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herr_welker

Zinsanpassung der Riester Rente Sparkasse Günzburg-Krumbach

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herr_welker

Hallo,

 

ich habe einen Riester Banksparplan der Sparkasse Günzburg-Krumbach.

Die Sparkasse hat mir einen Brief geschickt dem ich zustimmen soll.

 

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Ich frage mich ob die Klausel Nachteile für mich hat?
Desweiteren frag ich mich warum ich dem überhaupt zustimmen soll. Immerhin kann die Sparkasse den Riester Vertrag nicht einseitig kündigen.

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satgar

Ich hab keine Ahnung ob das gut oder schlecht ist. Willst du vielleicht die Verbraucherschutzzentrale(n) da mit ins Boot holen? Ansonsten Anwalt....keine Ahnung.

 

Selbst zu prüfen, ob das Sinn macht, halte ich für echt schwierig. Ich kann da nicht helfen.

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ZfT
· bearbeitet von ZfT

Ich habe ebenfalls diesen Riester Banksparplan bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach und bin auch unschlüssig, ob ich dem zustimmen soll.

Ich sehe da jetzt erst mal nichts nachteiliges für mich, wurdere mich aber, warum die sich explizit nun Zustimmung von jedem Sparer einholen wollen...

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 30 Minuten von ZfT:

Zustimmung von jedem Sparr einholen wollen...

Zum Inhalt des Schreibens an sich kann ich nichts sagen, aber der Grund für die Zustimmung von jedem einzelnen ist, dass die Banken das jetzt seit einem BGH Urteil machen müssen: Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20)

Zitat

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingiert, für unwirksam erklärt.

Eine Bank kann daher nicht mehr einfach die AGB ändern ohne Zustimmung des Kunden, wahrscheinlich auch nicht einseitig zum Positiven. Sie könnte bei mangelnder Zustimmung dann höchstens den Vertrag kündigen (falls nach Vertragsbedingung möglich) oder muss ihn zu den damals abgeschlossenen Vereinbarungen fortführen.

 

PS: Ich kann mir aber auch kein Szenario vorstellen, in dem ein "Mindestzins von 0" nachteilig für den Kunden wäre. Man kann also vermutlich zustimmen, ich habe zum Glück keinen solchen Riester ;) 

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Luxor

Hab ich es nicht gelesen oder steht in dem Schreiben nicht drin, was passiert, wenn ich nicht zustimme? Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ich einen gültigen Vertrag habe und nichts unternehme. Vielleicht kommt ja irgendein Kommentar von einer Verbraucherzentraler und ich entscheide anders.

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ZfT

Ich habe bislang nicht zugestimmt (hab mir noch nicht weiter Gedanken drum gemacht...) heute kam dann eine Erinnerung.

Wie seid Ihr bislang verfahren?

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cjdenver
Am 28.3.2023 um 12:04 von slowandsteady:

Zum Inhalt des Schreibens an sich kann ich nichts sagen, aber der Grund für die Zustimmung von jedem einzelnen ist, dass die Banken das jetzt seit einem BGH Urteil machen müssen: Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20)

Eine Bank kann daher nicht mehr einfach die AGB ändern ohne Zustimmung des Kunden, wahrscheinlich auch nicht einseitig zum Positiven. Sie könnte bei mangelnder Zustimmung dann höchstens den Vertrag kündigen (falls nach Vertragsbedingung möglich) oder muss ihn zu den damals abgeschlossenen Vereinbarungen fortführen.

 

Erstens trifft das Urteil auf Riesterverträge m. W. n. gar nicht zu. Zweitens ist die Kündigung durch den Anbieter bei Riester grundsätzlich ausgeschlossen. 

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Dagobert00

Möglicherweise ist der Grund für den Brief für in der Vergangenheit zu wenig gutgeschriebene Zinsen:

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/zinsklauseln-in-sparvertraegen-rechtswidrig-so-kommen-sie-zu-ihrem-geld-22232

 

In vielen dieser alten Verträge stecken aber Vereinbarungen (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Banken, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, was in der Regel zu Lasten der Kunden geht: Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben!

 

Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln in mehreren Verfahren für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01, Az. XI ZR 140/03, Az. XI ZR 52/08, Az. XI ZR 197/09, Az. XI ZR 508/15, XI ZR 234/20). Mit seinen Entscheidungen vom 24. November 2021 in 2 weiteren Musterfeststellungverfahren (Az.: XI ZR 461/20 und XI ZR 310/20) festigte er seine langjährige Rechtsprechung und stärkte erneut die Rechtsposition der Sparer:innen.

 

Wie kann es denn sein dass aktuell der Sparzins -0,72% sein soll wenn man für Festgeld und Tagesgeld aktuell zwischen 1-3% bekommt!

 

Es liegt also nahe, dass ein Wert verwendet wird, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Das OLG Dresden bestimmte diese Werte als interessengerecht:

  • Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen
  • börsennotierte Bundeswertpapiere
  • RLZ von über 8 bis 15 Jahren
  • Monatswerte.

Die Besonderheit ist, dass es sich hier um Monatswerte handelt. Diese Werte werden auch von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht:

Laut deutscher Bundesbank liegen diese Werte im März 2023 bei 2,41:

 

https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/723452/723452?tsId=BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.S1311.B.A604.R0815.R.A.A._Z._Z.A&dateSelect=2023

 

Die Verbraucherzentralen halten einen gleitenden Zins als Referenzwert für sach- und interessengerecht. Ein gleitender Zins entspricht dem Durchschnitt einer Reihe von Monatswerten. Auch das Gesamtguthaben des Sparvertrags, das monatlich  verzinst wird, besteht aus Sparleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten seit Vertragsschluss erbracht wurden.

 

Ein Musterschreiben gibt es auch unter dem obigen link zur Verbraucherzentrale ...

 

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Cauchykriterium
vor 16 Stunden von Dagobert00:

Wie kann es denn sein dass aktuell der Sparzins -0,72% sein soll wenn man für Festgeld und Tagesgeld aktuell zwischen 1-3% bekommt!

Lesen bildet. Gleitender Durchschnitt ist das Zauberwort, was im Startthread zu finden ist.

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Dagobert00

Ist schon klar dass die KSK nicht direkt aktuelle Festgeld oder Tagesgeldzisnden nimmt aber zu Zeiten von steigenden Zinsen noch mit -0,72% zu rechnen finde ich nicht zeitgemäß und viel zu negativ.

Die von der Verbraucherzentrale vorgeschlagenen Werte der deutschen Bundesbank waren in den letzten Jahren nicht einmal montalich bei -0,72% und weniger sondern stets darüber.

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Cauchykriterium
vor 57 Minuten von Dagobert00:

Ist schon klar dass die KSK nicht direkt aktuelle Festgeld oder Tagesgeldzisnden nimmt aber zu Zeiten von steigenden Zinsen noch mit -0,72% zu rechnen finde ich nicht zeitgemäß und viel zu negativ.

Es soll ja nicht willkürlich sein - und deswegen vereinbart man ja solche "Regeln", wie man zu Zinssätzen kommt. In Zeiten fallender Zinsen haben die Kunden profitiert, jetzt tun sie es halt mal nicht. Chancen und Risiken halt ...

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

 

vor 20 Stunden von Cauchykriterium:

Es soll ja nicht willkürlich sein - und deswegen vereinbart man ja solche "Regeln", wie man zu Zinssätzen kommt. In Zeiten fallender Zinsen haben die Kunden profitiert, jetzt tun sie es halt mal nicht. Chancen und Risiken halt ...

Die Sparkasse hält sich in diesem Fall aber gerade *nicht* an die vereinbarten Regeln für die Berechnung des Referenzzinses und noch nicht einmal an ihr eigenes Preis- und Leistungsverezeichnis, siehe

Hier noch der Link zur Bbk-Zeitreihe - von der *HP der Sparkasse* kopiert: https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/723452/723452?listId=www_skms_it03d&treeAnchor=GELD&statisticType=BBK_ITS&tsId=BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S1311.B.A604.R05XX.R.A.A._Z._Z.A&dateSelect=2023

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Harvard2.0

aus der Produktbeschreibung aus 2009: "Der Referenzzins ist nicht gleich der Zinssatz für den SVorsorgePlus-Sparvertrag, sondern ist nur ein Vergleichszins."

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Gladbach1900

Hallo zusammen,

 

hier ein sehr hilfreicher Link zu einer aktuellen Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zum Thema. Hier wird die Ausgangsfrage sehr gut beantwortet: 

 

https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/was-kundinnen-der-sparkasse-guenzburgkrumbach-jetzt-wissen-muessen-83360 

 

Viele Grüße

 

 

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