Zum Inhalt springen
ArtVandelay

Schenkung von Immobilie

Empfohlene Beiträge

ArtVandelay

Meiner Mutter gehört zu 50% eine Immobilie, die sie gerne an mich überschreiben möchte, um damit die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Die restlichen 50% würden nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden. Nach meiner Recherche wäre eine Schenkung zu Lebzeiten wohl eine gute Möglichkeit dafür. Schenkungssteuer sollte nicht anfallen, da es unter dem Freibetrag ist. Meine Fragen dazu:

 

1. Ist eine Schenkung hier die beste Variante?

2. Wäre sichergestellt, dass die gesetzliche Erbfolge umgangen wird und damit die anderen Erben auch keinen Pflichtanteil bekommen?

3. Ist es problematisch, da es sich nicht um die ganze Immobilie, sondern nur um 50% handelt?

4. Ist der Prozess beim Notar dafür kompliziert und benötigt sie ggf. auch einen Anwalt dafür? Mit welchen Kosten muss man dabei rechnen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7

Zu 2.: Wenn sie noch 10 Jahre nach der Schenkung lebt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von ArtVandelay:

Meiner Mutter gehört zu 50% eine Immobilie, die sie gerne an mich überschreiben möchte, um damit die gesetzliche Erbfolge zu umgehen.

 

Um die gesetzliche Erbfolge zu „umgehen“, kann man einfach ein Testament machen. Pflichtteilsansprüche sind etwas anderes, das solltest du auseinanderhalten.

 

vor 3 Stunden von ArtVandelay:

Die restlichen 50% würden nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden.

 

Welche restlichen 50%? Von der Immobilie? Die gehören doch jemand anderem, sagst du?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat
vor 4 Stunden von ArtVandelay:

Meiner Mutter gehört zu 50% eine Immobilie, die sie gerne an mich überschreiben möchte, um damit die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Die restlichen 50% würden nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden. Nach meiner Recherche wäre eine Schenkung zu Lebzeiten wohl eine gute Möglichkeit dafür. Schenkungssteuer sollte nicht anfallen, da es unter dem Freibetrag ist. Meine Fragen dazu:

 

1. Ist eine Schenkung hier die beste Variante?

Ob es die beste Variante ist kommt auf den Einzelfall an. Es ist jedenfalls eine Variante das Ziel unter gewissen Umständen zu erreichen. 

 

vor 4 Stunden von ArtVandelay:

2. Wäre sichergestellt, dass die gesetzliche Erbfolge umgangen wird und damit die anderen Erben auch keinen Pflichtanteil bekommen?

Ja, solange der Schenker noch mindestens 10 Jahre lebt. 

 

vor 4 Stunden von ArtVandelay:

3. Ist es problematisch, da es sich nicht um die ganze Immobilie, sondern nur um 50% handelt?

Nein. Sie konnte auch die Immobilie verkaufen und Geld verschenken. 

 

vor 4 Stunden von ArtVandelay:

4. Ist der Prozess beim Notar dafür kompliziert und benötigt sie ggf. auch einen Anwalt dafür? Mit welchen Kosten muss man dabei rechnen?

Einen Anwalt braucht es nicht. Der Notar erklärt alles nötige. Die Kosten hängen vom Wert ab. Dafür gibt es Rechner im Internet. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 13 Stunden von ArtVandelay:

Meiner Mutter gehört zu 50% eine Immobilie, die sie gerne an mich überschreiben möchte, um damit die gesetzliche Erbfolge zu umgehen.

 

Möchte Deine Mutter das? Oder möchtest Du das?

 

Wenn es Deine Mutter ist, dann sage Ihr, dass sie das besser bleiben lassen soll. Solche Aktionen führen häufig zu nachhaltigem Streit in der Familie...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LuiKW
vor einer Stunde von stagflation:

Wenn es Deine Mutter ist, dann sage Ihr, dass sie das besser bleiben lassen soll. Solche Aktionen führen häufig zu nachhaltigem Streit in der Familie...

Und wenn ihr es beide wollt, dann keine halben Sachen: Immobilie ganz schenken oder garnicht. Sonst gibt es später nur Streit mit den Miteigentümern... Falls eine komplette Schenkung wegen Freibeträgen bisher nicht erwogen wurde: Nießbrauch für die Mutter eintragen lassen, das mindert den Wert der Schenkung (je nach Alter der Zuwendenden) ganz beträchtlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 7 Minuten von LuiKW:

Und wenn ihr es beide wollt, dann keine halben Sachen: Immobilie ganz schenken oder garnicht.

 

Na ja, schwierig:

vor 14 Stunden von ArtVandelay:

Meiner Mutter gehört zu 50% eine Immobilie

Was ihr nicht gehört, kann sie ja kaum verschenken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LuiKW

Nehmen wir mal an, die anderen 50 Prozent gehören dem Vater und dem passt die Sache nicht... Da ist der von stagflation angesprochene Familienstreit vorprogrammiert... Möglicherweise ist die Familie aber auch bereits zerstritten, bzw. die Eltern getrennt. Aus meiner Erfahrung ist eine Immobilie mit mehreren Besitzern immer ein heißes Eisen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 36 Minuten von LuiKW:

Aus meiner Erfahrung ist eine Immobilie mit mehreren Besitzern immer ein heißes Eisen.

+1, vor allem, wenn die anderen 50% den "gesetzlichen" Erben gehören ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Quailman

Interessant wäre noch die Frage der Nutzung der Immobilie? Wird sie von deiner Mutter selbst bewohnt oder erzielt sie hieraus Einkünfte durch Vermietung? Man könnte hier dann ggf. über ein (lebenslanges) Wohnrecht bei Eigennutzung oder ggf. Nießbrauch bei Vermietung nachdenken, sodass deiner Mutter weiterhin die Vermietungseinkünfte zuzurechnen sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 22 Stunden von LuiKW:

Sonst gibt es später nur Streit mit den Miteigentümern...

vor 21 Stunden von LuiKW:

Aus meiner Erfahrung ist eine Immobilie mit mehreren Besitzern immer ein heißes Eisen.

Ich stimme zu, aber wenn es schon Streit zB mit Geschwistern gibt, dann kann es trotzdem sinnvoll sein die 50% von der Mutter an das Kind zu übertragen. Es gibt das Mittel der Teilungsversteigerung. Das dauert und führt aber auch nicht unbedingt zu Familienfrieden, aber am Ende gehört die Immobilie einer Person. Ist aber alles Spekulation, vielleicht ist der Familienfrieden auch intakt und die "halbe" Übertragung dient nur der Erbschaftssteuerreduzierung ;) 

Das Problem in einer Erbengemeinschaft ist, dass man in Entscheidungen gelähmt ist, solange auch nur ein Querulant mit Minderheitsanteil aus Prinzip nicht zustimmt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ArtVandelay
vor 22 Stunden von slowandsteady:

Ich stimme zu, aber wenn es schon Streit zB mit Geschwistern gibt, dann kann es trotzdem sinnvoll sein die 50% von der Mutter an das Kind zu übertragen. Es gibt das Mittel der Teilungsversteigerung. Das dauert und führt aber auch nicht unbedingt zu Familienfrieden, aber am Ende gehört die Immobilie einer Person. Ist aber alles Spekulation, vielleicht ist der Familienfrieden auch intakt und die "halbe" Übertragung dient nur der Erbschaftssteuerreduzierung ;) 

Das Problem in einer Erbengemeinschaft ist, dass man in Entscheidungen gelähmt ist, solange auch nur ein Querulant mit Minderheitsanteil aus Prinzip nicht zustimmt.

Genau das ist die Situation. Die andere Hälfte gehörte dem Vater, der verstorben ist. Mit dem einen Sohn zerstritten, daher möchte meine Mutter mir ihre Hälfte der Immobilie schenken/überschreiben. Wäre das aus irgendwelchen Gründen ein Problem, da es sich nur um ihre Hälfte handelt und die andere Hälfte gerade Teil der Erbauseinandersetzung ist?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 47 Minuten von ArtVandelay:

Wäre das aus irgendwelchen Gründen ein Problem, da es sich nur um ihre Hälfte handelt und die andere Hälfte gerade Teil der Erbauseinandersetzung ist?

Wenn keine Einigung der Erbengemeinschaft erzielt wird (zB Verkauf des Anteils des Bruders an dich oder deine Mutter) stattfindet, wird es am Ende sowieso auf eine Teilungsversteigerung hinauslaufen. Wem die anderen 50% gehören, ist egal, das  beim Versteigern erzielte Geld wird am Ende einfach aufgeteilt. Allerdings können bei einer Teilungsversteigerung auch Dritte mitbieten, d.h. wenn jemand Drittes so viel bietet, dass ihr die 25% des Bruders nicht auszahlen könnt, dann gehört das Haus am Ende jemand Drittem (und dein Bruder, du und deine Mutter bekommen 25%, 25% bzw. 50% des Erlöses).

 

Der Übertrag Mutter an dich zu Lebzeiten schützt davor, dass der "unliebsame Sohn" nochmal die Hälfte (oder bei Enterbung den Pflichtteil von 25%) der anderen Hälfte der Immobilie erhält, falls die Mutter verstirbt. Allerdings ist der Übertrag erst nach 10 Jahren komplett durch, stirbt die Mutter zB 3 Jahre nach der Schenkung, dann kann der Sohn den Pflichtteil auf (10-3)/10=70% der Schenkung fordern.

 

Ein Problem gibt es noch, falls deine Mutter vor Ablauf von 10 Jahren verstirbt oder verarmt, zB Sozialhilfe weil Rente für Pflegeplatz im Altersheim nicht reicht. Dann wird sich der Staat es von dem Beschenkten zurückholen. Man kann sich nämlich nicht "arm schenken" und dann Sozialhilfe beziehen.

 

Auch weiteres Vermögen der Mutter wie Sparbücher etc. gehören dem "unliebsamen" Sohn zu 50% (ohne Testament) oder zu 25% (Pflichtteil bei Enterbung) im Todesfall. Also ggf. sollte die Mutter auch ein Testament erstellen und größere andere Beträge zeitnah übertragen, wenn er wirklich gar nichts bekommen soll.

 

Aus steuerlichen Gründen kann auch manchmal statt Schenkung ein Verkauf Mutter -> Sohn sinnvoll sein (und dann Schenkung des Geldes), weil der Sohn dann AfA machen kann, falls er die Immobilie vermietet. Bei selbstgenutzten Immobilien ist das aber wenig sinnvoll.

 

Rein theoretisch könnte der Sohn, der nichts erben soll, auch freiwillig einen Pflichtteilsverzicht beim Notar beuurkunden, dass wird er aber vermutlich nicht tun wollen und ihr könnt ihn nicht zwingen ;)Und noch theoretischer könnte man ihn unter Umständen als "erbunwürdig" erklären lassen, dafür müsste er die Mutter aber schon umbringen oder ein Testament fälschen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

PS: Ein letzter Kommentar: Eine "Enterbung" eines Sohnes durch solche Maßnahmen würde ich mir trotzdem gut überlegen. Das führt regelmäßig dazu, dass die Fronten noch weiter verhärtet werden und der "enterbte" Sohn zB den Kontakt vollständig abbricht. Aber das muss individuell entschieden werden, wir kennen die Details der Situation ja nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...