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ETF Steuertopf - Verlust bei Verkauf gegen Ausschüttungen (Pauschbetrag) ?

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WP-Newbie

Hallo alle zusammen,

 

ich bin Kunde bei einer Bank und habe dort ein Depot, in welchem 4 ETFs liegen. Nun habe ich eine Verständnisfrage bzw. bin mir unsicher: wenn ich Anteile eines ETF mit Verlust verkaufe, wird dieser im Verlusttopf Sonstige ausgewiesen. Kann dieser Verlust mit den regelmäßgien Ausschüttungen aus anderen ETFs (keine Thesaurierer) verrechnet werden (Freistellungsauftrag bereits erschöpft)? Oder geht das nicht?

 

Bsp.:
Verkauf ETF ergibt einen Verlust  EUR 1.000,00

Ausschüttungen wurden mit KapitalErtagsSteuer belastet

Erfolgt hier nun eine Verrechnung des Verlust mit der der Steuer?

 

 

Vielen Dank für jede Info.

 

Viele Grüße

 

WP-Newbie

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SlowHand7

Ja, der Verlust wird mit Erträgen verrechnet die über den FSA hinausgehen.

 

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west263
vor 52 Minuten von SlowHand7:

Ja, der Verlust wird mit Erträgen verrechnet die über den FSA hinausgehen.

 

falsch, solange noch Verluste im Verlusttopf sind und die verrechnet werden, bleibt der FSA unangetastet. 

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MeinNameIstHase
vor 46 Minuten von SlowHand7:

Ja, der Verlust wird mit Erträgen verrechnet die über den FSA hinausgehen.

Schlimmer. Der Verlust wird zuerst verrechnet, erst wenn der Verlust aufgebraucht ist, wird der FSA angekratzt.

 

vor 1 Stunde von WP-Newbie:

Kann dieser Verlust mit den regelmäßgien Ausschüttungen aus anderen ETFs (keine Thesaurierer) verrechnet werden?

Zum Verständnis:

Alle ETF-Erträge, Gewinne und Verluste sind Investmenterträge und damit laufende Kapitalerträge (Topf "Sonstige").

Beachte, dass im InvStG bestimmte Investmentfonds (ETF sind auch Investmentfonds) eine Teilfreistellungsquote haben (z.B. Aktienfonds). Die Berechnungsvorschriften der steuerpflichtigen Investmenterträge steht im InvStG und nicht in § 20 EStG. Dort steht nur, dass die (steuerpflichtigen) Investmenterträge zu den laufenden Kapitaleinkünften gehören. 

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SlowHand7
vor 19 Minuten von MeinNameIstHase:

Schlimmer. Der Verlust wird zuerst verrechnet, erst wenn der Verlust aufgebraucht ist, wird der FSA angekratzt.

 

Keine Ahnung was ihr da jetzt zu mosern habt. 

Genau das habe ich doch gesagt.  :(

 

Bei Verlusten kann der bereits verbrauchte FSA auch wieder aufleben.

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ANDREJ_
vor 9 Stunden von SlowHand7:

Keine Ahnung was ihr da jetzt zu mosern habt. 

Genau das habe ich doch gesagt.  :(

 

Bei Verlusten kann der bereits verbrauchte FSA auch wieder aufleben.

Ein ungenutzter FSA verfällt zum Jahresende, der Verlust wird ins nächste Jahr vorgetragen. Das kann schon ärgerlich sein, wenn man viel Verlust und weniger Erträge hat als 1000 Euro.

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WP-Newbie

Hallo,

 

vielen Dank an alle für eure Infos.

Mein FSA ist bereits voll ausgeschöpft,
ich habe einen ETF, der ggf. mit Verlust verkauft werden soll,
daher meine Frage.

 

Ich habe also nun das soweit verstanden:
Sofern ich nun also den ETF mit Verlust verkaufe,
werden diese Verluste erst mit den ETF Ausschüttungen verrechnet,
übrig bleibender Verlust wird vorgetragen.

 

Korrekt?

 

Merci

 

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chirlu
vor 3 Minuten von WP-Newbie:

Korrekt?

 

Eher nicht. Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass der Verlust vorrangig vor dem Freistellungsauftrag verrechnet wird. Heißt: Wenn du z.B. 1500 Euro Gewinn hast und nun 1000 Euro Verlust realisierst, hast du nach Verrechnung nur noch 500 Euro Gewinn; entsprechend ist dein Freistellungsauftrag nicht mehr ausgeschöpft, und die restlichen 500 Euro verfallen.

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WP-Newbie

chirlu

 

Ich habe keine Gewinne aus Verkäufen etc. Es wird  hier also nur 1 ETF mit Verlust Verkauf - und dieser Verlust wird ca 4.000 EUR betragen.

 

FSA ist ausgeschöpft, und somit meine Annahme - der Verlust wird mit der KEST gegengerechnet bis Verlust entweder 0 oder es bleibt ein Verlust Saldo (wenn die Ausschüttungen weniger sind) und wird vorgetragen.

 

Wo ist da mein Denkfehler?

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von WP-Newbie:

Wo ist da mein Denkfehler?

Vielleicht nur ein Missverständnis ...


Der ETF-Verkauf mit -4000 mindert Deine bisherigen Gewinne bis auf null bzw. ins Negative. Dadurch lebt u.U. Dein FSA wieder auf und bisher gezahlte Abgeltungssteuer wird dir in entsprechender Höhe gutgeschrieben. Da ohne den Verlust die ersten 1000 Euro vom FSA abgedeckt sind, hast du dafür keine Abgeltungssteuer bezahlt und entsprechend wird nichts erstattet.

 

Z.B. wenn du bislang 2000 Gewinn hattest, wurden nur die 1000 Euro übersteigenden Erträge mit 25% plus Soli besteuert (hier dann 250 Euro + Soli für 1000 Euro Ertrag), denn die ersten 1000 Euro waren vom FSA abgedeckt. Kommen dann -4000 Euro aus dem Verlustverkauf dazu, stehst du bei -2000 (Verlusttopf), bekommst 250 Euro zurück und der FSA ist wieder in voller Höhe verfügbar. Kommen im weiteren Jahresverlauf 2000 Euro Ertrag dazu, stehst du bei 0,00 und kannst den FSA gar nicht nutzen. Die 4000 Euro Verlust sind aber aufgebraucht. Du könntest jetzt noch weitere 1000 Euro Ertrag haben, die vom FSA abgedeckt sind. 
Schöner wäre es aber, wenn 1000 vom FSA abgedeckt wären und der Verlusttopf mit -1000 ins nächste vorgetragen würde. Aber genau das ist nicht der Fall. Das kann man nur erzwingen, wenn man zwei Bankkonten hat. Eines mit FSA kassiert 1000 Gewinn, das andere Konto bei einer anderen Bank hat den Verlust, aber dafür die 1000 Euro weniger an Gewinn (die bei der anderen Bank gegen den FSA laufen). Ergebnis: Nur 3000 Euro werden gegen den Verlust gerechnet und 1000 werden ins nächste Jahr vorgetragen. Quasi eine FSA-Schaukel.

 

Im Grunde wird bei jeder Transaktion von der Bank so abgerechnet, als ob das Jahr zu Ende ist. Kommt später eine neue Transaktion mit Gewinn/Verlust hinzu, wird neu abgerechnet. Lediglich bei Kleinstbeträge warten manche Banken bis zum Quartalsabschluss bzw. Jahresende mit einer kompletten Neuberechnung. 

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chirlu
vor 2 Stunden von WP-Newbie:

Ich habe keine Gewinne aus Verkäufen etc.

 

Hast du aber zuvor anders behauptet:

Am 27.7.2023 um 19:54 von WP-Newbie:

Freistellungsauftrag bereits erschöpft

 

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WP-Newbie

chirlu

 

Der FSA ist ausgechöpft durch Ausschüttungen,

als Gewinn hatte ich Kursgewinne verstanden und nicht die "ETF-Dividenden"...

 

Aber Danke an MeinNameIstHase, habe ich nun verstanden.
Hier kann zu

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Inka

Vielleicht darf ich mich hier zum gleichen Thema anhängen...

Sachverhalt: Ich habe Verluste bei Anleihen-ETFs und Gewinne bei Aktien-ETFs.

Vermutung: Die gehören in den gleichen Topf und bei Verkauf im gleichen Jahr mindern die Verluste der ersteren die Steuerlast für zweitere - 

Frage: Stimmt das, oder kommt mir da ein besonderer Aktientopf in die Quere?

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west263
vor 2 Minuten von Inka:

Vermutung: Die gehören in den gleichen Topf

:thumbsup::thumbsup::thumbsup:

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SlowHand7
· bearbeitet von SlowHand7

Ja, ETF ist ETF, Fonds, Anleihen, Zertifikate,  ...., Dividenden, Ausschüttungen, Stückzinsen.

Das ist alles Sonstige da keine Aktien.

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Inka

@SlowHand7, @west263 dankeschön!

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