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cjdenver

Zu viel GRV Beitraege gezahlt?

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cjdenver

Hallo, 

 

Ich sitze gerade ueber meiner 2022er ESt und habe glaube ich einen Denkfehler... 

 

Die GRV BBG fuer 2022 ist €7050 in den alten Bundeslaendern, also €84600. Davon 18,6% sind €15735,60.

 

Warum hat mein Arbeitgeber mir dann bescheinigt dass €8045,34 an AG-Beitraegen plus €8045,34 an AN-Beitraegen an die GRV abgefuehrt wurden - habe ich hier ueberzahlt? 

 

Kann mich da jemand erleuchten? Ich war nur bei einem Arbeitgeber angestellt das ganze Jahr... 

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin

Hast du evtl in den ersten 3 Monaten eine Einmalzahlung (Bonus, Überstunden oder sowas) von ca. 1909€ erhalten, die per Märzklausel behandelt wurde und warst 2021 noch unter der BBG?

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Chris75
vor 5 Minuten von WerPinguin:

Hast du evtl in den ersten 3 Monaten eine Einmalzahlung (Bonus, Überstunden oder sowas) von ca. 1909€ erhalten, die per Märzklausel behandelt wurde und warst 2021 noch unter der BBG?

Sehr interessantes Thema. Kannst Du das vielleicht etwas mehr ausführen? Ich dachte immer, dass die SV-Luft keine Auswirkung auf die maximale Höhe der SV-Zahlungen hat.

 

Ich versuche meine BAV-Zahlung auch unter Berücksichtigung von SV-Luft auszusteuern und möchte hier Fehler vermeiden...

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WerPinguin
· bearbeitet von WerPinguin

Ich weiß weder, was "SV-Luft" ist, noch was es bedeutet, eine Zahlung "auszusteuern" ;-)

 

Da müsstest du explizit erklären, was du machen willst. Vielleicht aber besser in einem separaten Thread.

 

Die Märzklausel ist nicht kompliziert. Wenn man den Begriff einmal weiß, findet man im Netz massig Material.

 

Der Kernpunkt ist halt, dass es dadurch passieren kann, dass im Jahr N ein Beitrag entsteht, der SV-rechtlich dem Jahr N-1 zugeordnet wird, aber steuerlich natürlich in N bleibt.

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Chris75
vor 14 Minuten von WerPinguin:

Ich weiß weder, was "SV-Luft" ist, noch was es bedeutet, eine Zahlung "auszusteuern" ;-)

 

Alles klar, Ja stimmt, sorry. Hatte das verwechselt. War mit meinen Gedanken schon im April...

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 3 Stunden von WerPinguin:

Hast du evtl in den ersten 3 Monaten eine Einmalzahlung (Bonus, Überstunden oder sowas) von ca. 1909€ erhalten, die per Märzklausel behandelt wurde und warst 2021 noch unter der BBG?

 

Yup, das war in der Tat der Fall, da ich in Q4 2021 einen Arbeitgeberwechsel hatte und bei dem neuen Arbeitgeber dann anteilig unter der BBG lag. Ich habe zwischenzeitlich nach einigem Suchen sogar die Bestätigung über die SV-Meldung des Einmalbetrags gefunden. Top, vielen Dank für die Hilfe, ich fing schon an an meinen Fähigkeiten zu zweifeln! :)

 

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lacerator1984

Das habe ich auch. Trotz Jahresgehalt über der BBG zahle ich nicht den Höchstbeitrag. Das liegt am Weihnachtsgeld im November, wenn die SV Luft gezogen wird. Gedanklich werden dann die ersten 11 Monate bis zur Monats-BBG aufgefüllt, für Dezember passiert das nicht mehr. Das ist konstruktionsbedingt etwas ungünstig.

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chirlu
vor 3 Minuten von lacerator1984:

Das habe ich auch. Trotz Jahresgehalt über der BBG zahle ich nicht den Höchstbeitrag.

 

Du hast also das Gegenteil.

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lacerator1984
vor 13 Stunden von chirlu:

 

Du hast also das Gegenteil.

Was meinst du?

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chirlu
vor 1 Minute von lacerator1984:

Was meinst du?

 

Der Fall von cjdenver war: Über der Beitragsbemessungsgrenze, innerhalb eines Jahres mehr als den Beitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Dein Fall war: Über der Beitragsbemessungsgrenze, innerhalb eines Jahres weniger als den Beitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze gezahlt.

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lacerator1984
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Der Fall von cjdenver war: Über der Beitragsbemessungsgrenze, innerhalb eines Jahres mehr als den Beitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Dein Fall war: Über der Beitragsbemessungsgrenze, innerhalb eines Jahres weniger als den Beitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze gezahlt.

Hast Recht, mein Fehler 

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