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gingerale711

Postbank Depot geerbt, auflösen oder behalten?

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Ryker
Am 9.6.2023 um 17:40 von gingerale711:

Ich war zu einem Termin bei der Postbank aber ich bin nun nicht schlauer als vorher. Die sind natürlich daran interessiert, dass wir diesen Fond/Depot/Aktien oder was auch immer das ist, dort weiterführen. Allerdings müssten wir das vom Vater auflösen und neu anlegen .

Wurde euch diese Info von der Postbank so gegeben? Rechtlich betrachtet ist diese Information falsch. Ihr könntet das Depot als Erbengemeinschaft unangetastet weiterlaufen lassen. Ob das mit Blick auf die Verwaltung und zukünftige mögliche Erbfälle sinnvoll wäre, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Handlungsmöglichkeiten sollten euch schon korrekt dargestellt werden.

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oktavian
Am 9.6.2023 um 17:40 von gingerale711:

DT Postbank Global Player Inhaber Anteile und

 

DWS ESG Top Asien Inhaber Anteile LC

ich finde noch die historischen Anschaffungsdaten relevant: Preis / Datum. Dann sieht man, ob es Altbestand ist steuerlich und wie viel der Summe aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten jeweils besteht. Steuerlich verwertbare Verluste würde ich realisieren. Altbestand würde ich evtl. behalten, denn man hat da  meines Wissens einen persönlichen Freibetrag von 100.000. Gerade bei hoher Inflation (Geldentwertung) lohnt die Steuerfreiheit bei Verkauf vs. eine schlechtere Performance gegenüber ETFs.:myop:

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odensee
· bearbeitet von odensee

Ich habe den Eindruck, dass einigen nicht klar ist, um welche Summe es geht: 39.000 Euro bei drei(!) Erben macht gerade mal 13.000 pro Erbe. Mag für manche sehr viel Geld sein - aber alle Ideen zur Depotoptimierung halte ich für wenig zielführend.

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Gast231208
vor 7 Minuten von odensee:

Ich habe den Eindruck, dass einigen nicht klar ist, um welche Summe es geht: 39.000 Euro bei drei(!) Erben macht gerade mal 13.000 pro Erbe. Mag für manche sehr viel Geld sein - aber alle Ideen zur Depotoptimierung halte ich für wenig zielführend.

:thumbsup:  Kleine Korrektur 

bei drei(!) Erben macht gerade mal 13.000 pro Erbe  19500€ Ehepartner (1/2), 9750€ je Kind (je 1/4)

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odensee
vor 16 Minuten von pillendreher:

:thumbsup:  Kleine Korrektur 

bei drei(!) Erben macht gerade mal 13.000 pro Erbe  19500€ Ehepartner (1/2), 9750€ je Kind (je 1/4)

Ja natürlich. Hast recht. Umso weniger brauchen sich die beiden Kinder Gedanken um Altbestand zu machen. Meine ich.

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franko
vor 24 Minuten von pillendreher:

:thumbsup:  Kleine Korrektur 

bei drei(!) Erben macht gerade mal 13.000 pro Erbe  19500€ Ehepartner (1/2), 9750€ je Kind (je 1/4)

Das ist die wahrscheinlichste Variante (nämlich bei Zugewinngemeinschaft), aber nicht die einzig mögliche.

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ANDREJ_
Am 9.6.2023 um 17:40 von gingerale711:

DT Postbank Global Player Inhaber Anteile und

 

...

Wir haben eigentlich Null Ahnung von der Materie. Würde das einfach so stehen bleiben oder muss man immer mit einem wachsamen Auge täglich darauf schauen wie die Entwicklung am Markt ist?

 

Die andere Idee wäre, das alles zu kündigen und irgendwo als Tagesgeld anzulegen Insgeamt handelt es sich um eine Summe von ca. 39.000 €.

 

 

Den Global Player würde ich für jeden Erben behalten. Der bietet langfristig mehr Rendite als alles Tagesgeld. Und so könnt ihr auch lernen, was man mit Aktien verdienen kann. Nämlich perspektivisch mehr als die Inflation auffrisst.

 

Den Asiakram würde ich dagegen versilbern. Da ist die politische Unsicherheit iemlich groß.

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sedativ
· bearbeitet von sedativ
vor 24 Minuten von ANDREJ_:

Den Global Player würde ich für jeden Erben behalten. ...

 

Macht aber für die achtzigjährige Mutter vermutlich keinen Sinn mehr. Natürlich könnte z.B. @gingerale711 den Fonds übernehmen und den anderen ihre Anteile auszahlen. Gute Idee vor allem, wenn die Anteile überwiegend vor 2009 erworben wurden.

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gingerale711

Vielen Dank an alle, ihr habt euch wirklich sehr bemüht!

 

Ich muss mir das alles nochmal in Ruhe durchlesen, die ich bisher leider nicht hatte, tendiere aber nun schon dazu die Sachen aufzulösen, muss es halt noch mit 

Bruder und Mutter abklären. 

Muss beim nächsten Besuch der Mutter auch erst mal schauen wo das steht ab wann die Anteile erworben wurden, viell. sollte man die Global Player dann dennoch stehen lassen...

 

vor 4 Stunden von Ryker:

Wurde euch diese Info von der Postbank so gegeben? Rechtlich betrachtet ist diese Information falsch. Ihr könntet das Depot als Erbengemeinschaft unangetastet weiterlaufen lassen. Ob das mit Blick auf die Verwaltung und zukünftige mögliche Erbfälle sinnvoll wäre, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Handlungsmöglichkeiten sollten euch schon korrekt dargestellt werden.

Also bei der Postbank hat der Herr das so erklärt dass es vom Gesetz her nicht auf des Vaters Namen weiterlaufen kann weil er ja nicht mehr existiert. Wir könnten es nicht als Erbengemeinschaft laufen lassen, weil das keine natürliche Person wäre.

 

In dem Brief der Renault-Bank stand auch dass wir es nicht auf dem Namen des Vaters laufen lassen können. Inzwischen kam ein neuer Brief den ich aber erst beim nächsten Besuch der Mutter lesen kann.

Vielleicht melde ich mich nochmal.

 

Herzlichen Dank!

 

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Ryker
· bearbeitet von Ryker
vor 29 Minuten von gingerale711:

Also bei der Postbank hat der Herr das so erklärt dass es vom Gesetz her nicht auf des Vaters Namen weiterlaufen kann weil er ja nicht mehr existiert. Wir könnten es nicht als Erbengemeinschaft laufen lassen, weil das keine natürliche Person wäre.

Der Mann hat euch Blödsinn erzählt. Eine Personenmehrheit (hier die Erbengemeinschaft) kann unproblematisch Inhaber eines Kontos oder Depots sein. Es gibt in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften, die die Auflösung oder Übertragung eines Nachlassdepots oder - kontos gebieten würden. Die Bank könnte das theoretisch in ihren AGB festlegen. Hat sie aber ausweislich der aktuellen Postbank-AGB nicht getan: https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Bedingungen-und-Preise-926-181-045-0721.pdf

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 51 Minuten von Ryker:

Der Mann hat euch Blödsinn erzählt. Eine Personenmehrheit (hier die Erbengemeinschaft) kann unproblematisch Inhaber eines Kontos oder Depots sein. Es gibt in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften, die die Auflösung oder Übertragung eines Nachlassdepots oder - kontos gebieten würden. Die Bank könnte das theoretisch in ihren AGB festlegen. Hat sie aber ausweislich der aktuellen Postbank-AGB nicht getan: https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Bedingungen-und-Preise-926-181-045-0721.pdf

andererseits: 

Zitat

https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Broschuere-Nachlassverwaltung-678-146-007-1222.pdf  

Weiterführung eines Postbank Kontos Eine Weiterführung, auch durch den Kontomitinhaber (bei Gemeinschaftskonten/-depots) ist nicht möglich. Das Anlagekonto und Depot muss aufgelöst und unter der neuen Kontobezeichnung neu angelegt werden. Die Wertpapiere werden auf das neue Depot übertragen.

 

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oktavian
Am 9.6.2023 um 21:48 von gingerale711:

wir sind alle 3 im Grundbuchamt eingetragen von daher denk ich das passt so!

Ist eine zukünftige Baustelle: meistens hat man nicht viel davon einen Bruchteil zu besitzen. Wohnt ihr dort selbst oder vermietet? Evtl würde ich als Mutter schon verkaufen, wenn es keiner selbst bewohnt. Öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht auf die Söhne macht evtl. auch Sinn (10€), damit ihr das bei u.a. Demenz verkaufen könntet für Pflege oder so was.

 

Wer zahlt denn zukünftig die Grundsteuer und kümmert sich drum?

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ANDREJ_
vor 15 Stunden von Ryker:

Der Mann hat euch Blödsinn erzählt. Eine Personenmehrheit (hier die Erbengemeinschaft) kann unproblematisch Inhaber eines Kontos oder Depots sein. Es gibt in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften, die die Auflösung oder Übertragung eines Nachlassdepots oder - kontos gebieten würden. Die Bank könnte das theoretisch in ihren AGB festlegen. Hat sie aber ausweislich der aktuellen Postbank-AGB nicht getan: https://www.postbank.de/dam/postbank/pdf/allgemein/Postbank-Bedingungen-und-Preise-926-181-045-0721.pdf

Es hieß ja ausdrücklich "auf des Vaters Namen weiterlaufen".

Davon ab sind die Giro-, Spar- und Festgeldkonten meines Vaters bei der Postbank auf den Namen meiner Mutter umgeändert worden. Eine Zustimmung der Miterben war allerdings erforderlich, soweit keine Kontovollmacht vorlag. Bei Wertpapierdepots kann das anders sein.

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