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Soapy

Gegenwertlose Ausbuchung von Wertpapieren

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Soapy

Hallo zusammen! Ich habe Aktien von Hyrecar (A2JPMW) im Jahr 2021 gekauft. Da die Aktien nicht mehr handelbar sind, hat mir mein Broker ein Formular zur gegenwertlosen Ausbuchung von Wertpapieren zur Verfügung gestellt. Nach den Ausführungen meines Brokers werden die Verluste aus der Ausbuchung in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Damit müsste ich den Verlust doch steuerlich bis zur einer Höhe von 20.000 EUR geltend machen können?

 

Es wurde allerdings noch der Hinweis gegeben, dass bei einer wertlosen Ausbuchung von Wertpapieren, welche über keinen Referenzkurs zum Zeitpunkt der Ausbuchung verfügen, die Depotbank die Ersatzbemessungsgrundlage zum Steuereinbehalt bildet. Ich versteht diese Aussage so, dass die Depotbank damit festlegt, wieviel die Aktien noch "wert" sind. Das müssten dann 0,00 EUR sein. Oder versteht ihr diese Aussage anders?

 

VG

Soapy

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von Soapy:

Hallo zusammen! Ich habe Aktien von Hyrecar (A2JPMW) im Jahr 2021 gekauft. Da die Aktien nicht mehr handelbar sind, hat mir mein Broker ein Formular zur gegenwertlosen Ausbuchung von Wertpapieren zur Verfügung gestellt. Nach den Ausführungen meines Brokers werden die Verluste aus der Ausbuchung in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Damit müsste ich den Verlust doch steuerlich bis zur einer Höhe von 20.000 EUR geltend machen können?

 

In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Auffassungen und Regeln, welche steuerlichen Folgen eine Ausbuchung wertloser Aktien hat. Seit dem 1. Januar 2020 ist es aber glücklicherweise eindeutig geregelt: https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/steuerliches-dickicht-wie-werden-ausgebuchte-oder-wertlose-aktien-steuerlich-behandelt-12208925

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 16 Stunden von Soapy:

Es wurde allerdings noch der Hinweis gegeben, dass bei einer wertlosen Ausbuchung von Wertpapieren, welche über keinen Referenzkurs zum Zeitpunkt der Ausbuchung verfügen, die Depotbank die Ersatzbemessungsgrundlage zum Steuereinbehalt bildet. Ich versteht diese Aussage so, dass die Depotbank damit festlegt, wieviel die Aktien noch "wert" sind. Das müssten dann 0,00 EUR sein. Oder versteht ihr diese Aussage anders?

Ersatzbemessungsgrundlage:

§ 43 Absatz 2 Satz 7 ff. EStG:  ... Kurz in eigenen Worten: Es geht um einen Sonderfall der Ersatzbemessungsgrundlage.

Kann der Veräußerungserlös nicht ermittelt werden, bemisst sich die Steuer nach 30 Prozent der Anschaffungskosten (siehe Satz 10).

 

Das ist das Gegenteil einer Bewertung der wertlosen Wertpapiere zum Ausbuchungszeitpunkt, sondern reine Fiktion. Hier wird dann eine Steuer einbehalten, welche du dann per Anlage KAP in den Zeilen 7 und 11 korrigieren müsstest. Zusätzlich zur Zeile 15 (zwecks Verlustverrechnung bis 20.000 Euro aus der Ausbuchung).

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oktavian
vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

Das ist das Gegenteil einer Bewertung der wertlosen Wertpapiere zum Ausbuchungszeitpunkt, sondern reine Fiktion. Hier wird dann eine Steuer einbehalten, welche du dann per Anlage KAP in den Zeilen 7 und 11 korrigieren müsstest. Zusätzlich zur Zeile 15 (zwecks Verlustverrechnung bis 20.000 Euro aus der Ausbuchung).

Interessant, danke. Also evtl muss man eventuell cash vorschießen weil man auf 30% der Anschaffungskosten Abgeltungssteuer zu zahlen hat? Dann macht es Sinn die Ausbuchung am Jahresende durchzuführen, damit nicht viel Zeit mit der manuellen Korrektur vergeht. Wenn ich das richtig verstehe, werden initial Steuern fällig, obwohl man einen Totalverlust hat?

 

Welcher Wert würde für solche 'wertlosen' Papiere angesetzt werden beim Verschenken? Wenn man Null ansetzt und die Verluste einen Wert hätten, könnte man damit bei der Schenkungssteuer sparen.

 

vor 1 Stunde von MeinNameIstHase:

zwecks Verlustverrechnung bis 20.000 Euro aus der Ausbuchung

Würde das Finnazamt im nächsten Jahr automatisch verrechnen (bei Verlusten >20.000) oder muss man dann irgendeine Steuerbescheinigung angeben mit genug Gewinnen oder muss man dann alle Kapitalerträge angeben? Ich nehme an von alleine verrechnet sich das in Folgejahren auch nicht. Sehr kompliziert das Ganze anscheinend.

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von oktavian:

Welcher Wert würde für solche 'wertlosen' Papiere angesetzt werden beim Verschenken?

Gegenfrage: Was ist der Marktwert von "wertlos"? ... doch so ziemlich genau "null" Euro, vielleicht 1 Euro als Erinnerungsposten.

 

vor 1 Stunde von oktavian:

Würde das Finnazamt im nächsten Jahr automatisch verrechnen (bei Verlusten >20.000) oder muss man dann irgendeine Steuerbescheinigung angeben mit genug Gewinnen oder muss man dann alle Kapitalerträge angeben?

Jedes Jahr grundsätzlich mit allen Gewinnen aus Kapitalerträgen bis 20k. 

Selbst wertlose Aktien, die diesen Verlusttopf füllen, bilden keinen Sondertopf "Aktienverluste". Die Töpfe schließen sich aus, entweder normaler Sondertopf "Aktienverluste" oder Sondertopf "wertlose Wertpapiere", aber nicht beides. Das lässt sich daraus ableiten, dass Spezialregeln vor allgemeine Regeln gehen und die Spezialregel "Ausbuchung wertloser Wertpapiere" auch "wertlose Aktien" enthält.

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oktavian
vor 15 Minuten von MeinNameIstHase:

Gegenfrage: Was ist der Marktwert von "wertlos"? ... doch so ziemlich genau "null" Euro, vielleicht 1 Euro als Erinnerungsposten.

wenn es keinen Marktwert von der Börse gibt, könnte der Staat da auch auf so Ideen kommen mit einer Ersatzbemessungsgrundlage. Kreativ sind die. Daher war das ernst gemeint.

vor 17 Minuten von MeinNameIstHase:

Jedes Jahr grundsätzlich mit allen Gewinnen aus Kapitalerträgen bis 20k. 

Selbst wertlose Aktien, die diesen Verlusttopf füllen, bilden keinen Sondertopf "Aktienverluste". Die Töpfe schließen sich aus, entweder normaler Sondertopf "Aktienverluste" oder Sondertopf "wertlose Wertpapiere", aber nicht beides. Das lässt sich daraus ableiten, dass Spezialregeln vor allgemeine Regeln gehen und die Spezialregel "Ausbuchung wertloser Wertpapiere" auch "wertlose Aktien" enthält.

Kann man diese Verluste dann auch mit Dividenden/Zinsen usw. verrechnen, weil nicht "Aktienverluste", sondern Topf "wertlose Papiere"?

Hätte ich nicht gedacht. Das wäre mal ein Vorteil dieser komischen Regeln, wenn man keine oder nur ungenügend hohe Kursgewinne hat.

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MeinNameIstHase
vor 4 Stunden von oktavian:

Kann man diese Verluste dann auch mit Dividenden/Zinsen usw. verrechnen, weil nicht "Aktienverluste", sondern Topf "wertlose Papiere"?

Ja, bei wertloser Ausbuchung aber halt nur 20k max. pro Jahr.

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oktavian
vor 21 Stunden von MeinNameIstHase:

Ja, bei wertloser Ausbuchung aber halt nur 20k max. pro Jahr.

danke. Das war mir nicht klar, obwohl ich ein bisschen ins Gesetz reingelesen hatte. Bin kein Steuerexperte. Das mit den 20.000 kenne ich, aber evtl. ist diese Begrenzung verfassungswidrig.

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