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Aktienmax

Steuern bei mehrere Depots, Verlustverrechnungstöpfe und ausgeschöpfter Freistellungsauftrag

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Aktienmax

Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

 

Depot 1 hat einen Teil des Freistellungsauftrags. Hier habe ich Gewinne erwirtschaftet und der Freistellungsauftrag ist halb ausgeschöpft.

 

Depot 2 hat den Rest des Freistellungsauftrags. Hier wurden jedoch keine Gewinne sondern Verluste gemacht. Diese sind im verlustverrechnungstopf.

 

Frage: muss ich eine Steuererklärung machen und angeben, dass ich ein Depot mit Gewinnen und eins mit Verlusten habe?
 

Mir kommt es komisch vor, dass wenn ich jetzt in Depot 1 Gewinne mache mein Freistellungsauftrag reduziert wird, während der Verlustverrechnungstopf in Depot 2 nicht kleiner wird. Mache ich aber Gewinne in Depot 2 wird der Freistellungsauftrag nicht reduziert, sondern der Verlustverrechnungstopf (wie es ja auch sein sollte). Daraus ergibt sich ja ein Steuervorteil, wenn ich Gewinne bis zur Höhe des Freistellungsauftrags in Depot 1 mache. Ich konnte so ja den kompletten Freistellungsauftrag auf Depot 1 buchen, um so dem Verfall am Jahresende entgegenzuwirken?

 

Vielen Dank im Voraus! 
 

LG Max

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chirlu
vor 8 Minuten von Aktienmax:

Mir kommt es komisch vor

 

Klingt komisch, ist aber so.

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Aktienmax
vor 51 Minuten von chirlu:

 

Klingt komisch, ist aber so.

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin relativ neu. Also nehme ich mit, dass ich keine Angaben zu den Kapitalerträgen deswegen machen muss.

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chirlu

Richtig.

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reckoner

Hallo,

 

damit du noch eine zweite Meinung hast: Ja, das ist korrekt.

 

Man kann über diesen Weg ganz legal Verlustvorträge konservieren. Das kann sinnvoll sein, um den Sparer-Pauschbetrag nicht (teilweise) verfallen zu lassen.

 

Stefan

 

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