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s1lv3r

Härteausgleich bei sonstigen Einkünften (Depotwechselprämie)

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s1lv3r

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine dämliche Steuerfrage: Und zwar wird bei Prämien aus Depotüberträgen ja immer davon gesprochen, dass diese bis 256€ steuerfrei sind.

 

Wenn ich diese allerdings in meine Steuerklärung eintrage (Anlage SO Zeile 10 - Einkünfte aus sonstigen Leistungen, ist doch korrekt?), dann zieht mein Steuerprogramm die eingetragene Summe als "Härteausgleich" wieder ab, so dass effektiv bis zu einem Betrag von 410€ gar keine Steuerlast entsteht (und bis 819€ eine geminderte Steuerbelastung).

 

Ist das korrekt so, oder trage ich das irgendwie falsch ein? Mich verwundert es nur, dass man immer liest, dass es die 256€ Freigrenze gibt, bei deren Überschreitung man dann den kompletten Betrag mit der persönlichen Einkommenssteuer versteuern muss. In der Praxis wäre dann ja doch alles bis 410€ steuerfrei ...

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chirlu
vor 47 Minuten von s1lv3r:

In der Praxis wäre dann ja doch alles bis 410€ steuerfrei ...

 

Wenn du keine anderen Einnahmen hast (selbständig, gewerblich, Vermietung, Veräußerungsgewinne, Renten, …). Das ist also ein anderes Thema; sonst könnte man sich ja auch wundern, dass „in der Praxis ja doch alles bis ca. 11000 Euro steuerfrei“ ist, wenn man auch keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat. :P

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s1lv3r
vor 2 Minuten von chirlu:

Wenn du keine anderen Einnahmen hast (selbständig, gewerblich, Vermietung, Veräußerungsgewinne, Renten, …).

 

Achso ... dann liegt es also an meiner persönlichen Situation bitteren Armut in Bezug auf andere Einkommensarten.

 

Danke für die Aufklärung. :thumbsup:

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 19 Minuten von s1lv3r:

dann liegt es also an meiner persönlichen Situation bitteren Armut in Bezug auf andere Einkommensarten.

 

Schlimm, nicht? Wir könnten eine Selbsthilfegruppe gründen. B-) Ich soll nämlich für 2021 auch von der Vergünstigung (Verwaltungsvereinfachungsmaßnahme) profitieren; jedenfalls laut Elster-Vorabberechnung, denn das Finanzamt hat mir noch keinen Steuerbescheid verehrt.

 

Alternativ können die Großverdiener und Großgrundbesitzer über einen Siebenerclub nachdenken: Rein darf nur, wer regelmäßig Einkünfte in allen sieben Einkunftsarten erzielt. ;)

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Richie_Rich

@s1lv3r Darf ich mich mit einer anderen Frage dranhängen? Wenn unhöflich, dann lösch ich sie auch gerne.

 

Es gibt ja immer wieder Werber, die bereit sind 90% ihrer Werberprämie an den Geworbenen weiterzuleiten. Hab ich da einen Denkfehler, wenn ich annehme, dass der Werber, wenn er im ersten Schritt die Prämie erhält, sie komplett versteuern muss (ab 256,-) - und der Geworbene seinen Anteil ebenfalls nach Erhalt angeben muss? Oder kann der Werber diesen zweiten Schritt als "Ausgaben" wenigstens gegenrechnen in der Steuererklärung?

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chirlu

Wenn das die Voraussetzung ist, jemanden überhaupt werben zu dürfen, würde ich das in der Tat als Werbungs-Kosten ansehen.

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s1lv3r
vor 2 Stunden von chirlu:

Alternativ können die Großverdiener und Großgrundbesitzer über einen Siebenerclub nachdenken: Rein darf nur, wer regelmäßig Einkünfte in allen sieben Einkunftsarten erzielt. ;)

 

Ich würde tatsächlich (und das auch nur durch den vorgetragenen Sachverhalt) maximal in den "Dreierclub" kommen (und auf Grund der leicht missverständlich auffassbaren Bezeichnung eines solchen Clubs, würde ich selbst bei diesem lieber von einer Mitgliedschaft absehen o:)).

 

vor 39 Minuten von Richie_Rich:

Es gibt ja immer wieder Werber, die bereit sind 90% ihrer Werberprämie an den Geworbenen weiterzuleiten. Hab ich da einen Denkfehler, wenn ich annehme, dass der Werber, wenn er im ersten Schritt die Prämie erhält, sie komplett versteuern muss (ab 256,-) - und der Geworbene seinen Anteil ebenfalls nach Erhalt angeben muss? Oder kann der Werber diesen zweiten Schritt als "Ausgaben" wenigstens gegenrechnen in der Steuererklärung?

Interessante Frage. :lol:

 

Tatsächlich geht der Abzug von möglichen Kosten scheinbar relativ weit. Portokosten und sogar Fahrtkosten (um eine Prämie z.B. Vorort bei der Bank abzuholen) sind definitiv als Kosten abzugsfähig. Von daher würde ich mich da der Meinung von chirlu anschließen und das gegenrechnen.

 

Wahrscheinlich gibt es aber auch noch kein abschließendes Urteil von einem Finanzgericht, welches diesen Sachverhalt abschließend geklärt hätte ...

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