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Bender69

Verrechnung ETF Verlust mit Banksparplan Gewinn

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Bender69

Grüß Gott liebe Mitglieder,

 

ich hab eine wahrscheinlich simple Frage an die vielen Experten hier: ich werde demnächst einen Verlust mit dem Verkauf von MDAX ETF‘s realisieren, im Juli wird ein Banksparplan (ADAC Zielsparen mit nach Laufzeit unterschiedlichen Zinssätzen/ Laufzeit bei mir 16 Jahre) ausgezahlt. Können diese beiden Summen miteinander bei der Steuer verrechnet werden? 

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chirlu
vor 9 Minuten von Bender69:

wahrscheinlich simple Frage

 

Ja.

 

vor 9 Minuten von Bender69:

Können diese beiden Summen miteinander bei der Steuer verrechnet werden?

 

Ja.

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stagflation

Ist der MDAX ETF bei der gleichen Bank und unter dem gleichen Konto wie der Banksparplan?

 

Wenn nicht, müsstest Du bis Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen - und dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnen. Das wird aber nur klappen, wenn die Verluste vorher nicht mit anderen Gewinnen verrechnet werden - und wenn der Gewinn nicht vollständig mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet wird.

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Bender69
vor einer Stunde von chirlu:

 

Ja.

 

 

Ja.

Vielen Dank!

vor 57 Minuten von stagflation:

Ist der MDAX ETF bei der gleichen Bank und unter dem gleichen Konto wie der Banksparplan?

 

Wenn nicht, müsstest Du bis Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen - und dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnen. Das wird aber nur klappen, wenn die Verluste vorher nicht mit anderen Gewinnen verrechnet werden - und wenn der Gewinn nicht vollständig mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet wird.

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe!

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 17 Stunden von Bender69:

ich werde demnächst einen Verlust mit dem Verkauf von MDAX ETF‘s realisieren, im Juli wird ein Banksparplan (ADAC Zielsparen mit nach Laufzeit unterschiedlichen Zinssätzen/ Laufzeit bei mir 16 Jahre) ausgezahlt. Können diese beiden Summen miteinander bei der Steuer verrechnet werden? 

Nein- ein MDAX-ETF wird eine Freistellungsquote von 70% haben.

Daher werden nur 70% des bisherigen Buch-Verlustes überhaupt durch die Bank berücksichtigt und sind mit anderen Gewinnen verrechenbar.

Entweder automatisch mit bereits vorhandenen Gewinnen bei der selben Bank oder per Beauftragung einer Verlustbescheinigung.

Dann verrechnet das Finanzamt.

 

30% der ETF-Verluste sind Dein "Privatvergnügen".

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Targo

Wenn es bei der gleichen Bank passiert sollte das von alleine gehen oder?


Ich habe Aktien und ETFs mit Verlust und Gewinn verkauft (sollte sich ungefähr aufheben) und auf der Ing Diba Seite zeigt er an das ich meinen Freistellungsauftrag komplett ausgeschöpft hätte

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fgk

Ja, zunächst werden Gewinne und Verluste im Depot miteinander verrechnet, danach wird gegen den Freibetrag gerechnet.

Verluste aus Aktien können allerdings nicht mit sonstigen Gewinnen verrechnet werden, umgekehrt geht das.

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Gast231208
vor einer Stunde von Targo:

Wenn es bei der gleichen Bank passiert sollte das von alleine gehen oder?I

Eher nicht (was es so alles gibt/gab)

Am 6.5.2023 um 21:24 von Bender69:

ich hab eine wahrscheinlich simple Frage an die vielen Experten hier: ich werde demnächst einen Verlust mit dem Verkauf von MDAX ETF‘s realisieren, im Juli wird ein Banksparplan (ADAC Zielsparen mit nach Laufzeit unterschiedlichen Zinssätzen/ Laufzeit bei mir 16 Jahre) ausgezahlt. Können diese beiden Summen miteinander bei der Steuer verrechnet werden? 

 

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Bender69

Es sind unterschiedliche Banken, also Verlustbescheinigung und leider, wie von @B.Axelrod geschrieben, „nur“ mit Freistellungsquote verrechnen.
Vielen Dank an alle für die tolle Hilfe hier!

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eugenkss

Eine wichtige Frage: Wann hast du den ETF gekauft? Vor 2018? Oder ab 01.01.2018 und später?

 

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Bender69
vor 3 Stunden von eugenkss:

Eine wichtige Frage: Wann hast du den ETF gekauft? Vor 2018? Oder ab 01.01.2018 und später?

 

Nach dem 01.01.2018, genauer 2021 oder 2022…

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eugenkss
vor einer Stunde von Bender69:

Nach dem 01.01.2018, genauer 2021 oder 2022…

Ok, passt. Dann ist es tatsächlich der einfache Fall und wird so behandelt wie in den Beiträgen weiter oben beschrieben.

 

Andernfalls wären es nämlich zwei separate Gewinne bzw. Verluste gewesen, mit der fiktiven Veräußerung zum Stichtag des neuen Investmentsteuergesetzes am 01.01.2018.

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Bender69
vor 1 Stunde von eugenkss:

Ok, passt. Dann ist es tatsächlich der einfache Fall und wird so behandelt wie in den Beiträgen weiter oben beschrieben.

 

Andernfalls wären es nämlich zwei separate Gewinne bzw. Verluste gewesen, mit der fiktiven Veräußerung zum Stichtag des neuen Investmentsteuergesetzes am 01.01.2018.

Super- vielen Dank!

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