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schmuffti

Krankenzusatzversicherung Erstattung Implantate

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schmuffti

Hallo,

ich bin neu hier und mir nicht ganz sicher, ob auch am richtigen Platz für meine Frage.

Es geht um eine Krankenzusatzversicherung, die ich vor ca. 12 Jahren abgeschlossen habe, inzwischen bei der Signal Iduna ansässig.

Beim Abschluß des Vertrages war mir wichtig, das u.a. Implantate mit versichert sind, was man mir auch in einem Telefonat bestätigt

hat. Jetzt war es soweit, das ich welche benötige und habe den Kostenvoranschlag des Kieferchirurgen schon mal eingereicht, da die

"Vorarbeiten" erst mal erledigt werden müssen, bevor der Zahnarzt die danach anfallenden Kosten erstellen kann.

 

Ich habe folgende Antwort erhalten:

Leider können wir Ihnen für die implantologische Behandlung keine Leistungszusage geben.
Bitte beachten Sie, dass gemäß der tariflichen Vereinbarungen TopTeam (2.5 Zahnersatz) für die
Implantatversorgung Leistungseinschränkungen bestehen.
Wir haben in unserem gemeinsamen Vertrag vereinbart, dass die Erstattungsfähigkeit für Implantate auf
das Einbringen von bis zu 4 Implantaten in den zahnlosen Unterkiefer und den darauf zu befestigenden
Zahnersatz begrenzt ist.
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Bitte verstehen Sie, dass wir die Implantatkosten im Oberkiefer da-
her nicht berücksichtigen können.
Bitte senden Sie uns für die prothetische Endversorgung eine Kopie des von der MOBIL Krankenkasse
genehmigten und abgestempelten Heil- und Kostenplans, sowie der Aufstellung der abgerechneten Zif-
fern der Gebührenordnung für Zahnärzte und der Material- und Laborkosten.

 

Ich habe es im Versicherungsschein nachgelesen und irgendwo zwischen ca. 10 Informationsblättern steht

es auch tatsächlich so. Das sind diese vielen Anhänge, die man eigentlich nur überfliegt - da man ja im

Gespräch bereits alles geklärt hatte - dachte ich...............

 

Jetzt meine Frage, ist das rechtens so - ich weiß, ich habe den Kardinalfehler begangen und nicht alles

haarklein nachgelesen - kann man da dagegen angehen (Beratungsfehler etc.....). Mein Kieferchirurg und

mein Zahnarzt haben nur den Kopf geschüttelt und gesagt, das hätten sie noch nie gehört.

 

Für einen möglichen Lösungsansatz wäre ich sehr dankbar.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 5 Minuten von schmuffti:

kann man da dagegen angehen (Beratungsfehler etc.....)

 

Wenn du beweisen kannst, was genau dir seinerzeit von wem gesagt wurde – klar. Wobei die Aussage, dass „u.a. Implantate mitversichert sind“, ja nicht falsch ist.

 

vor 5 Minuten von schmuffti:

Für einen möglichen Lösungsansatz wäre ich sehr dankbar.

 

Die Implantate selbst bezahlen. Oder beim Zahnarzt nachfragen, welche billigere Versorgung alternativ möglich wäre.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Es gibt übrigens noch heute Tarife, die die Menge an Implantaten insgesamt oder je Kiefer begrenzen. Das ist sooooo unüblich gar nicht, insbesondere bei eher billigeren Tarifen. Ob man hinsichtlich Beratungsfehler hier nach 12 Jahren noch was machen kann, insbesondere gut zu beweisen, glaube ich fast nicht. Insbesondere da du auch schon von "telefonisch" sprachst.

 

Wenn man dir schriftlich gemailt hätte: "implantate sind komplett und vollumfänglich mitversichert", säh das wohl anders aus. Hier seh ich nicht so viel Erfolg, leider.

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stagflation
vor 3 Stunden von schmuffti:

Das sind diese vielen Anhänge, die man eigentlich nur überfliegt - da man ja im Gespräch bereits alles geklärt hatte - dachte ich...............

 

Wichtige Lektion: in Deutschland zählt hauptsächlich das, was schriftlich vereinbart wurde. Deshalb Verträge immer lesen. Wenn man nicht ganz genau versteht, was dort steht, sollte man einen Vertrag nicht unterschreiben. Was mündlich versprochen wird, zählt nicht - alleine schon deshalb, weil man es vor Gericht nicht beweisen kann.

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Feranda
vor 11 Minuten von stagflation:

 

Wichtige Lektion: in Deutschland zählt hauptsächlich das, was schriftlich vereinbart wurde. Deshalb Verträge immer lesen. Wenn man nicht ganz genau versteht, was dort steht, sollte man einen Vertrag nicht unterschreiben. Was mündlich versprochen wird, zählt nicht - alleine schon deshalb, weil man es vor Gericht nicht beweisen kann.

Das ist zwar in der Praxis korrekt, in der Theorie sagt das BGB aber was anderes ;)

"Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend."

Und ja, ich weiß, das gilt nicht für alle Arten von Verträgen :P

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 11 Stunden von schmuffti:

Wir haben in unserem gemeinsamen Vertrag vereinbart, dass die Erstattungsfähigkeit für Implantate auf
das Einbringen von bis zu 4 Implantaten in den zahnlosen Unterkiefer und den darauf zu befestigenden
Zahnersatz begrenzt ist.

Wie ich es lese, ist die Grundvoraussetzung hier also, dass der Unterkiefer erstmal zahnlos ist, bevor überhaupt über die Erstattung von Implantaten nachgedacht werden kann (?)... Kann also sehr gut sein, dass für Implantate niemals Geld von der Versicherung fließen wird.

Ich vermute / hoffe aber für dich, dass dein Tarif doch eher zu den günstigen Tarifen zählt. Für gute Tarife kann man je nach Alter schon so 20-35 € im Monat hinlegen. Siehe z. B. hier: https://www.finanztip.de/krankenzusatzversicherung/zahnzusatzversicherung/

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