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ProblemBär

KVdR Voraussetzungen / Berechnung

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ProblemBär

Bei meinen Eltern wird in absehbarer Zeit die Rente kommen und derzeit versuchen wir die finanziellen Rahmenbedingungen abzuklären. Ein Elternteil ist privat versichert, woraus schon eine signifikante finanzielle Belastung absehbar ist. Das andere Elternteil war mal privat versichert, aber ist seit vielen Jahren wieder gesetzlich versichert. Ob man noch in die KVdR kommt ist derzeit nicht ganz klar. Ich habe mich bereits etwas eingelesen, aber habe noch nicht auf alle Fragen Antworten gefunden. Vielleicht hat hier jmd hilfreiche Antworten, bei der Krankenkasse kam bisher wenig zurück.

 

1. Zur Berechnung der Beiträge der KVdR wird meines Wissens nach der Beitragssatz (7,3%) auf die gesetzliche Rente und (14,6%) auf Versorgungsbezüge & Arbeitseinkommen erhoben. Inwiefern werden hierbei die Rente, Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des privat versicherten Ehepartners  zur Berechnung der Beitragshöhe erhoben? Zählen nur die eigene Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder auch das vom privat versicherten Ehepartner zur Berechnung? Gibt es dabei eine Unterscheid zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung?

 

2. Voraussetzung für die KVdR ist das man eine gesetzliche Rente erhält. Wenn man nun eine geringe gesetzliche Rente erhält (ca. 100€ pro Monat) ist dies ausreichend? Im Laufe des Lebens wurde eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen, da die Rente über Versorgungsbezüge des Versorgungswerkes der Apotheker erfolgt. Dennoch besteht weiterhin ein (geringer) Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Ist diese Voraussetzung für eine KVdR Versicherung damit erfüllt?

 

3. Die andere Voraussetzung für die KVdR ist, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90% in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Für jedes Kind erhält man je 3 Jahre auf die Versicherungszeit angerechnet. Dies gilt auch, wenn das Kind vor dem 3. Geburtstag verstirbt. Leider verstarb in unserer Familie ein Kind bei der Geburt (Totgeburt). Wird für dieses Kind ebenfalls eine Versicherungszeit von 3 Jahren angerechnet? 

 

Danke schon mal vorab!

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chirlu
vor 19 Minuten von ProblemBär:

Inwiefern werden hierbei die Rente, Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des privat versicherten Ehepartners  zur Berechnung der Beitragshöhe erhoben?

 

Gar nicht.

 

vor 20 Minuten von ProblemBär:

Gibt es dabei eine Unterscheid zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung?

 

Ja.

 

vor 19 Minuten von ProblemBär:

der Beitragssatz (7,3%) auf die gesetzliche Rente und (14,6%) auf Versorgungsbezüge & Arbeitseinkommen

 

Den Zusatzbeitrag aber nicht vergessen.

 

vor 20 Minuten von ProblemBär:

Wenn man nun eine geringe gesetzliche Rente erhält (ca. 100€ pro Monat) ist dies ausreichend?

 

Ja.

 

vor 21 Minuten von ProblemBär:

Leider verstarb in unserer Familie ein Kind bei der Geburt (Totgeburt). Wird für dieses Kind ebenfalls eine Versicherungszeit von 3 Jahren angerechnet?

 

Bei einer Totgeburt nicht. Wenn das Kind lebend geboren wurde und direkt nach der Geburt verstorben ist, dann schon.

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dev
· bearbeitet von dev

Falls sie nicht den KVdR-Status bekommt, kann sie dennoch für ihre Rente den anteiligen Teil für ihre KV beantragen.

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ProblemBär
vor 14 Stunden von dev:

Falls sie nicht den KVdR-Status bekommt, kann sie dennoch für ihre Rente den anteiligen Teil für ihre KV beantragen.

Den Satz verstehe ich leider nicht genau. Was für einen anteiligen Teil für die KV? Man wäre dann ja freiwillig gesetzlich versichert und dann würden neben gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Zusatzbeitrag noch Kapitalerträge + Mieterträge zur Berechnung des Beitrags mit einbezogen.

 

Danke chirlu für die Anworten!

Der Unterschied der KVdR zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung ist wahrscheinlich, dass dort auch die Einkünfte des Partners zur Berechnung der Beiträge mit einbezogen werden, oder?

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dev
vor 1 Minute von ProblemBär:

Den Satz verstehe ich leider nicht genau.

Quelle

Zitat

Rentnerinnen und Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Dieser Zuschuss muss aber beantragt werden – zum Beispiel zusammen mit der Rente.

Die Höhe für freiwillig Versicherte hängt von der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent. Er wird für die Berechnung des Zuschusses um  die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Das Ergebnis wird halbiert und ergibt so die Berechnungsgrundlage für den Zuschuss.

Für privat versicherte Rentner wird der Zuschuss grundsätzlich wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Als Zusatzbeitrag wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt. Der Beitragszuschuss wird maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

 

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ProblemBär
· bearbeitet von ProblemBär
vor 44 Minuten von dev:

Quelle

 

Ist ein guter Hinweis, danke

Leider ist der Zuschuss nur 7,3% der gesetzlichen Rente und die gesetzliche Rente ist leider sehr gering, da die Rente größtenteils aus Versorgungsbezügen des Versorgungswerkes kommen wird. Dennoch zumindest gut zu wissen!

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Hans Wurst 67
vor 22 Stunden von ProblemBär:

Zählen nur die eigene Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder auch das vom privat versicherten Ehepartner zur Berechnung? Gibt es dabei eine Unterscheid zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung?

@chirlu gelten die hier genannten Ausschlusskriterien für die Berücksichtigung der Einkünfte des Ehepartners auch für Rentner?

 

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/ehegatteneinstufung-beitragsberechnung-einkommen-voraussetzungen-2006844

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morini
· bearbeitet von morini

Soweit ich weiß, gibt es nach wie vor mehrere Tricks bzw. Gesetzeslücken, um als privat Krankenversicherter doch noch in die GKV zu kommen, und so lange der Staat und seine Beamten es nicht hinbekommen, diese Lücken zu schließen, kann man solche Schlupflöcher natürlich nutzen. :thumbsup:

 

Dazu habe ich vor ca. 2-3 Jahren in einer rentenbezogenen Zeitschrift mal einen Artikel gesehen, weiß aber nicht mehr, auf welche Weise man es ohne die Erfüllung der Voraussetzungen letztendlich doch noch schaffen kann, in die GKV zu kommen.

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chirlu
vor 2 Stunden von Hans Wurst 67:

gelten die hier genannten Ausschlusskriterien für die Berücksichtigung der Einkünfte des Ehepartners auch für Rentner?

 

Freiwillig Versicherte sind freiwillig Versicherte, da gibt es keinen Unterschied, ob Rentner oder nicht.

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asche
vor 4 Stunden von morini:

Soweit ich weiß, gibt es nach wie vor mehrere Tricks bzw. Gesetzeslücken, um als privat Krankenversicherter doch noch in die GKV zu kommen.

In die GKV kommen ist aber nicht das Gleiche wie in die KVdR kommen. Und um letzteres ging es hier.

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morini
vor 8 Stunden von asche:

In die GKV kommen ist aber nicht das Gleiche wie in die KVdR kommen. Und um letzteres ging es hier.

 

Okay, in diesem Fall helfen dann wohl auch keine Tricks mehr weiter.

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hilflos
Am 4.3.2023 um 18:59 von ProblemBär:

 

2. Voraussetzung für die KVdR ist das man eine gesetzliche Rente erhält. Wenn man nun eine geringe gesetzliche Rente erhält (ca. 100€ pro Monat) ist dies ausreichend? Im Laufe des Lebens wurde eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen, da die Rente über Versorgungsbezüge des Versorgungswerkes der Apotheker erfolgt. Dennoch besteht weiterhin ein (geringer) Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Ist diese Voraussetzung für eine KVdR Versicherung damit erfüllt?

 

zahlt man bei Rente vom Versorgungswerk darauf auch Krankenversicherungs Beiträge, auch wenn man in der KVdR ist? 

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chirlu
vor 12 Minuten von hilflos:

zahlt man bei Rente vom Versorgungswerk darauf auch Krankenversicherungs Beiträge, auch wenn man in der KVdR ist?

 

Ja (wie es im Eröffnungsbeitrag auch richtig steht).

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