen- die müßte aber weiter in D sitzen.

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goccih
vor 39 Minuten von B.Axelrod:

Jede gute Steuerberater

wird dir aber auch was von Sperrfristen und deutscher Quellensteuer bei Gewinnausschüttungen ins Ausland erzählen. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand.

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B.Axelrod
vor 2 Stunden von goccih:

wird dir aber auch was von Sperrfristen und deutscher Quellensteuer bei Gewinnausschüttungen ins Ausland erzählen. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand.

Oder wie  man sie umgeht.;)

 

https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/7-jahre-sperrfrist-vermeiden/

 

Wenn man der GmbH ein Darlehen gewährt hat/hätte -ließe sich das anstelle einer steuerpflichtigen Gewinnausschüttung auch wieder

steuerfrei entnehmen.

Klappt natürlich nicht, wenn man bei Gründung alles Vermögen ins Stammkapital gebuttert hat.

Da käme man nur ran, wenn alle Gewinne vorher ausgeschüttet worden sind.

 

Aber wie erwähnt- das sind Themen für einen Steuerberater.

 

Solche Konstrukte sollten finanziell aber tragbarer sein, als eine Wegzugs-/oder Enstrickungsbesteuerung.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

@sepp05: Steht auf deinem Perso nun "ohne dauerhaften Wohnsitz Wohnung in Deutschland" im Adressfeld oder nicht?

 

Falls nein, dann bist du sicher auch aktuell kein Steuerausländer und solltest dir als Gesellschafter einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften dringend Beratung holen bevor du Fakten schaffst. Ein Depot kannst du dann ganz normal aufmachen - bist ja noch in Deutschland gemeldet, unbeschränkt steuerpflichtig und zahlst alle Steuern inkl. Einkommen- und Kapitalertragssteuer.

 

Falls du im Perso abgemeldet bist, dann könntest du Steuerausländer sein, musst aber nicht, siehe hier: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (Deutschland) – Wikipedia 
Relevant ist der "gewöhnliche Aufenthalt" und nicht der "Wohnsitz" alleine. Wenn du in Costa Rica gemeldet bist, aber >183 Tage in Deutschland bist, kommst du nicht raus aus der Nummer. Selbst mit <183 Tagen in Deutschland kann das Finanzamt dich immer noch als unbeschränkt steuerpflichtig deklarieren, lies mal diesen Artikel: Gewöhnlicher Aufenthalt und 183-Tage-Regelung (easydigitax.de)

 

Ob du in Costa Rica Steuern bezahlen musst, ist nochmal ein anderes Problem. Kann sein, oder auch nicht, ich kenne kein Costa-Ricanisches Recht und weiß auch nicht ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt.

 

Wenn du Steuerausländer geworden bist und vorher GmbHs hattest, dann brauchst du dir nur noch Gedanken machen, wie hoch die Wegzugsbesteuerung ausfallen wird, die Steuerpflicht ausgelöst hast du sowieso schon. Ein deutsches Depot als Steuerausländer lässt sich sicher eröffnen, man hat aber halt weniger Auswahl als ein Deutscher mit deutschem Wohnsitz und ggf. kommen eben keine kostenfreien Broker in Betracht. Eine Alternative (DKB) bei der du es probieren kannst, wurde von @bondholderschon genannt.

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B.Axelrod
vor 4 Minuten von slowandsteady:

Steht auf deinem Perso nun "ohne dauerhaften Wohnsitz" im Adressfeld oder nicht?

Wenn das da stünde, wäre er obdachlos.

 

Im Perso kann auch die ausländische Anschrift vermerkt werden.

Wenn das nicht geht, steht da "Keine Wohnung in Deutschland".

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slowandsteady
vor 2 Minuten von B.Axelrod:

Wenn das nicht geht, steht da "Keine Wohnung in Deutschland".

Das meinte ich natürlich, nicht die andere Formulierung :D 

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phlp112
vor 7 Stunden von B.Axelrod:

Jede gute Steuerberater sollte wissen, wie man die Wegzusbesteuerung bei einer GmbH vermeiden kann.

Eine Möglichkeit wäre, über den GmbHs eine GmbH &Co KG (=Personengesellschaft) als Eigentümer (=Holding) zu setzen- die müßte aber weiter in D sitzen.

Möglicherweise reicht das als Einzel-GGF aber nicht aus, wenn du sämtliche Entscheidungen im Ausland triffst und der Ort der Geschäftsleitung ins Ausland verlagert wird. 

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