Zum Inhalt springen
sharepower

Fragen Steuer Auslandsbroker

Empfohlene Beiträge

sharepower

Hallo,

 

ich hätte ein paar Fragen bezüglich steuerrechtliches Vorgehen bei bestimmten Vorgängen, wenn ich bei einem sog. "Auslands-Broker" unterwegs bin.

 

1) Kann ich Währungsumrechnungsgebühren von der Steuer absetzen. Also, wenn ich EUR in USD tausche auf ein "virtuelles" USD-Konto bei einem Broker und dafür eine Gebühr bezahlen muss wenn ich anschließend von diesem Konto Aktien kaufe, die in USD abgerechnet werden.

 

2) Man liest hier immer wieder, dass bei bestimmten Anbietern die Abrechnungen entweder nicht rechtzeitig kommen oder sogar falsche Aufstellungen erhalten. Muss ich dem Finanzamt sowas vorlegen, oder reicht es, wenn ich die originale Rechnungen von Käufen und Verkäufen (ggf. PDF) einreiche und ich daraus selber eine (natürlich softwaretechnisch) Jahresabrechnung, bzw. Jahreszusammenstellung aller Positionsänderungen erstelle?

 

3) Welcher Kurs ist tagesgenau eigentlich bei solchen Abrechnungen relevant. Gibt es da von Seiten des Finanzamtes Veröffentlichungen von Kursen, die angewandt werden sollen, oder wie läuft das ab - ggf. Mitteltageskurs?

 

4) Wenn ich 1) steuerlich geltend machen kann, dann gilt dies auch für Währungsverluste beim zurück konvertieren?

 

Wäre wirklich super, wenn der ein oder andere eine Frage beantworten könnte.

Für mich ist das wirklich alles neu und ich mache mir da vorab Gedanken, weil ich zusätzliche auch noch einen Auslandsbroker brauche für meine Tradingstrategie.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 8 Stunden von sharepower:

1) Kann ich Währungsumrechnungsgebühren von der Steuer absetzen. Also, wenn ich EUR in USD tausche auf ein "virtuelles" USD-Konto bei einem Broker und dafür eine Gebühr bezahlen muss wenn ich anschließend von diesem Konto Aktien kaufe, die in USD abgerechnet werden.

ich würde das bei Anlage SO mit angeben als Kosten. Fremdwährung ist das gehandelte Gut.

vor 8 Stunden von sharepower:

4) Wenn ich 1) steuerlich geltend machen kann, dann gilt dies auch für Währungsverluste beim zurück konvertieren?

Anlage SO. Verlust wird meines Wissens nur mit Gewinn in diesem Bereich verrechnet und der Währunsgverlust würde dann für die Zukunft gespeichert werden, aber verfällt bei Tod evtl. Musst dich da mal Einlesen. Anlage So ist mit Einkommenssteuer belastet und bei den Aktien hast du aber Abgeltungssteuer oder mit Günstigerprüfung evtl. Einkommenssteuer. Also wird nicht alles gegeneinander verrechnet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

zu 1) Ja, die Gebühren sind Werbungskosten bezüglich der Spekulationsgeschäfte. Und falls das Konto in Euro geführt wird gehört es sogar zu den Anschaffungskosten der Wertpapiere.

 

zu 2) Ja, eigentlich sollte das reichen. Man hört aber immer wieder, dass Finanzämter Jahresbescheinigungen verlangen.

 

zu 3) Imho ist das weitestgehend egal, sollte aber zu den Geschäften passen (Daytrading mit Monatsdurchschnittskursen wäre schon seltsam).

Und es sollte immer die selbe Quelle sein.

 

zu 4) Ja.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sharepower

super, vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

zu 1)

Im Rahmen der Währungsgewinnberechnung darf man Umrechnungsgebühren als Transaktionskosten abziehen. Die Besonderheit bei priv. Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG ist jedoch, dass nur die binnen Jahresfrist steuerlich relevant sind. Insofern muss man Umtauschgebühren anteilig ansetzen oder (formal die saubere Lösung) gleich bei jedem privaten Veräußerungsgeschäft einzeln zuordnen.

 

Währungsgewinne im Rahmen von privaten Veräußerungsgeschäfte: Die können nur bei Veräußerungen von Währungsguthaben entstehen. Dazu zählt auch der Tausch, zwischen zwei Fremdwährungen, z.B. USD in GBP (wirtschaftlich = Verkauf von USD und Kauf von GBP). Die Anschaffung von Fremdwährungsguthaben lösen selbst keinen steuerbaren Geschäftsvorfall aus. Die kommen erst bei der Veräußerung als Anschaffungskosten ins Spiel. Und damit auch die darauf entfallenden Gebühren.

 

Man kann Währungsguthaben auch dadurch verkaufen, weil man damit Wertpapiere gekauft hat, z.B. US-Aktien per USD-Konto kauft. Dann hat man USD-Guthaben im Tausch gegen Aktien verkauft.
 

Grundsätzlich gilt  im dt. Steuerrecht der einzelne Geschäftsvorfall (und der Zufluss daraus) als Anknüpfungspunkt für die Einkünfte-Berechnung. Werbungskosten (soweit bei Kapitalerträgen nicht ausgeschlossen) muss man einzelnen Geschäftsvorfällen zuordnen können. Erst wenn der Aufwand dazu zu groß wird oder diese eindeutige Zuordnung mangels Infos nicht möglich ist, darf man mit geeigneten Aufteilungsschlüsseln Werbungskosten anteilig zuordnen. Z.B. Kontoführungsgebühren anteilig zu Währungsgewinnen nach § 23 EStG. Die sind für Währungsguthaben das, was Depotgebühren für Wertpapiere sind, und anders als in § 20 EStG (bei Wertpapieren) auch in § 23 EStG nicht vom Abzug ausgeschlossen. Aber halt nur anteilig, wenn über das Fremdwährungskonto auch Wertpapiere abgewickelt werden, z.B. Zinsen und Dividenden zufließen. Die Zinsen und Dividendenzuflüsse wären ein Fall für § 20 EStG, wo das Abzugsverbot für Werbungskosten gilt.

 

******
Der Teufel bei Werbungskosten steckt im Detail.

Bewegt man sich da in Größenordnungen, wo eine fachliche Arbeitsstunde eines StB oder Finanzbeamten teurer ist, als die Höhe der davon betroffenen Einkünfte, will das niemand so genau wissen. So wie der berühmte Telefonkostenanteil (20% pauschal, max. 20 Euro im Monat) für Arbeitnehmer, die 

ihre private Geräte auch schon mal beruflich nutzen (und sei es nur, um vom Chef zu einer Sonderschicht wegen Krankheitsvertretung gerufen zu werden).
Was aber nicht geht:

Nochmal 20% für's Onlinebanking ansetzen (davon anteilig für Währungsgewinne) und weitere 20% für die Ferienhausvermietung. Da wird das FA regelmäßig sagen: Zeig mir die Einzelnachweise bzw. für's Internet die minutengenaue Zeiterfassung, wann du "gearbeitet" hast und wann du privat im Netz unterwegs warst, inkl. Anzahl der Nutzer zu Hause (zusätzliche Aufteilung nach Köpfen).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sharepower

Vielen Dank für die ausführlichen Hinweise (Y)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...