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Warren vom Rhein

Einkommensteuer Anlage KAP

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Warren vom Rhein

Hallo zusammen,

ich habe auf die Schnelle nichts zu meiner Frage gefunden, sorry, wurde bestimmt schon mal besprochen.

 

Ich habe Kapitalerträge durch Dividenden die über dem Freistellungsauftrag liegen.

Meine Depotbanken führen dazu automatisch die Kapitalertragssteuer ab. Soweit so gut.

 

Dann gibt es ja die Anlage KAP bei der Steuer.

Diese habe ich noch nie ausgefüllt/abgeschickt da ich dachte mit der automatischen Abführung der Kapitalertragssteuer wäre alles erledigt.

 

Nun wurde mir von einem Kollegen in gleicher steuerlicher Situation gesagt er, bzw, seine Steuerfachfrau würde die Anlage KAP immer ausfüllen bzw. abgeben würden.

 

Ob dies was bringt (Erstattung von irgendwas) konnte er mir allerdings nicht beantworten.

 

Kann mich hier jemand erhellen?

Danke

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 10 Minuten von Warren vom Rhein:

Nun wurde mir von einem Kollegen in gleicher steuerlicher Situation gesagt er, bzw, seine Steuerfachfrau würde die Anlage KAP immer ausfüllen bzw. abgeben würden.

 

Ob dies was bringt (Erstattung von irgendwas) konnte er mir allerdings nicht beantworten.

 

Kann mich hier jemand erhellen?

Ich denke es ist so: Du müsstest die Erklärung theoretisch immer abgeben, denn du hast alle deine Einnahmen anzugeben und das Finanzamt entscheidet damit wie viele Steuern du zu zahlen hast. In der Praxis ist es aber egal. Ich mache es daher auch nicht mehr, insb. seit man in Elster nur noch die Gesamtsummen hat und nicht die Bescheinigung von mehreren Banken 1:1 übertragen kann. Mich nervt das zusammenrechnen von 4 Bescheinigungen in unterschiedlichem Format - daher lasse ich es jetzt einfach. 

 

Wenn du ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug hattest und/oder unversteuerte inländische Erträge (zB weil du versehentlich bei 2 Banken den vollen Freistellungsauftrag angegeben hast) und keine KAP abgibtst, dann wird das das Finanzamt es vielleicht herausfinden und wenn es nicht nur ein paar Cent sind, dich wegen Steuerhinterziehung belangen. Das ist das Risiko, das du eingehst, wenn du keine KAP abgibst.

 

Wenn du aber sicher bist, dass du brav deine Steuer abgeführt hast und nur keine KAP abgegeben hast, dann hast du ja keine Steuern hinterzogen, denn auch mit der Abgabe hätte sich nichts geändert. Also kann dir nichts passieren außer Rückfragen. Die Belege solltest du aber trotzdem aufbewahren.

 

PS: Auch bei den Reisekosten mache ich es ähnlich: Mein Arbeitgeber zahlt nämlich genau die Reisekosten + den steuerfreien Verpflegungskostenmehraufwand, aber keinen Cent mehr. Dadurch könnte ich (meine wenigen) Geschäftsreisen zwar in der Steuererklärung abgeben, aber letztendlich ändert sich am zu versteuernden Einkommen gar nichts, weil alles wieder steuerfrei erstattet wurde.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Typische Neulingsfrage, die nicht beantwortbar ist, da Angaben fehlen. 

Stichwort: Günstigerprüfung.

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slowandsteady
Gerade eben von Ramstein:

Günstigerprüfung

Gut, das wäre ein Sonderfall, wenn der persönliche Grenzsteuersatz <25% ist. Bei mittleren bis hohen Einkommen aber meist irrelevant.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Nun wurde mir von einem Kollegen in gleicher steuerlicher Situation gesagt er, bzw, seine Steuerfachfrau würde die Anlage KAP immer ausfüllen bzw. abgeben würden.

Entweder ist das falsch berichtet, oder die Steuerfachfrau ist gar keine.

 

Zitat

Ich denke es ist so: Du müsstest die Erklärung theoretisch immer abgeben, denn du hast alle deine Einnahmen anzugeben und das Finanzamt entscheidet damit wie viele Steuern du zu zahlen hast.

Nein, das ist definitiv falsch. Die Abgeltungssteuer hat gerade das Ziel, dass nichts mehr erklärt werden muss.

 

Zitat

Wenn du ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug hattest und/oder unversteuerte inländische Erträge (zB weil du versehentlich bei 2 Banken den vollen Freistellungsauftrag angegeben hast) und keine KAP abgibtst, dann wird das das Finanzamt es vielleicht herausfinden

Hier ist das "vielleicht" falsch, das Finanzamt wird das nämlich sicher herausfinden (sowohl die Freistellungsaufträge als auch die ausländischen Kapitalerträge werden dem Finanzamt gemeldet).

 

Zitat

PS: Auch bei den Reisekosten mache ich es ähnlich: Mein Arbeitgeber zahlt nämlich genau die Reisekosten + den steuerfreien Verpflegungskostenmehraufwand, aber keinen Cent mehr. Dadurch könnte ich (meine wenigen) Geschäftsreisen zwar in der Steuererklärung abgeben, aber letztendlich ändert sich am zu versteuernden Einkommen gar nichts, weil alles wieder steuerfrei erstattet wurde.

Da solche steuerfrei gezahlten Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben sind dürfte die Nichterklärung der Reisekosten nachteilig sein.

Aber es bringt auch nichts, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Lohn muss man - im Gegensatz zu Kapitalerträgen - erklären. Außerdem sind es Werbungskosten, die darf man in der Regel weglassen.

 

Stefan

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 27 Minuten von reckoner:

Außerdem sind es Werbungskosten, die darf man in der Regel weglassen

Ich darf so viel weglassen, wie ich möchte - solange ich als Summe am Ende dann keine Steuern hinterziehe, wird es in der Praxis niemanden interessieren. Es kann natürlich dann nachteilig für mich werden, aber manchmal ist mir weniger Aufwand auch ein paar Euro mehr Steuern wert.

vor 27 Minuten von reckoner:

Hier ist das "vielleicht" falsch

Ich habe vor Jahren mal vergessen, 0.XY EUR an unversteuerten Zinseinnahmen aus meinem Mietkautionskonto bei der Anlage KAP mit anzugeben. Das ist mir erst danach eingefallen und ich habe trotzdem nichts vom Finanzamt gehört ;) Das "vielleicht" stimmt also zumindest solange man unter der Bagatellgrenze bleibt.

vor 27 Minuten von reckoner:

Nein, das ist definitiv falsch. Die Abgeltungssteuer hat gerade das Ziel, dass nichts mehr erklärt werden muss.

Nicht du entscheidest, wie hoch deine Steuerlast ist, sondern der Sachbearbeiter auf Basis der Gesetze. Das wird insbesondere dann relevant, wenn mal wieder nicht 100%ig gerichtlich geklärt ist, wie die Gesetze auszulegen ist. Wenn man ganz sicher keine Steuerhinterziehung begehen möchte, dann ist man nur auf der sicheren Seite, wenn man alle seine Einkünfte erklärt, zB auch Gewinne durch Verkauf auf ebay Kleinanzeigen und eine Schenkungsanzeige beim Finanzamt für jedes Geburtstagsgeschenk abgibtst. Denn du bist nicht derjenige, der entscheidet, ob hier eine steuerfreie "Handschenkung" vorliegt - das müsste theoretisch der Sachbearbeiter tun indem er beurteilt ob die Schenkung "üblich" ist. 

Ich habe das übrigens mal gemacht und (wegen 1 Jahr Haltedauer) eigentlich steuerfreie Veräußerungsgewinne für Bitcoin in der Steuererklärung angegeben, nur um für später auf der sicheren Seite zu sein.

 

Bei der Abgeltungssteuer ist es aber relativ klar - daher weiß man vorher, was einen an Steuerlast erwartet und solange man 25% auf alles über dem Freibetrag gezahlt hat wird man keine Steuerhinterziehung begehen und auch nichts vom Finanzamt hören. Nachteilig mag es trotzdem sein - Stichwort "Günstigerprüfung" wurde ja schon genannt.

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Warren vom Rhein

Also, erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

 

Zum Thema Günstigerprüfung

Habe ich verstanden, bin über 25%

 

Bei dem Sohn sieht die anders aus....also dort KAP

 

Stagflation Tipp hat es am schnellsten zusammengefasst, Danke

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chirlu

@slowandsteady: Du erzählst hier gerade ziemlichen Unsinn. Es gibt genaue Regeln, wann du welche Erklärungen abgeben musst und wann nicht; und die kennst du offensichtlich nicht.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich darf so viel weglassen, wie ich möchte - solange ich als Summe am Ende dann keine Steuern hinterziehe, wird es in der Praxis niemanden interessieren.

Sagte ich doch (in der Regel). Ich könnte dir aber Situationen zeigen, in denen das Weglassen von Werbungskosten nicht gestattet ist. Aber egal, das würde vom Thema abschweifen.

 

Zitat

Ich habe vor Jahren mal vergessen, 0.XY EUR an unversteuerten Zinseinnahmen aus meinem Mietkautionskonto bei der Anlage KAP mit anzugeben.

Natürlich ist das nicht aufgefallen, denn dem Finanzamt wurden Null Euro gemeldet (gerundet).

Außerdem meinte ich, dass es das Finanzamt ganz sicher (weil automatisch) herausfindet. Ob diese Infos dann auch verwendet werden ist eine ganz andere Frage (es gibt beispielsweise Bagatellgrenzen - darunter wären die Personal- und Portokosten bereits höher als die zusätzliche Steuer).

 

Zitat

Nicht du entscheidest, wie hoch deine Steuerlast ist, sondern der Sachbearbeiter auf Basis der Gesetze.

Du wiedersprichst dir bereits in diesem einem Satz.

Denn im Gesetz steht ganz eindeutig, wie hoch die Steuern auf Kapitalerträge sind, und dass sie in der Regel mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind (deshalb heißt die Steuer so); da hat kein Sachbearbeiter mehr etwas zu entscheiden. Bei korrekt versteuerten Kapitalerträgen kann das Finanzamt nicht einmal zu einer Erklärung auffordern, was sonst immer geht auch wenn man beispielsweise unter dem Grundfreibetrag liegt.

Und "außer der Regel" gibt es bei inländischen Banken eher selten, der häufigste Fall dürfte imho die Ersatzbemessunggrundlage sein (KAP Zeile 11 - das bewirkt eine Erklärungspflicht).

 

Zitat

Ich habe das übrigens mal gemacht und (wegen 1 Jahr Haltedauer) eigentlich steuerfreie Veräußerungsgewinne für Bitcoin in der Steuererklärung angegeben, nur um für später auf der sicheren Seite zu sein.

Dazu rate ich auch regelmäßig. Aber es sind wieder Äpfel und Birnen, denn Spekulationsgeschäfte sind ganz normale Einkünfte, Kapitalerträge hingegen nicht.

 

----------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Der Lesetipp von stagflation ist übrigens wirklich nicht schlecht. Ein paar kleine Fehler sind enthalten, aber darauf muss man nicht unbedingt eingehen.

 

Einen größeren Fehler möchte ich jedoch gezielt ansprechen, und zwar den Betrag von 17.000* bis zu der sich die Günstigerprüfung rechnen soll. Das stimmt nämlich nur bedingt für den Fall von normal steuerpflichtigen Einkünften annähernd in dieser Höhe und dazu dann kleineren Kapitalerträgen (z.B. 15.000* plus 2.000* KAP). Im umgekehrten Fall (2.000* plus 15.000* KAP) wird die Grenze der Günstigerprüfung hingegen noch lange nicht erreicht.

Im Extremfall (ausschließlich Kapitalerträge) ist die Günstigerprüfung bis über 58.000* Euro positiv (was übrigens auch zur Soli-Erstattung führt). Und solche Fälle sind gar nicht so selten, man denke an ehemals Selbstständige ohne Rentenbezug, oder an Kinder und Studenten (oder an mich :D ).

Daher rate ich dazu, erstmal den Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge zu ermitteln, und wenn dieser unter 25% liegt sollte man nicht nur überschlagen, sondern wirklich und genau rechnen (rechnen lassen - jedes Steuerprogramm sollte das können).

 

*Ehepaare immer das Doppelte

 

Stefan

 

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HalloAktie

Ich habe die KAP für 2021 das erste Mal genutzt, da ich im einen Depot den Freibetrag nicht voll genutzt hatte und im anderen Depot Kapitalertragssteuer gezahlt hatte. Mit der KAP konnte ich das verrechnen lassen. Günstigerprüfung ist für mich nicht relevant, exotische Fonds/ETF, die einzeln dort eingetragen werden müssten, habe ich auch nicht. So lange mein Grenzsteuersatz Einkommenssteuer über 25 % ist und der Freistellungsauftrag voll ausgeschöpft ist, werde ich wohl die KAP nicht mehr ausfüllen müssen, meinem Verständnis nach.

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich

Wie reagiert eigentlich das FA, wenn man nach vielen Jahren, wo man die Anlage KAP abgegeben hatte, diese nicht mehr abgibt, weil jetzt alle Erträge inländisch sind und bereits durch die Abgeltungssteuer abgegolten sind? D.h. es liegen keine ausländischen unversteuerten Erträge vor, der Freibetrag ist korrekt angewendet etc.

Und wie reagiert hier die gesetztliche Krankenkasse, die den Steuerbescheid (in der vergangenheit mit Kapitalerträgen) genutzt hat, um den Beitrag für eine freiwillige  gesetztliche Versicherung zu berechnen (Privatier)?

 

 

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chirlu
vor 3 Minuten von Schlumich:

Wie reagiert eigentlich das FA, wenn man nach vielen Jahren, wo man die Anlage KAP abgegeben hatte, diese nicht mehr abgibt, weil jetzt alle Erträge inländisch sind und bereits durch die Abgeltungssteuer abgegolten sind?

 

Entweder gar nicht, oder es fragt zur Sicherheit nach, ob das Absicht oder Vergesslichkeit war.

 

vor 4 Minuten von Schlumich:

wie reagiert hier die gesetztliche Krankenkasse, die den Steuerbescheid (in der vergangenheit mit Kapitalerträgen) genutzt hat, um den Beitrag für eine freiwillige  gesetztliche Versicherung zu berechnen (Privatier)?

 

Auch nicht weiter, wenn du ihr mit dem Steuerbescheid eine Aufstellung der Kapitalerträge eingereicht hast. Wenn nicht, wird sie wohl so eine von dir anfordern.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 15 Stunden von chirlu:

@slowandsteady: Du erzählst hier gerade ziemlichen Unsinn. Es gibt genaue Regeln, wann du welche Erklärungen abgeben musst und wann nicht; und die kennst du offensichtlich nicht.

Mag sein, ich bin kein Fachmann.

(Bin recht pragmatisch/faul was die Steuererklärung angeht. Mache das nicht auf den letzten Cent genau und versuche auch nicht auf Teufel komm raus zu sparen, dafür bin ich dann halt auch in <1h damit durch: Anlage N vom Arbeitgeber + Werbekostenpauschale, Anlage KAP lasse ich weg und Werte in Anlage G für die GmbH&CoKG sind auch egal, weil eh geschätzt bis Feststellungsbescheid der GmbH kommt, den ich zum Glück nicht machen muss)

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dev
· bearbeitet von dev
vor 17 Stunden von slowandsteady:

Gut, das wäre ein Sonderfall, wenn der persönliche Grenzsteuersatz <25% ist. Bei mittleren bis hohen Einkommen aber meist irrelevant.

Mit Kindern bekommt eventuell den Soli wieder obwohl man über den Grenzsteuersatz ist.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wie reagiert eigentlich das FA, wenn man nach vielen Jahren, wo man die Anlage KAP abgegeben hatte, diese nicht mehr abgibt, weil jetzt alle Erträge inländisch sind und bereits durch die Abgeltungssteuer abgegolten sind?

Nur mal ein Beispiel: Ich hatte bis 2020 ausländische Erträge in der Anlage AUS erklärt (wer es genauer wissen möchte: Limited Partnerships). Im Jahr 2021 lag das nicht mehr vor, und deshalb diese fehlte die Anlage komplett.

Später kam dann ein Schreiben vom Finanzamt mit diversen Nachfragen und Beleganforderungen (wie immer bei mir), und u.a. wurde auch gefragt, was denn mit der Anlage AUS ist (vermutlich ein mehr oder weniger automatischer Vorgang). Das konnte ich natürlich leicht aufklären, und damit war die Sache erledigt.

 

Bei Kapitalerträgen könnte ich mir ähnliches vorstellen.

Ich muss mich da auch etwas korrigieren weil ich weiter oben gesagt hatte, dass die Erklärung von inländischen Kapitalerträgen gar nicht gefordert werden kann. In bestimmten Einzelfällen (z.B. jahrelang Millionen aus dem Ausland, und plötzlich nichts mehr) könnte es aber doch zulässig sein, dass das Finanzamt zumindest einen Beleg dafür möchte, wo das Geld denn geblieben ist (also nicht schwarz angelegt, nicht verschenkt u.s.w.). Eine Erklärung wäre das zwar auch nicht, aber doch irgendein Beleg (Depotauszug, Steuerbescheinigung o.ä.).

 

Stefan

 

Hallo nochmal (hatte sich überschnitten),

 

Zitat

Mit Kindern bekommt eventuell den Soli wieder obwohl man über den Grenzsteuersatz ist.

Kannst du das mal näher erläutern?

 

Eigentlich ist es nämlich ganz einfach, mit Günstigerprüfung entfällt der Soli, und ohne eben nicht. Wie da Kinder reinspielen sollen kann ich nicht nachvollziehen. Aber klär' mich auf.

 

Stefan

 

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Sapine
vor 16 Stunden von reckoner:

Einen größeren Fehler möchte ich jedoch gezielt ansprechen, und zwar den Betrag von 17.000* bis zu der sich die Günstigerprüfung rechnen soll. Das stimmt nämlich nur bedingt für den Fall von normal steuerpflichtigen Einkünften annähernd in dieser Höhe und dazu dann kleineren Kapitalerträgen (z.B. 15.000* plus 2.000* KAP). Im umgekehrten Fall (2.000* plus 15.000* KAP) wird die Grenze der Günstigerprüfung hingegen noch lange nicht erreicht.

Im Extremfall (ausschließlich Kapitalerträge) ist die Günstigerprüfung bis über 58.000* Euro positiv (was übrigens auch zur Soli-Erstattung führt). Und solche Fälle sind gar nicht so selten, man denke an ehemals Selbstständige ohne Rentenbezug, oder an Kinder und Studenten (oder an mich :D ).

Daher rate ich dazu, erstmal den Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge zu ermitteln, und wenn dieser unter 25% liegt sollte man nicht nur überschlagen, sondern wirklich und genau rechnen (rechnen lassen - jedes Steuerprogramm sollte das können).

Danke für die Klarstellung!! Das mit den 25 % Grenzsteuersatz (für die kompletten steuerpflichtigen Einkünfte) kam mir immer schon komisch vor und ab nächstem Jahr wird es relevant für mich. Hohe Kapitalerträge und überschaubares Einkommen aus Rente. 

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chirlu

Was stimmt: Wenn man mit den „normalen“ Einkünften bereits den Grenzsteuersatz von 25% erreicht (ab ca. 17000 Euro zvE), bringt die Günstigerprüfung nichts. Was nicht stimmt: Dass bei geringeren „normalen“ Einkünften diese plus die Kapitalerträge unter der gleichen Grenze liegen müssen würden, damit es sich lohnt.

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slowandsteady
vor 17 Stunden von reckoner:

Daher rate ich dazu, erstmal den Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge zu ermitteln, und wenn dieser unter 25% liegt sollte man nicht nur überschlagen, sondern wirklich und genau rechnen (rechnen lassen - jedes Steuerprogramm sollte das können).

Warum dann selbst ausrechnen lassen? Im Zweifelsfall würde ich dann eher KAP ausfüllen und "Günstigerprüfung" ankreuzen...

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Sapine

Wohl wahr - die Anlage KAP erfordert nicht mehr als 5-10 Minuten Arbeit wenn man nur die Daten der Bank übernehmen muss. Aber man muss erst mal auf die Idee kommen, dass es sich lohnen kann obwohl man den Grenzsteuersatz von 25 % überschreitet. Gut möglich, dass hier viele Geld verschenken. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Warum dann selbst ausrechnen lassen? Im Zweifelsfall würde ich dann eher KAP ausfüllen und "Günstigerprüfung" ankreuzen...

Ja, richtig.

Ich wollte nur die immer wieder genannten 25% etwas einordnen und darauf hinweisen, dass man sich damit auch vertun kann.

 

Stefan

 

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